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Auszug - Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet südlich "Kloster", westlich des "Brander Weg" und östlich der "Dorfstraße", sowie 1. Änderung des Flächenutzungsplanes - Vorberatung
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Wortprotokoll |
Herr Kröger erklärt, dass es aufgrund von Kommunikationsprobleme dazu gekommen ist, dass es Bestandteile im Entwurf des B-Planes Nr. 2 gibt, die so nicht besprochen waren und nun geändert werden:
Die Gemeindevertretung verzichtet in der Planfassung auf eine Hecke am südöstlichen Plangebietsrand und ein Mulden-Rigolen-System. Sie werden seitens der Gemeinde nicht gewünscht, werden aus stadtplanerischer Sicht nicht benötigt und werden entsprechend nicht im B-Plan Nr. 2 festgesetzt. Das wasserwirtschaftliche Gutachten vom 15.03.2023 weist dies auch entsprechend nach.
Weiter teilt Herr Kröger mit, dass ein Begrünen der Dächer von Garagen und Carports erfolgen kann, aber nicht festgesetzt wird, weil man die Bauherren nicht noch weiter belasten möchte.
Herr H. Bohn hinterfragt, ob es mit den Änderungen hinsichtlich der Abwassereinleitung zu Problemen kommen kann. Herr Kröger verneint dies. Das einzuleitende Oberflächenwasser wird für die gemeindliche Kläranlage benötigt, es soll durch ein Zisternensystem auf jedem privaten Grundstück lediglich eine verzögerte Abgabe von großen Regenwassermengen herbeigeführt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 südlich „Kloster“ westlich des „Brander Weg“ und östlich der „Dorfstraße“ und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt:
1. Planzeichnung
Die in der Planzeichnung festgesetzte Heckenbepflanzung, sowie die Rigolen-Entwässerung entfallen.
2. textliche Festsetzungen
Seite 2 Nr.1.4.1. Satz 1: „Mulden-Rigolen-System“ wird durch „Zisternensystem“ ersetzt.
Absatz 2: entfällt.
2.2.2.: entfällt.
2.2.3.: entfällt.
3. Begründung
Seite 12 Nr. 4.5. Absatz 1: In Satz 1 wird nach dem Wort „werden“ ein Punkt gesetzt. Der Nachfolgende Text des ersten Absatzes entfällt.
Seite 15 Nr. 6 Satz 2: entfällt.
Seite 16 Nr. 6.2.2.: entfällt.
Seite 16 Nr. 6.2.3.: entfällt.
Seite 20 Nr. 9: die Absätze 5 bis 7 entfallen.
Seite 24 Nr. 11.2.1. Abs. 2: die Worte „… ein Mulden/Rigolen-System (MRS)“ entfal- len und durch die Worte „ein Zisternensystem“ ersetzt.
Absatz 3: Nach dem Wort „Versickerung“ wie folgt gefasst: „auf dem Grundstück versickert.“
Absatz 4 bis 7: entfallen.
Seite 25: Abbildung 5 entfällt.
Seite 25 11.2.2. Abs. 1 Satz 1: entfällt.
Satz 2: die Worte „über den Überlauf“ entfallen.
Neuer Absatz 7: „Auf die Bewertung Wasserhaushaltsbilanz A-RW 1 und Konzept für den Regenwassereinfluss vom 15.03.2023 wird verwiesen.“
Seite 27 Nr. 14: der Verweis auf Abbildung 5 entfällt.
4. Geruchstechnische Untersuchung und Stellungnahme nach Abstandsmodell der Richtlinie VDI 3894
Auf Seite 1 des Abstandsrechnerergebnisses wird nach Stallquelle 11 eine weitere Zeile mit einem Stall und 200 Kühen angefügt. Analog Stall 11.
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