Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - importierte Sitzung
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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
am Mittwoch, dem 01. Dezember 2005
in der Gaststätte „Cantina“ in Brande-Hörnerkirchen, Kirchenstr. 1
Beginn: 19.30 Uhr
Ende: 22.05 Uhr
Anwesend:
a) stimmberechtigt:
- Frithjof Schmidt, Vorsitzender
- Jürgen Hommola
- Jens Fischer
- Christian Schütz
- Silke Sahhar
- Heinrich Riepen
b) nicht stimmberechtigt:
- Birgit Hommola
- Hans-Jörg Ingwersen
- Peter Leisching
- Werner Harms
- Amtsangestellter Wolfgang Rubart vom Amt Hörnerkirchen als Protokollführer
c) es fehlten:
- Joachim Hensel, entschuldigt
Die Mitglieder des Umweltausschusses sind durch Einladung vom 16.11.2005 auf Donnerstag, den 01. Dezember 2005 um 19.30 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden.
Der Vorsitzende stellt bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen Form, Inhalt und Frist der Einladung keine Einwendungen erhoben werden.
Der Umweltausschuss ist nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Die Sitzung ist öffentlich.
Tagesordnung:
1. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.09.2005
3. Bericht des Ausschussvorsitzenden
4. Erlass einer Abwasserbeseitigungssatzung
5. Grünpflegearbeiten
6. Mitteilungen und Anfragen
TOP 1 - Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
Von der Möglichkeit der Einwohnerfragestunde wird von den Anwesenden kein Gebrauch gemacht.
TOP 2 - Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07. September 2005
Die Sitzungsniederschrift vom 07. September 2005, die allen Mitgliedern des Umweltausschusses in Ablichtung zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.
Abstimmergebnis: 4 dafür, 2 Enthaltungen
TOP 3 – Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende Frithjof Schmidt gibt den Anwesenden zur Kenntnis, dass die Hundekotbeutel nachbestellt und inzwischen geliefert worden sind, so dass der Beutelspender in Zukunft wieder regelmäßig bestückt werden kann.
TOP 4 – Erlass einer Abwassersatzung
Ausschussvorsitzender Frithjof Schmidt erläutert den Anwesenden die Satzung mit ihren einzelnen Paragrafen im Ganzen, wünschenswert wäre ein Vergleich mit der alten Satzung gewesen, um die Änderungen vergleichen zu können. Hiernach gehen die Ausschussmitglieder die Satzung paragrafenweise durch und stellen folgende Änderungen fest:
- in § 1 Abs. 2 b muss „nach Abs. 2 Nr. 2“ geändert werden in „nach Abs. 1 b“,
- in § 1 Abs. 4 muss „nach Abs. 2 Nr. 2“ geändert werden in „nach Abs. 1 b“,
- der § 1 Abs. 6 soll wie folgt geändert werden: „ Der Schlamm und das Abwasser aus Hauskläranlagen und Sammelgruben wird der Klärteichanlage Brande-Hörnerkirchen zur unschädlichen Behandlung des Abwassers übergeben“,
- in § 4 Abs. 1 muss „nach Abs. 2 Nr. 2“ geändert werden in „nach Abs. 1 b“,
- in § 6 Abs. 1 soll hinter g) folgender Satz eingefügt werden: „Diese Aufzählung ist nicht abschließend.“,
- in § 6 Abs. 1 soll im letzten Absatz „(s. V. Abschnitt)“ geändert werden in „(siehe Anlage 1)“,
- in § 6 Abs. 2 d sollen die Worte „nach Aufforderung durch die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen“ gestrichen werden,
- in § 6 Abs. 3 a soll der Satz in Klammern „(Möglicher Zusatz: Ausnahmen …)“ komplett gestrichen werden,
- in § 6 Abs. 3 c sollen am Ende des ersten Absatzes die Worte „oder vornehmen zu lassen“ angefügt werden,
- in § 10 Abs. 3 sollen mehrere Passagen gestrichen werden, so dass folgende Fassung entsteht: „Soweit es sich um nach dem Landeswassergesetz genehmigungspflichtige Einleitungen handelt, genügt die Vorlage des Genehmi-gungsbescheides des AZVs. „,
- der § 13 Abs. 3 soll folgenden Zusatz erhalten: „…und die Prüfung aktiv zu unterstützen.“,
- Im § 17 Abs. 2 soll das unter a) in Klammern stehende „(örtliche Besonderheiten sind zu berücksichtigen)“ gestrichen werden,
- der § 24 Abs. 1 Buchstabe j) soll ebenfalls den folgenden Zusatz erhalten: „…und die Prüfung aktiv unterstützt.“,
Außerhalb dieser Änderungen spricht sich der Umweltausschuss dafür aus, dass Änderungen der Grenzwerte für die Einleitung des Abwassers, die sich aus der Anlage 1 in der jeweils gültigen Fassung ergeben, der Gemeinde bekannt zu geben sind.
Abstimmergebnis: 6 dafür
TOP 5 – Grünpflegearbeiten
Nach ausführlicher Diskussion spricht sich der Umweltausschuss dafür aus und empfiehlt der Gemeindevertretung, einen entsprechenden Beschluss zu fassen, dass die folgenden Bereiche wieder in das Leistungsverzeichnis der zu erledigenden Pflegearbeiten in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wieder aufgenommen werden sollten:
a) die Pflege des Walls und die Reinigung des sich davor befindenden Rinn-/Kantsteines im Einfahrtsbereich in die Straße Halenbruk;
b) die 80 qm große Fläche vor dem Grundstück Halenbruk 3 sollte wieder gemäht werden und der angrenzende Parkplatz sollte ebenfalls wieder gepflegt werden; Kantsteinregelungen müssten für diesen Bereich noch vereinbart werden.
Abstimmergebnis:6 dafür
TOP 6 – Mitteilungen und Anfragen
Herr Jens Fischer teilt den Anwesenden mit, dass der Dorfgarten in der Dorfstrasse/Ecke Schierenhöh zwischenzeitlich durch ihn und Andreas Welling weitestgehend aufgeräumt worden ist und dass der Zaun zwischenzeitlich entsorgt wurde.
Herr Werner Harms informiert den Ausschuss darüber, dass der Fußweg von der Kirchenstraße zum Kindergarten / Küsterkoppel neben dem Grundstück Kirchenstraße 13 aufgegraben wurde und sich zur Zeit in einem desolaten Zustand befindet, so dass man hier nur schwerlich durchgehen kann.
Weiterhin informiert er die Anwesenden darüber, dass eine Straßenlampe in der Kirchenstraße vor dem Grundstück Nr. 13 defekt ist.
Umweltausschussvorsitzender Protokollführer
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76