Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung des/ der 1. stellvertretenden Bürgermeisters/ Bürgermeisterin
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Wortprotokoll |
Der Vorsitzende Herr Dr. Reimer verpflichtet Herrn Söth per Handschlag und führt ihn in sein Amt ein.
Herr Dr. Reimer verliest hierfür folgenden Text:
„Ich verpflichte Sie durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und
führe Sie in Ihr Amt als 1. stellvertretenden Bürgermeister der Gemeinde Bokel ein.“
Der Stellvertretende wird für die Dauer der Wahlzeit zum Ehrenbeamten ernannt.
Die Ernennungsurkunde wird von dem Vorsitzenden Herrn Dr. Reimer verlesen und ausgehändigt.
Der Empfang der Urkunde wird durch Herrn Söth quittiert.
Die Vereidigung erfolgt nach der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Vorsitzenden.
Herr Söth leistet einen Diensteid mit folgendem Wortlaut:
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung
und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine
Amtspflicht gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
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