Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - importierte Sitzung
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Beschluss |
Gemeinde Brande-Hörnerkirchen Brande-Hörnerkirchen, den 16.09.2003
N i e d e r s c h r i f t
über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
am Dienstag, dem 16. September 2003, in der Gaststätte „Zur Tankstelle“,
Rosentwiete 34, Brande-Hörnerkirchen
Anwesend:
Herr Bürgermeister Siegfried Winter Beginn: 19.30 Uhr
Herr Thomas Butzlaff
Herr Jens Fischer Ende: 23.40 Uhr
Herr Werner Harms
Herr Joachim Hensel
Herr Jürgen Hommola
Herr Hans-Jörg Ingwersen
Herr Ulrich Konkel
Herr Peter Leisching
Herr Jörg Poethke
Herr Frithjof Schmidt
Herr Christian Schütz
Herr Andreas Welling
Ferner anwesend:
6 Zuhörer
Frau Kamin von der Barmstedter Zeitung
Protokollführer:
Oberamtsrat Neumann
Herr Bürgermeister Siegfried Winter eröffnet um 19.30 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen. Er stellt fest, dass die Mitglieder ordnungsgemäß zur heutigen Sitzung eingeladen worden sind. Die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung wird festgestellt.
Vor Beginn der Sitzung gibt Herr Bürgermeister Winter die Information, dass im Juli 2003 ein Bürgermeisterdienstgespräch auf Amtsebene mit den 3 Wehrführern stattgefunden hat, in dem anstehende Fahrzeugbeschaffungen in den Gemeinden Westerhorn und Bokel näher erörtert worden sind. Weitere Themen waren die Funkgerätedigitalisierung, die voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2008 aus Finanzierungsproblemen realisiert werden kann, sowie Führerscheinprüfungen gemäß einer geänderten EU – Norm und die Entschädigungsregelung für die Funktionsträger der Feuerwehren.
Herr Winter berichtet ferner über einen vom Forstamt Bullenkuhlen veranstalteten Tag der „Offenen Tür“.
Seitens des Umweltministeriums ist eine Informationsbroschüre zur NATURA 2000 den Schleswig-Holsteinischen Gemeinden zur Verfügung gestellt worden, die auch nähere Informationen bezüglich der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beinhaltet.
Herr Winter berichtet, dass der Amtsausschuss entschieden hat, dass im Bereich der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen im Altgebäude neue Jugendräume eingerichtet werden, da die jetzigen Klassenraumkapazitäten nicht mehr ausreichen. Es ist geplant, dass die bisherigen Jugendräume als Klassenräume umgewidmet werden.
Im Bereich des Kindergartens wurde eine neue 3 Tages – Nachmittagsgruppe eingerichtet, die zusätzliche Kosten verursacht.
Im Anschluss an den Bericht von Herrn Winter findet eine Einwohnerfragestunde statt, in der von einem Zuhörer bemängelt wird, dass durch das Rosenbeet in der Barmstedter Straße vor dem Sportplatz die Sichtverhältnisse erheblich beeinträchtigt werden. Hier müßten die Rosen kurzfristig zurückgeschnitten werden. Herr Winter sagt zu, sich um diese Angelegenheit zu kümmern.
Zur Tagesordnung wird ergänzend ein Antrag der CDU – Fraktion hinsichtlich der Vertretungsregelung bei Ausschussbesetzungen eingebracht. Hierzu wird von der SPD – Fraktion ergänzend ausgeführt, dass sie ebenfalls an der Änderung der Stellvertretung eines Ausschusses interessiert ist.
Einwände hiergegen werden nicht erhoben; damit gilt die nachstehende Tagesordnung einstimmig als genehmigt:
1. Protokollgenehmigung
2. Haushaltsrechnung 2002
3. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen
4. Erlaß der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003
5. Ausweisung von FFH - Gebieten
6. Klärteichanlage
7. 6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den Amtsbereich
8. Bebauungsplan Nr. 10 – Gewerbegebiet Steinstraße –
hier: Durchführung einer 1. (vereinfachten) Änderung
9. Abwasserbeseitigung im Bereich der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
hier: Überprüfung der Öl- und Fettabscheider
10. 7.Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den Amtsbereich
hier: Auswertung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange
11. Antrag der SPD – Fraktion - Grundsatzdiskussion über die Erweiterung der Sportanlagen -
12. Antrag der CDU – Fraktion sowie der SPD – Fraktion hinsichtlich der Vertretungsregelung bei den Ausschussbesetzungen -
13. Verschiedenes
14. Bauanträge
15. Grundstücksangelegenheiten
Die Gemeindevertretung wickelt das Tagesordnungsprogramm wie folgt ab:
1. Protokollgenehmigung
Das Protokoll der Sitzung am 26.06.2003 wird mit handschriftlichen Änderungen zu den Tagesordnungspunkten 1, 3, 5, 12 Abs. 3 und 15 e) einstimmig genehmigt.
2. Haushaltsrechnung 2002
Die Gemeindevertretung nimmt davon Kenntnis, dass die Haushaltsrechnung 2002 mit folgendem Ergebnis abschließt:
A Verwaltungshaushalt
Gesamteinnahmen 1.259.062,28 EUR
Gesamtausgaben 1.259.062,28 EUR
B Vermögenshaushalt
Gesamteinnahmen 94.469,47 EUR
Gesamtausgaben 123.436,86 EUR
Damit ist ein Fehlbetrag in Höhe von 28.967,39 EUR entstanden.
Die Haushaltsrechnung 2002 ist von den Mitgliedern des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung stichprobenweise geprüft worden. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die vorliegende Haushaltsrechnung 2002 gemäß § 94 Abs. 3 Satz 2 GO.
3. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen
Die Gemeindevertretung genehmigt einstimmig nachstehende Haushaltsüberschreitungen:
a. 000.5920 - Kosten für Ehrungen und Repräsentationen - 565,30 EUR
b. 052.6500 - Geschäftsausgaben für Kommunalwahlen - 781,16 EUR
c. 454.7000 - Kostenbeteiligung für Kindergarten - 16.220,38 EUR
d. 900.8100 - Gewerbesteuerumlage - 15.887,00 EUR
4. Erlaß der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003 erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
1. im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen erhöht um 18.400 EUR
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes einschl.
der Nachträge gegenüber bisher 1.374.400 EUR
nunmehr festgesetzt auf 1.392.800 EUR
die Ausgaben erhöht um 18.400 EUR
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes einschl.
der Nachträge gegenüber bisher 1.374.400 EUR
nunmehr festgesetzt auf 1.392.800 EUR
2. im Vermögenshaushalt
die Einnahmen erhöht um 29.800 EUR
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes einschl.
der Nachträge gegenüber bisher 81.100 EUR
nunmehr festgesetzt auf 110.900 EUR
die Ausgaben erhöht um 29.800 EUR
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes einschl.
der Nachträge gegenüber bisher 81.100 EUR
nunmehr festgesetzt auf 110.900 EUR
§§ 2-4
entfallen
Stimmenverhältnis: einstimmig
5. Ausweisung von FFH - Gebieten
Die Gemeindevertretung wird über einen Erlaß des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft des Landes Schleswig-Holstein zum Projekt NATURA 2000 informiert. Das Ministerium hat für den Bereich des Klein- Offenseth – Bokelseßer Moores eine Auswahl für die Aufnahme in die nationale Vorschlagsliste des Netzes NATURA 2000 vorgenommen und in einem Plan dargestellt. Hiergegen hat die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen die Möglichkeit, Einwände und Anregungen bis zum 16.10.2003 geltend zu machen. Nach Einsicht in die Planunterlagen und anschließender Diskussion ist die Gemeindevertretung einstimmig der Meinung, dass bestimmte Bereiche aus dem Plan herausgenommen werden müssen. Es handelt sich hierbei um alle Flächen, die sich östlich des Weges, der in südlicher Richtung zur Gasstation führt, befinden. Da diese Flächen eine mineralische Beschaffenheit aufweisen, sind diese für eine Einbeziehung als Moorfläche nicht geeignet. Außerdem sollten intensiv genutzte Flächen, insbesondere die Hauskoppel des Herrn Dirk Schäfer, aus dem Plan herausgenommen werden, da ansonsten die Existenzgrundlage dieses Landwirtes erheblich beeinträchtigt werden könnte.
Die Gemeindevertretung stellt fest, dass Einwände nur aus naturfachlicher Sicht begründet werden können, da sonst kaum Chancen auf eine Berücksichtigung dieser Einwände bestehen.
Stimmenverhältnis: einstimmig
6. Klärteichanlage
Die Gemeindevertretung wird davon unterrichtet, dass seit der letzten Besichtigung der Klärteichanlage bisher keine nennenswerten Geruchsbelästigungen mehr aufgetreten sind. Eine Verbesserung ist auch dadurch zustande gekommen, dass seitdem für eine ausreichendere Belüftung durch das Zupumpen von Grundwasser gesorgt wurde. Die Entfernung des Binsenbewuchses im Randbereich der Teiche, an denen sich immer wieder Feststoffe ansammeln, soll im Herbst dieses Jahres vorgenommen werden.
Die Gemeindevertretung erhält Kenntnis darüber, dass der Zaun auf der Westseite der Klärteichzufahrt stark reparaturbedürftig ist. Eine Reparatur bzw. Erneuerung dieses Zaunes soll im kommenden Frühjahr durch die Gemeinde vorgenommen werden.
7. 6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den Amtsbereich
Die Gemeindevertretung nimmt davon Kenntnis, dass die 6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn gemäß Erlass des Innenministeriums vom 12.06.2003 mit Hinweisen bzw. Ergänzungsnotwendigkeiten genehmigt worden ist. Die Änderungen bzw. Ergänzungen der Planzeichnung bzw. des Erläuterungsberichtes werden einstimmig inhaltlich gebilligt.
8. Bebauungsplan Nr. 10 – Gewerbegebiet Steinstraße -
hier: Durchführung einer 1. (vereinfachten) Änderung
Der Gemeindevertretung ist bekannt, dass der Bebauungsplan Nr. 5 – Gewerbegebiet Steinstraße – auf der Ostseite die Ausweisung eines Mischgebietes beinhaltet. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 10 sieht in dem gesamten Bereich eine Gewerbegebietsausweisung vor. Hier kommt es im Bereich des Gewerbegrundstückes „Schröder“ zu einer Überlagerung einer 5 m breiten Fläche in einer Grundstückstiefe. Diese Fläche hätte als MI – Gebiet ausgewiesen werden müssen. Insofern muss für den B- Plan – Nr. 10 eine 1. (vereinfachte) Änderung durch die Umlegung der Grenzen des Bebauungsplanes vorgenommen werden.
Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung einer 1. (vereinfachten) Änderung für diesen Grundstücksbereich durch das Ingenieurbüro Klütz & Collegen. Die damit verbundenen Planungskosten sind der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen in vollem Umfang von der Hand zu halten.
Stimmenverhältnis: einstimmig
9. Abwasserbeseitigung im Bereich der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
hier: Überprüfung der Öl- und Fettabscheider
Die Gemeindevertretung erhält Kenntnis darüber, dass bei bestimmten Grundstücken Vorrichtungen zur Abscheidung von Benzin, Ölen o.a. (Abscheider) vorhanden sein müssen. In § 6 Abs. 4 der gemeindlichen Abwassersatzung ist hierzu eine entsprechende Regelung getroffen worden. Für Art und Einbau dieser Abscheider sind die jeweils geltenden DIN – Vorschriften maßgebend. Der Verpflichtete hat die Entleerung der Abscheider in regelmäßigen Abständen und bei Bedarf vorzunehmen. Weiterhin ist geregelt, dass das Abscheidegut unverzüglich vorschriftsmäßig zu beseitigen ist und insbesondere keinem Abwassernetz zugeführt werden darf. Der Verpflichtete haftet für jeden Schaden, der durch eine versäumte Entleerung der Abscheider entsteht. Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, dass eine kurzfristige Überprüfung der Grundstücke vorgenommen wird, bei denen zu vermuten ist, das ein entsprechender Abscheider vorhanden sein muss.
Die Gemeindevertretung ist ebenfalls einstimmig damit einverstanden, dass die Frage der künftigen Überprüfung entsprechender Öl- und Fettabscheider dem Amtsausschuss zur Entscheidung übertragen wird, damit sichergestellt ist, dass eine amtsbezogen gleiche Regelung getroffen wird.
10. 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den Amtsbereich
hier: Auswertung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange
Die Gemeindevertretung beschließt nach einer Sachdiskussion mit 12 Stimmen bei 1 Enthaltung, diesen Tagesordnungspunkt zu vertragen, da zunächst noch ein Handlungsbedarf für die Klärung näherer Einzelheiten besteht.
11. Antrag der SPD – Fraktion – Grundsatzdiskussion über die Erweiterung der Sportanlagen
Der vorliegende SPD – Antrag zu einer Grundsatzdiskussion über die Erweiterung der Sportanlagen wird von Herrn Werner Harms ausführlich begründet. Herr Jörg Poethke stellt hierzu fest, dass diese Angelegenheit in den Zuständigkeitsbereich des Amtsausschusses fällt.
Nach einer ausführlichen Sachdiskussion beauftragt die Gemeindevertretung ihre Mitglieder im Amtsausschuss, dieses wichtige Thema zur Beratung zunächst in den Schul- und Sportausschuss des Amtes für die Erarbeitung einer Empfehlung des Amtsausschusses einzubringen.
Stimmenverhältnis: einstimmig
12. Antrag der CDU – Fraktion sowie der SPD – Fraktion hinsichtlich der Vertretungsregelung bei den Ausschussbesetzungen -
Die Gemeindevertretung wird davon unterrichtet, dass die von der CDU – Fraktion in der konstituierenden Sitzung vorgeschlagene Anzahl der stellvertretenden Ausschussmitglieder nicht satzungskonform ist, jedoch einstimmig von der Gemeindevertretung gebilligt worden ist.
Deshalb beantragt die CDU – Fraktion, für die nachfolgenden Ausschüsse die stellvertretenden Mitglieder satzungsgemäß festzulegen, und zwar:
a. Finanzausschuss:
Herren Thomas Butzlaff und Jörg Poethke,
b. Bau- und Wegeausschuss:
Herren Thomas Butzlaff und Jörg Poethke,
c. Umweltausschuss:
Herren Andreas Welling und Thomas Butzlaff,
d. Jahresrechnung:
Herr Peter Leisching,
e. Wegeunterhaltungsverband:
Herren Andreas Welling und Joachim Hensel,
f. Schul- und Sportausschuss:
Herr Thomas Butzlaff,
g. Partnerschaftsausschuss des Amtes:
Herr Siegfried Winter,
h. Amtsausschuss:
Herren Jens Fischer und Jörg Poethke.
Seitens der SPD – Fraktion wird beantragt, dass Herr Frithjof Schmidt als stellvertretendes Mitglied im Amtsausschuss zu streichen ist.
Die Gemeindevertretung ist einstimmig en- bloc mit diesen Änderungen einverstanden.
13. Verschiedenes
a)
Der diesjährige Laternenumzug findet am 03.10.2003 statt.
b)
Auf Nachfrage wird von dem leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes die Information gegeben, dass die Hundesteuersatzung der Gemeinde Westerhorn in den nächsten Tagen einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterzogen wird. Ein Hundehalter hat Klage gegen die seiner Ansicht nach überhöhte Hundesteuer für Kampfhunde bzw. gefährliche Hunde beim Verwaltungsgericht eingereicht.
c)
Die diesjährige Shredderaktion soll am 15.11.2003 stattfinden. Für die ehrenamtlich eingesetzten Helfer der Gemeinde ist Treffpunkt um 08.30 Uhr beim Marktplatz. Größere Äste u.a. sollen der Firma Brockmann zum Shreddern auf eine noch zu benennende Fläche, auf der ein größerer Knick abgeholzt werden soll, zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall hat die Gemeinde dafür keine besonderen Kosten zu übernehmen. Nähere Einzelheiten zu dieser Shredderaktion sollen in einem gemeindlichen Rundschreiben der Bevölkerung zur Kenntnis gegeben werden.
d)
Die Gemeindevertretung erhält Kenntnis darüber, dass der Winterdienst in gleicher Art wie in den Vorjahren durchgeführt wird.
e)
Die Gemeindevertretung wird über einen vom Finanzausschuss gefassten Beschluss bezüglich einer Zuschussgewährung an die BIAB unterrichtet.
Vorsitzender Protokollführer Mitglied
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76