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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - importierte Sitzung  

Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 02.12.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Gemeinde Brande-Hörnerkirchen Brande-Hörnerkirchen, den 16

Gemeinde Brande-Hörnerkirchen                             Brande-Hörnerkirchen, den 02.12.2003

 

 

N i e d e r s c h r i f t

 

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen

am Dienstag, dem 02. Dezember 2003, in der Gaststätte „Zur Tankstelle“,

Rosentwiete 34, Brande-Hörnerkirchen

 

 

Anwesend:

Herr Bürgermeister Siegfried Winter                                                                       Beginn:   19.30 Uhr

Herr Thomas Butzlaff                                                                         

Herr Jens Fischer                                                                                                                 Ende:      22.15 Uhr

Herr Werner Harms                                                                            

Herr Joachim Hensel

Herr Jürgen Hommola                                                                        

Herr Hans-Jörg Ingwersen

Herr Ulrich Konkel

Herr Peter Leisching

Herr Jörg Poethke

Herr Frithjof Schmidt

Herr Christian Schütz

Herr Andreas Welling

 

Ferner anwesend:

Herr Amtsvorsteher Harry Unger

2 Zuhörer

 

Protokollführer:

Oberamtsrat Neumann

 

Herr Bürgermeister Siegfried Winter eröffnet um 19.30 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen. Er stellt fest, dass die Mitglieder ordnungsgemäß zur heutigen Sitzung eingeladen worden sind. Die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung wird festgestellt.

 

Vor Beginn der Sitzung gibt Herr Bürgermeister Winter eine nähere Information über die am 26.09.2003 mit Vertretern der Polizei und des Straßenverkehrsamtes durchgeführte Verkehrsschau.

 

Er unterrichtet die Anwesenden darüber, dass eine Entscheidung über die Herausnahme einer FFH – Fläche im Bereich des Bokelseßer Moores voraussichtlich im Februar 2004 durch das Ministerium erfolgen wird.

 

Über die vom Schul- und Sportausschuss in der letzten Sitzung im Einzelnen getroffenen Entscheidungen werden von ihm nähere Informationen gegeben.

 

Desgleichen berichtet Herr Bürgermeister Winter über eine mit dem Landrat des Kreises stattgefundene Bürgermeisterdienstversammlung, in der unter anderem auch über eine IT- Vernetzung zwischen Kreis und den Ämtern und über den Abbau von Schulden des Kreises Pinneberg gesprochen worden ist.

Herr Bürgermeister Winter berichtet über eine begonnene Planung eines landesweiten Radwegenetzes.

 

Die Anwesenden erhalten Kenntnis darüber, dass eine kürzlich von der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen initiierte Abfuhr von Gartenmüll vom Ergebnis her als überaus positiv gesehen werden muss.

 

Von der Möglichkeit einer Einwohnerfragestunde wird von den anwesenden Zuhörern kein Gebrauch gemacht. Herr Amtsvorsteher Harry Unger spricht den anwesenden Gemeindevertretern der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für die bisher geleistete kommunalpolitische Arbeit innerhalb der gemeindlichen Gremien seinen ausdrücklichen Dank aus.

 

Zur Tagesordnung wird ergänzend der Antrag gestellt, diese um folgende Punkte zu erweitern:

 

a)                 Schachtsanierungen – Zustimmung zu einer Auftragsvergabe –

 

b)                 Landschaftsplan der Gemeinde Westerhorn

 

c)                 Forderung von regenerativen Energiequellen

 

d)               Regionaler Nahverkehrsplan  

 

Einwände hiergegen werden nicht erhoben; damit gilt die nachstehende Tagesordnung einstimmig als genehmigt:

 

Tagesordnung:

 

1.     Protokollgenehmigung

 

2.   Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen

 

3.     Instandsetzung Kinderspielplatz „Lerchenweg“ – Antrag der CDU – Fraktion –

 

4.     Förderung von regenerativen  Energiequellen

 

5.     Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 sowie Billigung des  

Investitionsprogrammes

 

6.     Beseitigung von Oberflächenwasser in Bebauungsplangebieten sowie für Grundstücke   

im Innenbereich

               

7.     Schachtsanierungen – Zustimmung zu einer Auftragsvergabe -

 

8.     Erlass einer neuen Straßenreinigungssatzung

 

9.     Landschaftsplan der Gemeinde Westerhorn

 

10. Regionaler Nahverkehrsplan

 

11. Verschiedenes

 

12. Grundstücksangelegenheiten

 

13. Bauanträge

 

Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

 

1.     Protokollgenehmigung

 

Das Protokoll der Sitzung am 16.09.2003 wird einstimmig genehmigt.

 

 

2.     Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen

 

Die Gemeindevertretung genehmigt einstimmig folgende Haushaltsüberschreitungen:

 

a.              220.6720    -   Schulkostenbeiträge                                                        -     5.439,32 EUR

 

b.              454.7000    -   Kostenbeteiligung für Kindergarten                            -     2.558,80 EUR

 

c.              880.4500    -   Bewirtschaftungskosten für gemeindliche

  Grundstücke                                                                      -     1.241,70 EUR

 

d.              900.8100    -   Gewerbesteuerumlage                                                        -     5.216,00 EUR                           

 

3.     Instandsetzung Kinderspielplatz „ Lerchenweg “ – Antrag der CDU – Fraktion –

 

Die Gemeindevertretung nimmt von dem vorliegenden Antrag der CDU – Fraktion für eine notwendige Instandsetzung des Kinderspielplatzes „ Lerchenweg “ Kenntnis. Sie stellt fest, dass aufgrund der jetzigen Beschaffenheit dieses Kinderspielplatzes eine Instandsetzung vorgenommen werden muss, zumal einzelne Spielgeräte sehr gefährliche Mängel aufweisen.

 

Die Gemeindevertretung nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass sich der Finanzausschuss sowie der Bau- und Wegeausschuss dafür ausgesprochen haben, dass im Bereich der Rutsche eine Sandauffüllung umgehend durch die Amtsarbeiter vorgenommen wird und im Bereich der Schaukel die Haken unverzüglich erneuert werden.

 

Um weitere notwendige Instandsetzungsarbeiten im kommenden Jahr durchführen zu können, ist die Gemeindevertretung damit einverstanden, einen Betrag in Höhe von 1.000.00 EUR in den Haushalt einzustellen. Die Gemeindevertretung ist damit einverstanden, dass auch Eigenleistungen durch Eltern erbracht werden, um die finanzielle Belastung der Gemeinde zu reduzieren. Weiter soll angestrebt werden, zusätzliche Einnahmemöglichkeiten durch Spenden und die Durchführung eines Skat- und Spieleabends unter der Verantwortung der Gemeinde zu erhalten. Diese Veranstaltung sollte im Frühjahr des kommenden Jahres vorgesehen werden.

 

Stimmenverhältnis:  einstimmig

      

 

4.     Förderung von regenerativen Energiequellen

 

Die Gemeindevertretung hat im Jahre 2002 einen Grundsatzbeschluss im Hinblick auf die Förderung von regenerativen Energiequellen gefasst. Im Hinblick auf die sehr angespannte Finanzlage der Gemeinde sollte für das Haushaltsjahr 2004 eine Förderungsmöglichkeit zunächst ausgesetzt werden.

 

Nach einer ausführlichen Sachdiskussion beschließt die Gemeindevertretung mit 7 Stimmen bei 5 Gegenstimmen und einer Enthaltung, die Förderungsmöglichkeit zunächst für das Jahr 2004 auszusetzen.

 

 

5.     Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 sowie Billigung des

Investitionsprogrammes

 

Herr Hans-Jörg Ingwersen als Vorsitzender des Finanzausschusses erläutert in wesentlichen Grundzügen den Haushalt für das Haushaltsjahr 2004.

 

Herr Jörg Poethke stellt für die CDU – Fraktion den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zunächst zu vertagen, da noch ein Informationsbedarf im Hinblick auf den nicht ausgeglichenen Verwaltungshaushalt besteht. Im Rahmen einer daraufhin folgenden Sachdiskussion wird von dem leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes die Erläuterung gegeben, dass im Falle der Verabschiedung des Haushaltes die Notwendigkeit besteht, voraussichtlich im Frühjahr bei Erkennen der Eckdaten der Gemeindefinanzreform eine Anpassung einzelner Einnahme- und Ausgabeansätze in Form des Erlasses eines Haushaltsnachtrages vorzunehmen. Herr Poethke bittet daraufhin um eine 10 - minütige Sitzungsunterbrechung, die von der Gemeindevertretung gebilligt wird.

 

Nach Wiedereröffnung der Gemeindevertretung durch Herrn Bürgermeister Winter erklärt Herr Poethke, dass er den für die CDU – Fraktion gestellten Antrag zurücknimmt. Er geht davon aus, dass im Frühjahr 2004 der Haushalt durch den Finanzausschuss unter Mitwirkung des leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes einer genauen Überprüfung unterzogen wird, um möglichst im Rahmen des Erlasses eines Haushaltsnachtrages den jetzt ausgewiesenen Fehlbedarf zu beseitigen. Dieses wird von der Gemeindevertretung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Daraufhin fasst die Gemeindevertretung einstimmig nachstehenden Beschluss:

 

„Aufgrund des § 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird

 

1.     im Verwaltungshaushalt

 

in der Einnahme auf                                                                                            1.323.800 EUR

in der Ausgabe auf                                                                                                    1.369.800 EUR

 

     und

 

2.     im Vermögenshaushalt

 

in der Einnahme auf                                                                                                                 61.500 EUR

in der Ausgabe auf                                                                                                                61.500 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.     der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                               0  EUR

2.  der  Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                         0  EUR

3.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                  0  EUR

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt :

 

1.     Grundsteuer

a)   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                            270 %

b)   für die Grundstücke  (Grundsteuer B)                                                                                    270 %

 

2.   Gewerbesteuer                                                                                                                                            310 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500 EUR.“

 

 

6.     Beseitigung von Oberflächenwasser in Bebauungsplangebieten sowie für Grundstücke im Innenbereich

 

Die Gemeindevertretung wird inhaltlich über einen vorliegenden Vermerk vom 29.10.2003 unterrichtet. Für einige Bebauungspläne oder auch nur für Teile von Bebauungsplänen hat die Untere Wasserbehörde des Kreises Pinneberg verschiedenen Gemeinden eine generelle Genehmigung für die Beseitigung des anfallenden Oberflächenwassers durch Versickerung auf dem Baugrundstück oder Einleitung in offene Entwässerungsanlagen oder Wasserläufe erteilt. In diesen Fällen ist bei Beantragung einer Baugenehmigung eine erneute Einschaltung der Wasserbehörde nicht mehr erforderlich. Durch diese Verfahrensweise ergibt sich eine Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens. Die Bauaufsicht des Kreises Pinneberg hat die Empfehlung gegeben, dass auch für den Bereich der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen eine entsprechende Genehmigung für diese vorgenannten Grundstücksbereiche eingeholt wird.

 

Nach einer ausführlichen Sachdiskussion beschließt die Gemeindevertretung mit 9 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen, dem Vorschlag der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Pinneberg nicht zu folgen.

 

 

7.     Schachtsanierungen – Zustimmung zu einer Auftragsvergabe –

 

Die Gemeindevertretung wird davon unterrichtet, dass zwischenzeitlich eine Ausschreibung für Schachtsanierungen in verschiedenen Straßenbereichen der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen erfolgt ist. Der Auftrag ist vom Bürgermeister an die Firma NSR Schachtregulierung, Wrist, als günstigstem Anbieter vergeben worden. Diese Auftragsvergabe wird von der Gemeindevertretung einstimmig gebilligt.  

 

     

8.     Erlass einer neuen Straßenreinigungssatzung

 

Die Gemeindevertretung nimmt von dem vorliegenden Entwurf einer zu erlassenden Straßenreinigungssatzung Kenntnis. Aufgrund einer Empfehlung des Bau- und Wegeausschusses beschließt die Gemeindevertretung mit 9 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen den Erlass dieser im Entwurf vorliegenden Straßenreinigungssatzung.

 

 

9.     Landschaftsplan der Gemeinde Westerhorn

 

Die Gemeindevertretung nimmt von den vorliegenden Entwurfsunterlagen für die Aufstellung eines Landschaftsplanes für die Gemeinde Westerhorn Kenntnis. Sie beschließt einstimmig, zu dieser Landschaftsplanung keine Bedenken und Anregungen vorzubringen.  

 

 

10. Regionaler Nahverkehrsplan

 

Herr Ulrich Konkel gibt aufgrund der von ihm vorgenommenen Auswertung des Entwurfs des Nahverkehrsplanes im Kreis Pinneberg für die Jahre 2004 bis 2008 eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung in Form eines von ihm erarbeiteten Arbeitspapiers, das den Gemeindevertretern schriftlich vorliegt. Nach inhaltlicher Billigung durch die Gemeindevertretung spricht sich diese dafür aus, dass auf Amtsebene eine gemeinsame Stellungnahme termingemäß dem Kreis Pinneberg gegenüber abgegeben wird.

 

Stimmenverhältnis:  einstimmig

 

 

11.   Verschiedenes

 

Auf Nachfrage von Herrn Jörg Poethke wird von dem leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes die Information gegeben, dass eine beim Verwaltungsgericht anhängige Klage gegen die Hundesteuersatzung der Gemeinde Westerhorn so entschieden worden ist, dass diese Satzung rechtens ist. Die Klage wurde insofern abgewiesen.

 

Die Gemeindevertretung erhält Kenntnis darüber, dass ein polnischer Staatsangehöriger mehrere Alleebäume in der Bahnhofstraße beschädigt hat. Es soll gegenüber dem Schadensverursacher eine entsprechende Schadenersatzforderung geltend gemacht werden.

 

Es wird generell die Verschmutzung von Geh- und Radwegen durch Reiter angesprochen. Nach der Rechtslage, und zwar den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein, ist der Reiter für die Beseitigung dieser Verschmutzungen durch kotende Pferde verantwortlich.

 

 

 

 

             Vorsitzender                                 Protokollführer                              Mitglied             

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