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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - importierte Sitzung  

Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 11.09.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Gemeinde Osterhorn Hörnerkirchen, den 11

Gemeinde Osterhorn                                                       Hörnerkirchen, den 11.09.2003/Pa

 

 

N i e d e r s c h r i f t

 

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn

am Donnerstag, dem 11. September  2003, in der Gaststätte

„Zur Tankstelle“, Rosentwiete 34, Brande-Hörnerkirchen

 

 

Anwesend:

Herr Bürgermeister Friedrich Pommerening als Vorsitzender

Herr Dierk Bornholdt

Herr Bengt-Uwe Herrmann

Frau Andrea Hülsen

Herr Henry Jessen

Herr Jürgen Langbehn

Herr Dirk Salehi – Jens                                                          Beginn:  20.00 Uhr

Frau Brigitte Schotte                                                       

Herr Günter Thies                                                                  Ende:     23.00 Uhr

 

Ferner anwesend:

Frau Kamin von der Barmstedter Zeitung

 

Protokollführer:

Oberamtsrat Neumann

 

 

Herr Bürgermeister Friedrich Pommerening eröffnet um 20.00 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn. Er stellt fest, dass die Mitglieder am 18.08.2003 ordnungsgemäss eingeladen worden sind. Die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung wird festgestellt.

 

Einwände gegen die nachstehende Tagesordnung werden nicht erhoben; diese gilt damit einstimmig als genehmigt:

 

 

 

Tagesordnung:

 

1.     Protokollgenehmigung

 

2.     Beschlussfassung über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 02. März 2003

 

3.     Haushaltsrechnung 2002

 

4.     Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen

 

5.     Erlaß der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003

 

6.     6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes

 

7.     7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes

hier: Auswertung des Genehmigungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange

 

8.     Abwasserbeseitigung im Bereich der Gemeinde Osterhorn

hier:  Überprüfung der Öl- und Fettabscheider

 

9.     Änderung der Verbandssatzung des Wegeunterhaltungsverbandes des Kreises Pinneberg

 

10. Verschiedenes

 

11. Grundstücksangelegenheiten

 

 

Es wird festgestellt, dass für eine Einwohnerfragestunde kein Bedarf besteht, so dass das nachstehende Tagesordnungsprogramm abgewickelt werden kann:

 

 

 

1.     Protokollgenehmigung

 

Das Protokoll der Sitzung am 03.04.2003 wird einstimmig genehmigt.

 

 

2.     Beschlussfassung über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 02.03.2003

 

Der Wahlausschuss der Gemeinde Osterhorn stellte in seiner Sitzung am 05. Mai 2003 fest, dass bei der Vorbereitung bzw. bei der Wahlhandlung Unregelmässigkeiten nicht vorgekommen und Einsprüche nicht geltend gemacht worden sind. Die Gemeindevertretung erklärt daraufhin gemäss § 39 des Wahlgesetzes für die Gemeinde- und Kreisvertretungen in Schleswig-Holstein (GKWG) die Gemeindewahl vom 02.03.2003 für gültig.

 

Stimmenverhältnis:  einstimmig

 

 

3.  Haushaltsrechnung 2002

 

Die Gemeindevertretung nimmt davon Kenntnis, dass die Haushaltsrechnung 2002 mit folgendem Ergebnis abschliesst:

 

 

A  Verwaltungshaushalt

 

Gesamteinnahmen                                                                                                   361.565,79 EUR

Gesamtausgaben                                                                                                  395.456,38 EUR

 

Es ergibt sich damit ein Fehlbetrag in Höhe von 33.890,59 EUR.

 

 

 

 

B   Vermögenshaushalt

 

Gesamteinnahmen                                                                                                  43.391,90 EUR

Gesamtausgaben                                                                                                  55.767,92 EUR

 

Es ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 12.376,02 EUR.

 

Die Fehlbeträge des Verwaltungs- und des Vermögenshaushaltes belaufen sich insgesamt auf 46.266,61 EUR.

 

Die Haushaltsrechnung ist am 22.04.2003 von den Mitgliedern des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung stichprobenweise geprüft worden. Beanstandungen haben sich hierbei nicht ergeben.

 

Die Gemeindevertretung beschliesst einstimmig die vorliegende Haushaltsrechnung 2002 gemäß § 94 Absatz 3 Satz 2 GO.

 

 

4.   Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen

 

Die Gemeindevertretung genehmigt einstimmig nachstehende Haushaltsüberschreitungen:

 

 

a.              700.5400               - Bewirtschaftungskosten Ortskanalisation              -              2.956,96 EUR

 

b.              880.5400              - Bewirtschaftungskosten gemeindliche

                                            Grundstücke                                                                      -              1.072,54 EUR.

 

                 

 

5. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003

 

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003 erlassen:

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

1.     im Verwaltungshaushalt

 

die Einnahmen vermindert um                                                                                         72.000 EUR

und damit der Gesamtbetrag

des Haushaltsplanes einschl.

der Nachträge gegenüber bisher                                                                                 399.000 EUR

nunmehr festgesetzt auf                                                                                               327.000 EUR

 

die Ausgaben vermindert um                                                                                                    53.600  EUR

und damit der Gesamtbetrag

des Haushaltsplanes einschl.

der Nachträge gegenüber bisher                                                                                 399.000 EUR

nunmehr festgesetzt auf                                                                                               345.400 EUR

2.  im Vermögenshaushalt

 

die Einnahmen vermindert um                                                                                        2.400 EUR

und damit der Gesamtbetrag

des Haushaltsplanes einschl.

der Nachträge gegenüber bisher                                                                                    14.000 EUR

nunmehr festgesetzt auf                                                                                                 11.600 EUR

 

die Ausgaben vermindert um                                                                                                      2.400 EUR

und damit der Gesamtbetrag

des Haushaltsplanes einschl.

der Nachträge gegenüber bisher                                                                                     14.000 EUR

nunmehr festgesetzt auf                                                                                                11.600 EUR               

 

§§ 2-4

entfallen

 

 

Stimmenverhältnis:  8 dafür, 1 Enthaltung

 

Aufgrund des Fehlbetrages des Haushaltsjahres 2002 in Höhe von 46.266,61 EUR und in Anbetracht eines ergangenen Verwaltungsgerichtsurteiles, das für die Gemeinde Osterhorn erhebliche finanzielle Auswirkungen hat, spricht sich die Gemeindevertretung mit 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür aus, als Möglichkeit für die Inanspruchnahme einer Fehlbetragszuweisung bzw. einer speziellen Sonderbedarfszuweisung nach dem FAG die Hebesätze für die Realsteuern den Nivellierungssätzen des Landes im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten anzupassen.

 

 

6.  6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes

 

Die Gemeindevertretung nimmt davon Kenntnis, dass die 6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn gemäss Erlass des Innenministeriums vom 12.06.2003 mit Hinweisen bzw. Ergänzungsnotwendigkeiten genehmigt worden ist. Die Änderungen bzw. Ergänzungen der Planzeichnung bzw. des Erläuterungsberichtes werden einstimmig inhaltlich gebilligt.

 

 

7.   Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes

hier:  Auswertung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange

 

Die Gemeindevertretung wird davon unterrichtet, dass die an dem Verfahren der 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes beteiligten Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnahmen abgegeben haben. Nachdem die 6. Flächennutzungsplan – Änderung rechtsverbindlich geworden ist, sollte die 7. Änderung zügig weiter betrieben werden. Es würde sich anbieten, dass der von den 4 amtsangehörigen Gemeinden beschlossene Planungsumfang aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen in einem gemeinsamen Arbeitsgespräch einer genauen Überprüfung unterzogen wird, bevor in das weitere Verfahren eingestiegen wird. Die Gemeindevertretung spricht sich insofern einstimmig dafür aus, dass eine gemeinsame Arbeitssitzung der beteiligten Gremien der 4 amtsangehörigen Gemeinden nach der Sommerpause terminlich vereinbart wird. Ziel sollte es sein, dass diese Bauleitplanung ohne zeitliche Verzögerungen weiter durchgeführt wird.

 

 

8.  Abwasserbeseitigung im Bereich der Gemeinde Osterhorn

hier:  Überprüfung der Öl- und Fettabscheider

 

Die Gemeindevertretung beschliesst einstimmig, diesen Tagesordnungspunkt bis zur Klärung näherer Einzelheiten zunächst zu vertagen.

 

 

9.  Änderung der Verbandssatzung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg

 

Die Gemeindevertretung wird davon unterrichtet, dass der Wegeunterhaltungsverband Pinneberg an der Änderung in der Aufgabenerweiterung gemäss Verbandssatzung für zu leistende Nebenarbeiten interessiert ist. Hierzu wird auf ein Antragsschreiben des Verbandes des 11.06.2003 verwiesen. Grundsätzlich fallen bei den jährlich durchzuführenden Wegeunterhaltungsarbeiten auch gemeindliche Nebenarbeiten an, die sich in der Regel auf Bankettangleichungen bei nicht randgefaßten Straßen sowie auf Arbeiten an den Entwässerungseinrichtungen, Grundstücksauffahrten usw. bei randgefaßten Strassen beschränken. Die Auftragserteilung hierfür erfolgte durch die gemeindlichen Gremien. Da diese Angelegenheit sehr kosten- und zeitaufwendig ist, sollen diese Arbeiten künftig mit in die satzungsmässigen Aufgaben des Verbandes gemäß § 3 der Verbandssatzung aufgenommen werden. Die Mehrkosten hierfür belaufen sich auf 4 Cent / qm, für die Gemeinde Osterhorn somit auf rd. 2.030 € jährlich. Die Gemeindevertretung ist einstimmig mit einer vorgesehenen Änderung der Verbandssatzung einverstanden.

 

 

10.   Verschiedenes

 

a)

Die Gemeindevertretung wird darüber informiert, dass die Firma Elbe – Recycling der Gemeinde Osterhorn einen Vertragsentwurf für die Bereitstellung eines Standortes für Recycling – Container vorgelegt hat. Auch die GAB ist daran interessiert, mit der Gemeinde eine entsprechende vertragliche Regelung zu treffen. Nach einer kurzen Sachdiskussion wird der Bürgermeister ermächtigt, die für die Gemeinde Osterhorn wirtschaftlichste Lösung herbeizuführen.  

 

 

b)

Der diesjährige Laternenumzug findet am 29.09.2003 statt.

 

 

 

 

                 Vorsitzender                        Protokollführer                              Mitglied  

 

 

 

 

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