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Auszug - Resolution zur Senkung der Kreisumlage
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Werner erklärt den Hintergrund.
Im Jahr 2019 hat die Arbeitsgruppe von Finanzfachleuten aus den jeweiligen Rathäusern und der Kreisverwaltung vereinbart, dass sich die Höhe der Kreisumlage an der Ergebnisrücklage des Kreises orientieren soll. Dabei wurde vom Kreis und den Kommunen eine Ergebnisrücklage in Höhe von 10 Mio. Euro als angemessen anerkannt.
Gemäß Prognose wird die Ergebnisrücklage des Kreises für das Jahr 2022 auf 27 Mio. Euro und die allgemeine Rücklage auf 81,9 Mio. Euro anwachsen. Die Rücklagen sind somit deutlich höher als vereinbart. Viele Kommunen sind finanziell stark belastet und weisen Jahresfehlbeträge aus und trotzdem weigert sich der Kreis, die Kreisumlage zu senken.
Zu beachten ist: Nachdem die Ergebnisrücklage des Kreises voll aufgefüllt ist, müssen die Jahresüberschüsse des Kreises in die Allgemeine Rücklage gebucht werden. Erst wenn der Kreis 5 Jahre einen Jahresfehlbetrag ausweist, der nicht durch die Ergebnisrücklage ausgeglichen werden kann, darf dieser Fehlbetrag gegen die Allgemeine Rücklage gebucht werden. Bis dahin sind diese Mittel gebunden und dürfen nicht anderweitig genutzt werden.
Zur Beratung und Beschlussfassung wird eine Resolution zur Senkung der Kreisumlage vorgelegt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt die in der Anlage beigefügte Resolution zur Senkung der Kreisumlage.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 12 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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