Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - importierte Sitzung
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Beschluss |
Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
- Umweltausschuss - Hörnerkirchen, den 24.05.2004
N i e d e r s c h r i f t
über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses
der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen am Montag,
dem 24. Mai 2004, im Landgasthof Bokelseß, Bokelsesser Str. 14,
Brande-Hörnerkirchen
Anwesend:
Herr Frithjof Schmidt als Vorsitzender
Herr Christian Schütz Beginn: 20.00 Uhr
Herr Jens Fischer Ende: 22.00 Uhr
Frau Silke Sahhar
Herr Werner Harms als Vertreter für Jürgen Hommola
Herr Heinrich Riepen
Entschuldigt fehlt:
Herr Joachim Hensel
Herr Jürgen Hommola
Ferner anwesend:
Herr Bürgermeister Siegfried Winter
Herr Ulrich Konkel
Herr Hans-Jörg Ingwersen
Protokollführer:
Amtsangestellter Rubart
Herr Frithjof Schmidt eröffnet als Vorsitzender des Umweltausschusses der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen um 20.00 Uhr die öffentliche Sitzung des Ausschusses und begrüßt die anwesenden Mitglieder des Ausschusses sowie die Gäste.
Er stellt fest, dass die Mitglieder des Umweltausschusses mit Einladung vom 08.05.2004 ordnungsgemäß zur heutigen Sitzung eingeladen worden sind. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
A. Einwohnerfragestunde
Es werden seitens der anwesenden Einwohner weder Fragen gestellt noch Anregungen gegeben.
Es wird der Antrag gestellt, die Tagesordnung nach dem TOP 5 um den Punkt „Grundstücksangelegenheiten“ zu erweitern. Einwände hiergegen werden nicht erhoben; diese gilt damit einstimmig als genehmigt:
Tagesordnung:
1. Genehmigung der Tagesordnung
2. Protokollgenehmigung
3. Reduzierung des Leistungskatalogs der Grünpflege
4. Klärwerk Überwachung AZV
5. Aufstellung Bänke
6. Grundstücksangelegenheiten
7. Verschiedenes
8. Einwohnerfragestunde
2. Protokollgenehmigung
Das Protokoll der Sitzung des Umweltausschusses vom 10.09.2003, welches nicht unterschrieben versandt wurde, wird bei 1 Enthaltung einstimmig genehmigt.
3. Reduzierung des Leistungskataloges der Grünpflege
Aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation der Gemeinde sind auch bei der Grünpflege Sparmassnahmen dringend erforderlich. Nach Verhandlungen der Firma Sommer mit Bürgermeister Siegfried Winter und dem Umweltausschussvorsitzenden Frithjof Schmidt wurden seitens der Firma Sommer Vorschläge unterbreitet, mit denen die Gemeinde monatlich rund 250,00 € Kosten einsparen kann. Dieser Massnahmenkatalog sieht im einzelnen folgende Möglichkeiten vor:
a. Einstellung der Pflegearbeiten auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr,
b. im Durchgang Steinstrasse/Kösterpool Pflege überplanen,
c. vor den Containern im Gewerbegebiet könnte die Pflege auf 1 mal im Jahr reduziert werden (Ausweisung als Ökofläche),
d. Einsparung im Bereich des Apfelgartens Halenbruk,
e. Wiese vor dem Grundstück Steffens, Halenbruk,
f. Pflege der Beete in der Rosentwiete könnte eventuell durch die Amtsarbeiter erledigt werden,
g. Der Durchgang vom Lerchenweg zum Kindergarten könnte in Zukunft durch den Kindergarten (Herrn Behncke) erledigt werden,
h. der Durchgang von der Kirchenstrasse zum Kindergarten könnte in Zukunft ebenfalls durch den Kindergarten, hier Herrn Behncke, bearbeitet werden,
i. die Pflege des Dorfgartens könnte ebenfalls anders organisiert werden,
j. die Beete in der Lindenstrasse/Barmstedter Strasse könnten durch die Amtsarbeiter bearbeitet werden.
Der Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, diesen Vorschlag der Firma Sommer anzunehmen und die notwendigen im Katalog aufgeführten Arbeiten in Eigenregie bis zum Ende des Jahres zu übernehmen und den Vertrag mit der Firma Sommer zum 31.12.2004 zu kündigen, um dann zum kommenden Frühjahr hin eine erneute Ausschreibung mit einem überarbeiteten Leistungsverzeichnis vorzunehmen.
Abstimmergebnis: 6 dafür
4. Klärwerk Überwachung AZV
Aufgrund von schlechten Abwasserwerten in der Teichkläranlage der Gemeinde Westerhorn hat die Amtsverwaltung zur Lösung der Probleme Kontakt mit dem Abwasserzweckverband des Kreises Pinneberg (AZV) aufgenommen. Der AZV hat die Teichkläranlage besichtigt, Schlammpegelmessungen durchgeführt und Wasserproben entnommen und analysiert. Die Ergebnisse wurden vom AZV in einem Kurzbericht zusammengestellt. Gleichzeitig wurden Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Kosten für die Amtshilfe durch den AZV beliefen sich auf 750,00 €.
Aufgrund der guten Zusammenarbeit mit dem AZV plant die Gemeinde Westerhorn zukünftig dauerhaft mit dem AZV bei der Betriebsführung der Klärteichanlage zusammenzuarbeiten. Ein entsprechender Entwurf eines Vertrages wurde vom AZV vorbereitet, jedoch noch nicht in den Gremien der Gemeinde Westerhorn beraten. Aus der ständigen Zusammenarbeit mit dem AZV versprechen sich die Gemeinde Westerhorn sowie die Amtsverwaltung Effekte, die zu Kosteneinsparungen (Energie- und Betriebsmitteleinsparungen, niedrigere Abwasserabgabe) führen.
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Abwasserzweckverband Pinneberg zu bitten, die Teichkläranlage Brande-Hörnerkirchen zu besichtigen, Schlammpegelmessungen durchzuführen sowie Wasserproben zu entnehmen und zu analysieren und den Anlagenbetriebszustand der Teichkläranlage Brande-Hörnerkirchen in einem Kurzbericht darzustellen.
Abstimmergebnis: 6 dafür
5. Aufstellung Bänke
Die in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen befindlichen Bänke sind über den letzten Winter stehengeblieben und nicht überholt worden. Inzwischen bedürfen sie dringend einer Renovierung. Dies soll im kommenden Winterhalbjahr vorgenommen werden. Über den Ablauf wird in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses beraten und beschlossen.
6. Grundstücksangelegenheiten
a) Grundstück der Familie Ploog, Halenbruk
Mit Grundstückskaufvertrag vom 04.12.1998 hat die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen an die Eheleute Gabriele und Hartwig Ploog eine öffentliche Teilfläche zu einem Kaufpreis von 1,00 DM überlassen. Im Vertrag wurde von einer Fläche von ca. 50 m2 ausgegangen. Die tatsächlich umgeschriebene Fläche stimmt zeichnerisch nicht mit der im Kaufvertrag dargestellten Fläche überein.
Der Umweltausschuss wird durch Herrn Bürgermeister Siegfried Winter darüber informiert, dass am heutigen Tage eine Ortsbegehung in diesem Bereich stattgefunden hat. Nach eingehender Diskussion empfiehlt der Umweltausschuss der Gemeindevertretung, bei weiteren Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer darauf zu achten, dass in preislicher Hinsicht eine Regelung analog anderer Grundstücksveräusserungen in ähnlich gelagerten Fällen vorgegangen wird. Weiter soll darauf geachtet werden, dass eine vertragliche Regelung über die Entwässerung in dem Umfeld des Grundstückes vorgesehen wird (Parkplatz und Erhalt des vorhandenen Grabens).
Abstimmergebnis: 6 dafür
b) Grundstück der Familie Henne, Halenbruk
Die Eheleute Angela und Ronald Henne, Halenbruk 36, Brande-Hörnerkirchen, beabsichtigen eine öffentliche Fläche einzufriedigen und zu pflegen. Die Lage des Grundstückes der Eheleute Henne ergibt sich aus den dem Ausschuss vorgelegten Planzeichnungen.
Nach eingehender Diskussion beschließt der Umweltausschuss, der Gemeindevertretung folgendes zu empfehlen: Die Grünfläche der Gemeinde darf von der Familie Henne gestaltet werden und der vorhandene Baum muss stehenbleiben. Ein Friesenwall sollte nicht genehmigt werden, da solch ein Vorhaben im B-Plan nicht vorgesehen ist, Insofern sollte eine Nutzung nur im Sinne des vorhandenen Grünordnungsplanes genehmigt werden.
Abstimmergebnis: 6 dafür
c) Grundstück der Familie Steffens
Die Eheleute Steffens, Halenbruk, möchten gerne eine vor ihrem Grundstück befindliche Wall- und Rasenfläche der Gemeinde mit pflegen und nutzen. Der Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, mit den Eheleuten Steffens einen entsprechend ausgelegten Nutzungsvertrag abzuschliessen.
Abstimmergebnis: 6 dafür
d) Im Bokelsesser Moor befinden sich zwei gemeindliche Flächen (je 1 Osterhorn und Brande-Hörnerkirchen), die zur Zeit nicht von der Gemeinde genutzt werden. Nach ausführlicher Diskussion über diese Angelegenheit beschließt der Umweltausschuss, diese Angelegenheit dem Finanzausschuss zur Prüfung vorzulegen.
7. Verschiedenes
Der Umweltausschuss nimmt ein Schreiben des staatlichen Umweltamtes Itzehoe an die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zur Kenntnis, in dem die Grundstückseigentümer, die die im Jahre 1987 angelegten und staatlich geförderten Biotop-Massnahmen nicht ordnungsgemäss führen, dass diese bis zum 31.12.2004 in einen fachgerechten Zustand versetzt werden müssen. Es handelt sich hierbei um 3 Grundstücke in der Gemeinde. Hier sind die entsprechenden Grundstückseigentümer selbst dafür verantwortlich, Massnahmen zu ergreifen.
Desweiteren wird der Umweltausschuss darüber informiert, dass es zwischen den Anwohnern des Lerchenweges und der Küsterkoppel Klärungsbedarf bezüglich der Nutzung des sich dort befindlichen Knicks gibt. Es tauchte hier die Frage auf, ob der Knick in einem B-Plan oder Grünordnungsplan zu finden ist und zu welchen Grundstücken er gehört. Eine Information der Anwohner wird in Kürze erfolgen.
8 Einwohnerfragestunde
In der abschliessenden Einwohnerfragestunde sind keine Wortmeldungen seitens der Anwesenden.
Vorsitzender Protokollführer
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