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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - importierte Sitzung  

Gemeindevertretung Bokel
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeindevertretung Bokel Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 26.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t

 

über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel

vom Mittwoch, dem 26. September 2007, in der Gaststätte „Bokeler Klause“ ,

Lindenstr. 28, 25364 Bokel

 

 

 

Beginn: 19.30 Uhr

Ende:                  23.35 Uhr

 

Anwesend:

 

a)  stimmberechtigt

 

              -Bürgermeister Kurt Rohde                                                             

-Manfred Delfs

-Silke Karstensen

-Meik Kröger

-Bettina Münster

-Wolfgang Münster

-Wilhelm Schnoor

-Rainer Timm

-Martin Vollstedt

 

 

b)     nicht stimmberechtigt

 

              -Oberamtsrat Bucher vom Amt Hörnerkirchen als Protokollführer

 

 

  

Die Mitglieder der Gemeindevertretung waren mit Einladung vom 07.09.2007 auf Mittwoch, den 26.09.2007 zu 19.30 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden.

 

Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben worden.

 

Der Vorsitzende stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen Form und Frist der Ladung Einwendungen nicht erhoben wurden.

 

Die Gemeindevertretung war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

Die Sitzung war öffentlich.

 

Die Beratungen und Beschlussfassungen zu den Punkten 17 und 18 fanden in nicht öffentlicher Sitzung statt.

 

 

 

 

Tagesordnung:

 

1.                    Einwohnerfragestunde Teil I (maximal 15 Minuten)

2.                    Genehmigung von Sitzungsniederschriften

2.1.                    Sitzungsniederschrift vom 28.03.2007

2.2.      Sitzungsniederschrift vom 26.06.2007

3.                    Bericht des Bürgermeisters

4.                    Bauleitplanung in der Gemeinde Bokel

hier: Ausweisung einer Baufläche

4.1.      Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen und Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Flurstück 24/3 der Flur 4 Gemarkung Bokel             

5.                    Sanierung der Regenwassereinläufe in der Mühlenstraße

5.1.      Abschluss eines Ingenieurvertrages

5.2.      Ausschreibung der Sanierungsarbeiten

6.                    Nachrüstung der Hauskläranlagen

6.1.              Sachstandsbericht

6.2.              Antrag auf Bezuschussung der Investitionskosten durch die Gemeinde

7.                    Betrieb der Kläranlage der Gemeinde Bokel

8.                    Finanzübersicht/ Haushaltsplanung der Gemeinde Bokel

9.                    Sanierung der Straßenbrücke in der Neel-Greve-Straße

10.               Ersatzbeschaffung einer Pumpe für das Pumpwerk Fasanenweg

hier: Genehmigung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters

11.               Verkauf/Verpachtung von gemeindlichen Flächen

12.               Anpassung der Steuersätze der Gemeinde Bokel

12.1.      Realsteuerhebesätze

12.2.      Hundesteuer

13.               Kostenbeteiligung der Gemeinde Bokel am Fernradweg „Mönchsweg“

14.               Kommunalwahl am 25.05.2008

hier:  Übertragung von Aufgaben auf das Amt Hörnerkirchen/ Bildung eines 

         gemeinsamen Gemeindewahlausschusses, Bestellung eines 

         Gemeindewahlleiters

15.               Mitteilungen und Anfragen

16.               Einwohnerfragestunde Teil II (maximal 15 Minuten)

 

nicht öffentlich

 

17.               Grundstücksangelegenheiten

18.               Erklärungen des Bürgermeisters

 

 

 

 

 

Zu Punkt 1 der Tagesordnung - Einwohnerfragestunde Teil I:

 

In der Einwohnerfragestunde werden von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern folgende Fragen gestellt bzw. Angelegenheiten erörtert:

 

1.1.

Herr Meik Kröger weist daraufhin, dass die Ablesung der Wasserzähler nicht mehr durch einen Ableser erfolgt, sondern per Ablesekarte an den Wasserverband gemeldet werden müssen. Der Stand der Nebenzähler für die Nutzung als Gartenwasser usw. ist beim Amt Hörnerkirchen zu melden, damit dieser Verbrauch bei der Abrechnung der Abwassergebühren berücksichtigt werden kann. 

 

1.2.  

Herr Ascan Schroeder erinnert an das Zurückschneiden der Hecken im Bereich der Gemeinde Bokel. Ein Informationsblatt der Gemeinde zum Rückschnitt der Hecken ist erstellt worden. Bürgermeister Rohde teilt mit, dass er mit einigen Grundstückseigentümern diesbezüglich persönlich gesprochen hat. 

 

1.3.

Im Bereich der Kreuzung Schulstraße / Lindenstraße wird darauf hingewiesen, dass das Verkehrszeichen „Fahrradweg“ sowie die Laterne mitten im Knick bzw. in der Hecke stehen.

 

1.4.

Auf Anfrage teilt Meik Kröger mit, dass sich der Bau- und Wegeausschuss mit dem Rückschnitt der Knicks an öffentliche Spurbahnen beschäftigen wird.

 

 

Herr Rainer Timm beantragt die Erweiterung der Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt 4.1. entsprechend dem vorliegenden Antrag der UWB – Fraktion. Hierbei handelt es sich um die Fassung von Aufstellungsbeschlüssen für die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen sowie eines Bebauungsplanes für das Flurstück 24/3 der Flur 4 Gemarkung Bokel (Bergstraße 7).

 

Bürgermeister Rohde teilt mit, dass der Antrag der UWB ihm und dem Amt erst im Laufe des heutigen Tages zugegangen ist. Herr Timm erläutert den Antrag der UWB – Fraktion. Er schlägt vor, hinsichtlich der Fassung der Aufstellungsbeschlüsse den anwesenden Ingenieur Hartmut Klütz vom Ingenieurbüro Klütz & Collegen GmbH zu befragen. Herr Timm teilt mit, dass der Beschlussvorschlag von dem Ingenieurbüro für die UWB vorbereitet worden ist. Herr Wolfgang Münster weist daraufhin, dass man hinsichtlich der Fassung der Aufstellungsbeschlüsse keine formalrechtlichen Fehler seitens der Gemeinde begehen sollte. Der Antrag hat der Gemeindevertretung bisher nicht vorgelegen, insofern konnte er sich mit dem Antrag bzw. mit der Fassung der Aufstellungsbeschlüsse nicht ausreichend beschäftigen. Zudem ist der Antrag der UWB – Fraktion auch nicht in ausreichender Zahl vorhanden, sodass jedem Mitglied der Gemeindevertretung nunmehr ein Exemplar vorliegt. Herr Meik Kröger weist daraufhin, dass die Angelegenheit im Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde noch nicht behandelt worden ist. Herr Manfred Delfs kann nicht nachvollziehen, dass die Aufstellungsbeschlüsse nicht schon gefasst worden sind.

 

Herr Rainer Timm beantragt über den Antrag der UWB – Fraktion vom 25. September 2007, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, abzustimmen.

 

Abstimmergebnis:        6   dafür,  1 dagegen,  2 Enthaltungen           

 

 

 

Zu Punkt 2 der Tagesordnung – Genehmigung von Sitzungsniederschriften:

 

2.1.           Sitzungsniederschrift vom 28.03.2007:

 

Beschluss:

Die allen Mitgliedern der Gemeindevertretung in Ablichtung zugegangene Sitzungsniederschrift vom 28.03.2007 wird mit den von den Gemeindevertreter/innen Rainer Timm, Silke Karstensen und Bettina Münster eingereichten Änderungsvorschlägen, die der Sitzungsniederschrift vom 26.09.2007 beigefügt sind, genehmigt.

 

Abstimmergebnis:     9    dafür

 

2.2.           Sitzungsniederschrift vom 26.06.2007:

 

Frau Silke Karstensen teilt mit, dass sie Einwände hinsichtlich der Genehmigung der Sitzungsniederschrift geltend macht. Mit Schreiben vom 30. Juli 2007 des Amtes Hörnerkirchen wurde die Gemeindevertretung aufgefordert Einwendungen und Bedenken gegen die Sitzungsniederschrift bis zum 17. August 2007 geltend zu machen. Frau Karstensen teilt mit, dass sie zu diesem Zeitpunkt verreist war und keine Möglichkeit hatte den Termin einzuhalten.

 

Zu Punkt 9 der Tagesordnung „Prüfung der Brückenbücher“ merkt Frau Karstensen an, dass die Gemeindevertretung den Beschluss, wie er protokolliert ist, so nicht gefasst hat. Die Gemeindevertretung hat nicht beschlossen, die Hauptprüfung der gemeindlichen Brücken vorzunehmen. Auf Befragen von Herrn Rainer Timm teilt Oberamtsrat Bucher mit, dass die Fristsetzung für die Erhebung von Einwendungen und Bedenken gegen die Sitzungsniederschrift sich aus dem Kommentar zum § 41 der Gemeindeordnung ergibt. Unter Hinweis auf die Fristsetzung bis zum 17. August 2007 teilt er weiter mit, dass Einwendungen und Bedenken gegen die Sitzungsniederschrift bis zum heutigen Tage (26. September 2007) weder beim Bürgermeister noch bei der Amtsverwaltung eingegangen sind. Bürgermeister Rohde teilt mit, dass die Genehmigung der Sitzungsniederschrift zurückgestellt wird.    

 

 

Zu Punkt 3 der Tagesordnung - Bericht des Bürgermeisters:

 

Bürgermeister Rohde berichtet zu folgenden Angelegenheiten:

 

3.1.

Bürgermeister Rohde berichtet, dass Frau Bettina Münster ihn darauf aufmerksam gemacht hat, dass hinsichtlich des Anschreibens an den Rechtanwalt der Gemeinde in Sachen Klärschlammzwischenlager Bokel ein Fehler enthalten war. Der Sachverhalt wurde gegenüber dem Rechtsanwalt von ihm richtig gestellt.  

 

3.2. 

Bürgermeister Rohde weist auf die Änderung der Vorfahrt im Bereich der 30 km – Zone Glückstädter Straße / Wiesengrund hin. 

 

 

 

 

 

3.3.

Hinsichtlich der Oberflächenentwässerung Ecke Schulstraße hat eine Ortsbesichtigung durch Bürgermeister Rohde stattgefunden. Eine Lösung konnte gefunden werden. Von dem Privatgrundstück läuft kein Regenwasser mehr auf den Wirtschaftsweg.

 

3.4.

Bürgermeister Rohde verweist auf das Schreiben des Amtes Hörnerkirchen hinsichtlich der zusätzlichen Elternbeiträge für die Schülerbeförderungskosten.

 

3.5.

Bürgermeister Rohde verweist auf die Aktion „Rettet die Kastanien“.

 

3.6.

Die Versetzung des Ortsschildes im Bereich Aubek ist von der Straßenverkehrsbehörde aufgrund der nicht vorhandenen dichten Bebauung abgelehnt worden.    

 

3.7.

Hinsichtlich der Aufstellung eines Geschwindigkeitsmessgerätes soll eine Anschaffung auf Amtsebene im Amtsausschuss angesprochen werden.

 

3.8.

Bürgermeister Rohde weist daraufhin, dass auch in der Gemeinde Bokel bei der Leerung der Papierkörbe durch die Amtsarbeiter Einmalspritzen vorgefunden worden.

 

3.9.

Bürgermeister Rohde verweist auf die Zerstörung von öffentlichen Anlagen und Spielplätzen im Amtsbezirk Hörnerkirchen.

 

 

Zu Punkt 4 der Tagesordnung Bauleitplanung in der Gemeinde Bokel

hier:   Ausweisung einer Baufläche:

 

Bürgermeister Rohde berichtet, dass hinsichtlich der Schaffung von Baugrundstücken für den Eigenbedarf der Gemeinde Bokel die Amtsverwaltung Kontakt mit dem Innenministerium aufgenommen hat. Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass in Vorbereitung eines Abstimmungsgespräches mit dem Innenministerium ein umfangreicher Fragenkatalog hinsichtlich der Ausweisung der bisherigen Wohnbauflächen vorgelegt worden ist. Es ist davon auszugehen, dass weitere Wohneinheiten erst nach Fortschreibung des Landesraumordnungsplanes der 2010 in Kraft tritt, mit dem ein Bauleitplan überplant werden kann. Herr Rainer Timm bittet darum, der Grundstückeigentümerin Mohr den Sachverhalt schriftlich zu bestätigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

4.1. 

Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen und Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Flurstück 24/3 der Flur 4 Gemarkung Bokel:             

Herr Rainer Timm erläutert den Antrag der UWB – Fraktion vom 25. September 2007. Die Aufstellungsbeschlüsse sind von der Gemeindevertretung nunmehr zu fassen, um dem betreffenden Grundstückseigentümer für die Ausweisung des Sondergebietes Planungssicherheit zu geben. Herr Timm verweist auf den in dem Antrag formulierten Beschlussvorschlag sowie auf die beigefügten Lagepläne 1 (Änderungsbereiche der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes) und Lageplan 2 (Geltungsbereich des Bebauungsplanes). Herr Wolfgang Münster hält die Erweiterung der Tagesordnung diesbezüglich für nicht rechtmäßig und damit den Beschluss für formalrechtlich angreifbar. Er teilt mit, dass er an der weiteren Diskussion und der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen wird. Herr Manfred Delfs spricht sich ebenfalls dafür aus, die Beschlussfassung zu den Aufstellungsbeschlüssen nicht weiter zu verzögern und hinauszuschieben. Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass sich im Rahmen der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes die Gemeinden Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn bereits mit dem Sachverhalt bezogen auf ihre eigenen Flächen beschäftigt haben bzw. noch im Oktober beschäftigen werden. Die Fassung eines einheitlichen Aufstellungsbeschlusses war ursprünglich für die Sitzungen der Gemeindevertretungen im 4. Quartal 2007 geplant.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, entsprechend dem Antrag der UWB-Fraktion folgende Aufstellungsbeschlüsse zu fassen:

 

1.

8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen:

 

Die Gemeinde Bokel beabsichtigt, für den Bereich nördlich und südlich der Straße Zum Felde sowie westlich und östlich der Bergstraße den gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen zu ändern. Ziel der Änderung ist die Darstellung der bisher als Flächen für die Landwirtschaft dargestellten, bereits bebauten Grundstücke entlang der Straße Zum Felde und westlich der Bergstraße als Dorfgebiet (MD). Weiterhin soll östlich der Bergstraße, das bisher ebenfalls als „für die Landwirtschaft“ dargestellte Flurstück 24/3 der Flur 4 der Gemarkung Bokel (Bergstraße 7) als „Sondergebiet Garten und Landschaftsbau“ dargestellt werden. Die genaue Lage der Änderungsbereiche ergibt sich aus dem diesem Aufstellungsbeschluss als wesentliche Anlage beigefügten Lageplan 1, in dem diese mit einer gestrichelten Linie umrandet sind.

 

2.

Bebauungsplan:

 

Die Gemeinde Bokel beabsichtigt für das Flurstück 24/3 der Flur 4, Gemarkung Bokel (Bergstraße 7) einen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel der Planung ist die Festsetzung des Geltungsbereiches als „Sondergebiet Garten und Landschaftsbau“, um den vorhandenen Betrieb im Bestand zu sichern und, unter Berücksichtigung der Anforderungen und Bedürfnisse der benachbarten Nutzungen, Entwicklungsmöglichkeiten für eine zukunftsgerechte Betriebsstruktur und Betriebsführung zu gewährleisten.

Die genaue Lage des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem diesem Aufstellungsbeschluss als wesentliche Anlage beigefügten Lageplan 2, in dem der Geltungsbereich mit einer gestrichelten Linie umrandet ist.

 

 

3.

Mit dem Grundstückseigentümer wird ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB zur Übernahme der Planungskosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die Erstellung des gemeinsamen Umweltberichtes, sowie des landschaftsplanerischen Fachbeitrages zum Bebauungsplan geschlossen. Die Beauftragung des Planungsbüros erfolgt gemäß § 4 b Baugesetzbuch durch den Grundstückseigentümer.  

 

  

4.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit den Gemeinden Westerhorn, Osterhorn und Brande-Hörnerkirchen abzustimmen. Die Aufstellungsbeschlüsse sind ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmergebnis:   6   dafür ,   2  Enthaltungen, 

 

Herr Wolfgang Münster hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Zu Punkt 5 der Tagesordnung – Sanierung der Regenwassereinläufe in der Mühlenstraße:

 

5.1.     Abschluss eines Ingenieurvertrages:

 

Oberamtsrat Bucher verweist auf den vorliegenden Ingenieurvertrag zwischen der Gemeinde Bokel und der Ingenieurgemeinschaft Klütz & Collegen GmbH. Da bei der Ermittlung der Kosten die Mindestsumme der anrechenbaren Kosten lt. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure von 25.565,-- € nicht erreicht wird, ist auf Basis von Stundensätzen abzurechnen. Diese betragen für den Auftragnehmer 75,-- €, für Ingenieure 58,-- €, Techniker 50,-- € und technische Zeichner PP 43,-- €. Herr Wolfgang Münster weist daraufhin, dass die Abrechnung nach Stundensätzen und dem nachgewiesenen Zeitbedarf bei evtl. höheren Kosten die Ingenieurkosten nach HOAI nicht übersteigen dürfen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den vorliegenden Ingenieurvertrag zur Sanierung der Regenwassereinläufe in der Mühlenstraße mit dem der Ingenieurgemeinschaft Klütz & Collegen GmbH abzuschließen.

 

Abstimmergebnis:    9   dafür    

 

 

 

 

 

5.2.           Ausschreibung der Sanierungsarbeiten:

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Ingenieurgemeinschaft Klütz & Collegen GmbH mit der Ausschreibung der Leistung der Sanierung der Regenwassereinläufe in der Mühlenstraße zu beauftragen.

 

Abstimmergebnis:     9   dafür 

 

Zu Punkt 6 der Tagesordnung – Nachrüstung der Hauskläranlagen

 

6.1.    Sachstandsbericht:

Bürgermeister Kurt Rohde und Oberamtsrat Bucher geben einen Sachstandsbericht zur Nachrüstung der Hauskläranlagen in der Gemeinde Bokel ab. Der neue Eigentümer für das Grundstück „Glückstädter Str. 54“ wurde der planenden Ingenieurgemeinschaft mitgeteilt. Hier hat es schon einen Ortstermin zur Besprechung der Nachrüstung der vorhandenen Hauskläranlage mit der Ingenieurgemeinschaft gegeben. Die Planungsunterlagen können kurzfristig voraussichtlich noch im Oktober von der Ingenieurgemeinschaft vorgelegt werden. Die Unterlagen können dann komplett der Wasserbehörde des Kreises Pinneberg zur Genehmigung vorgelegt werden. Herr Manfred Delfs teilt mit, dass er die sein Grundstück betreffenden Planungsunterlagen nicht unterschrieben hat, weil ein Umsetzungs- und Finanzierungskonzept der Gemeinde Bokel nicht vorliegt.

 

Die Gemeindevertretung nimmt von dem vorgenannten Sachverhalt Kenntnis.  

   

6.2     Antrag auf Bezuschussung der Investitionskosten durch die Gemeinde:

 

Bürgermeister Rohde verweist auf die Sitzung des Finanzausschusses und bittet Herrn Manfred Delfs zu berichten. Herr Delfs erläutert seinen Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für die Nachrüstung der Hauskläranlagen und verweist auf einen Beschluss der Gemeindevertretung aus dem Jahre 1993, der jedem Mitglied der Gemeindevertretung in Ablichtung vorliegt. Herr Delfs begründet seinen Antrag damit, dass seinerzeit mit den Einnahmen aus der Entschädigung für das Klärschlammzwischenlager die zentrale Ortsentwässerung der Gemeinde Bokel finanziert worden ist. Bürgermeister Rohde bittet Herrn Delfs im Anschluss an die Erläuterung seines Antrages aufgrund eines bestehenden Ausschließungsgrundes nach § 22 der Gemeindeordnung, den Sitzungsraum zu verlassen. Herr Rainer Timm erkundigt sich beim leitenden Verwaltungsbeamten nach den Befangenheitsvorschriften. Oberamtsrat Bucher erläutert den im vorliegenden Fall bestehenden Ausschließungsgrund nach § 22 Gemeindeordnung. Als Grundstückseigentümer auf dessen Grundstück eine Hauskläranlage nachgerüstet wird, besteht gegen Herrn Manfred Delfs ein Ausschließungsgrund nach § 22 Gemeindeordnung. Herr Delfs hat die Möglichkeit von einer Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt aus eigener Initiative abzusehen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Gemeindevertretung einen Beschluss über das Bestehen eines Ausschließungstatbestandes nach § 22 GO fasst. Herr Delfs vertritt die Auffassung, dass gegen ihn ein Ausschließungsgrund nicht besteht. Vielmehr vertritt er im vorliegenden Fall eine Bevölkerungsgruppe, nämlich die der Grundstückseigentümer für die nachzurüstenden Hauskläranlagen.

 

Oberamtsrat Bucher teilt diesbezüglich mit, dass bei einer Anzahl von 7 Grundstückseigentümern auf deren Grundstücken Hauskläranlagen nachgerüstet müssen im Rahmen der Ausschließungstatbestände nach § 22 GO von einer Bevölkerungsgruppe nicht ausgegangen werden kann. Diesen Sachverhalt hat er bereits mit der Kommunalaufsichtsbehörde abgeklärt, die zu dem gleichen Ergebnis gekommen ist. Die Mehrheit der Gemeindevertretung kann dieser Argumentation nicht folgen. Bürgermeister Rohde beantragt daher, den Tagesordnungspunkt bis zur Klärung der Angelegenheit durch die Kommunalaufsichtsbehörde zurückzustellen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Angelegenheit bis zur rechtlichen Klärung der Ausschließungsgründe nach § 22 GO zurückzustellen.

 

Abstimmergebnis:    8   dafür,    1   Enthaltung

 

 

Zu Punkt 7 der Tagesordnung – Betrieb der Kläranlage der Gemeinde Bokel:

 

Bürgermeister Rohde berichtet, dass der Klärwärter, Herr Wolfgang Pump, den Vertrag für die Wartung der Kläranlage aus gesundheitlichen Gründen zum 31.12.2007 gekündigt hat. Bürgermeister Rohde weist daraufhin, dass er hinsichtlich des einwandfreien Betriebes der Kläranlage persönlich in der Verantwortung steht. Auf Nachfrage teilt er mit, dass die Kündigung am 17.09.2007 bei ihm eingegangen ist. Bürgermeister Rohde schlägt vor, für die Wartung der Teichkläranlage wie in den anderen Gemeinden des Amtsbezirkes auf die Amtsarbeiter des Amtes Hörnerkirchen zurückzugreifen. Oberamtsrat Bucher teilt diesbezüglich mit, dass die Amtsarbeiter die Kläranlagen der anderen amtsangehörigen Gemeinden unter Leitung des Abwasserzweckverbandes betreuen. Die Amtsarbeiter haben nicht die Ausbildung um eine Teichkläranlage selbständig zu betreuen. Bei der Betreuung der Teichkläranlagen geht es um verantwortungsvolle Tätigkeiten, die bei einer Fehlbedienung gegebenenfalls erhebliche Abwasserabgaben zu Lasten der Gemeinde auslösen können. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei einer Überschreitung der Abwasserwerte der Bürgermeister persönlich in strafrechtlicher Verantwortung steht. Herr Wilhelm Schnoor schlägt vor, sich hinsichtlich einer Zusammenarbeit mit dem Abwasserzweckverband Gedanken zu machen. Herr Rainer Timm verweist darauf, dass es einen eindeutigen Beschluss der Gemeindevertretung gibt, dass eine Zusammenarbeit mit dem Abwasserzweckverband nicht stattfinden wird. Herr Wilhelm Schnoor beantragt aufgrund der geänderten Verhältnisse über eine Zusammenarbeit mit dem Abwasserzweckverband hinsichtlich der Betreuung der Kläranlage abzustimmen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund der geänderten Verhältnisse, bei der Betreuung der Kläranlage der Gemeinde Bokel mit dem Abwasserzweckverband zusammenzuarbeiten.

 

Abstimmergebnis:    4 dafür,     5    dagegen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Bürgermeister Rohde teilt mit, dass er persönlich beim Betrieb der Kläranlage in der Verantwortung steht und gegebenenfalls eine Personalentscheidung treffen wird.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung ermächtigt Bürgermeister Rohde eine Personalentscheidung für die Einstellung eines Klärwärters ohne Einschaltung des Abwasserzweckverbandes zu treffen.

 

Abstimmergebnis:     8   dafür,    1   Enthaltung

 

 

 

Zu Punkt 8 der Tagesordnung  - Finanzübersicht / Haushaltsplanung der Gemeinde Bokel:

 

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Wilhelm Schnoor, berichtet aus der Sitzung. Auf die jedem Mitglied der Gemeindevertretung vorliegende Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 20. August 2007 wird verwiesen. Die Gemeindevertretung nimmt von dem vorgenannten Sachverhalt Kenntnis.

 

 

 

Zu Punkt 9 der Tagesordnung – Sanierung der Straßenbrücke in der Neel-Greve- Straße:

 

Bürgermeister Rohde berichtet, dass er sich mit dem Sachverhalt der Sanierung der Straßenbrücke in der Neel-Greve-Straße intensiv beschäftigt hat. Aus den Akten des Amtes ist zu ersehen, dass am 15. Dezember 2003 mit allen Beteiligten eine Einigung hinsichtlich der Sanierung der Straßebrücke erzielt werden konnte. Die Planungskosten würden sich lt. Auskunft des Ingenieurbüros für die Verlegung eines Rohres und die Verfüllung der Straßenbrücke auf rd. 1.000,-- € belaufen. Bürgermeister Rohde weist daraufhin, dass damit die Neel-Greve-Straße wieder befahrbar wäre. Herr Wolfgang Münster weist daraufhin, dass zunächst mit den Beteiligten abzuklären ist, ob sie zu dem Ergebnis der Einigung vom 15. Dezember 2003 noch stehen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, zu dem am 15. Dezember 2003 beim Kreis Pinneberg gefassten Kompromiss zu stehen und den Bürgermeister sowie seinen Stellvertreter damit zu beauftragen, entsprechende Gespräche mit den Beteiligten zu führen.

  

Abstimmergebnis:    9   dafür

 

Zu Punkt 10 der Tagesordnung – Ersatzbeschaffung einer Pumpe für das Pumpwerk Fasanenweg

hier:   Genehmigung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters:

 

Bürgermeister Rohde berichtet, dass er eine Eilentscheidung zur Anschaffung einer Abwasserpumpe im Fasanenweg und einer Abwasserpumpe bei Breitling / Kipp getroffen hat. Die Eilentscheidung war notwendig, um einen Ablauf der Abwässer zu gewährleisten. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt rd. 5.300,-- €.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters hinsichtlich der Ersatzbeschaffung der Pumpen für das Pumpwerk Fasanenweg und das Pumpwerk Breitling / Kipp zu genehmigen.

 

Abstimmergebnis:    7   dafür ,   2   Enthaltungen

 

 

Zu Punkt 11 der Tagesordnung – Verkauf / Verpachtung von gemeindlichen Flächen:

 

11.1.

Bürgermeister Rohde verweist diesbezüglich auf TOP 3 der Sitzungsniederschrift des Finanzausschusses vom 20. August 2007. Das Flurstück 34 der Flur 7 „Schwattloch“ soll im Rahmen des nunmehr neu beantragten Sandabbaus der Firma Uhl als Ausgleichsfläche in Anspruch genommen werden.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Pachtvertrag für das Flurstück 34 der Flur 7 „Schwattloch“ zu kündigen und die Fläche zum Ökokonto der Gemeinde Bokel anzumelden.

 

Abstimmergebnis:    9   dafür

 

11.2.

Zur Pachtfläche Ahrens berichtet Bürgermeister Rohde zur Neuausschreibung der Verpachtung.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Pachtvertrag für das Flurstück 12 der Flur 5 zu kündigen und die Verpachtung der Fläche neu auszuschreiben und die Inanspruchnahme der Fläche als Ausgleichsfläche für den Sandabbau zu beobachten.

 

Abstimmergebnis:    9    dafür

 

11.3.

Bürgermeister Rohde berichtet zum Flurstück 22 der Flur 6. Der Finanzausschuss hat sich für einen Verkauf, alternativ für eine Neuverpachtung der Fläche ausgesprochen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Pachtvertrag für das Flurstück 22 der Flur 6, zu kündigen und den Verkauf und alternativ die Verpachtung der Fläche neu auszuschreiben.

 

Abstimmergebnis:    9   dafür

 

 

 

 

 

 

 

11.4.

Bürgermeister Rohde berichtet zur Nutzung des Flurstückes 19/1 der Flur 7. Derzeit wird eine Pacht nicht gezahlt, da die Fläche nur extensiv bewirtschaftet werden darf.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Nutzung / Pacht der Fläche neu auszuschreiben. Dabei soll der Umfang der extensiven Nutzung mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Gemeinde abgesprochen werden.

 

Abstimmergebnis:    8   dafür

 

Herr Wilhelm Schnoor war wegen eines Ausschließungstatbestandes nach § 22 Gemeindeordnung bei der Beratung und Abstimmung im Sitzungsraum nicht anwesend.

 

 

Zu Punkt 12 der Tagesordnung – Anpassung der Steuersätze der Gemeinde Bokel: 

 

12.1.           Realsteuerhebesätze:

Herr Wilhelm Schnoor berichtet aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 20. August 2007. Der Finanzausschuss hat sich dafür ausgesprochen, eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze derzeit nicht vorzunehmen. Die Gemeindevertretung nimmt von dem Sachverhalt Kenntnis.

 

12.2.           Hundesteuer:

Herr Wilhelm Schnoor berichtet aus der Finanzausschusssitzung vom 20. August 2007. Der Finanzausschuss hat empfohlen, die Steuersätze für die Hundesteuer zu erhöhen. Herr Manfred Delfs teilt mit, dass er sich gegen eine Erhöhung der Hundesteuersätze ausgesprochen hat. Hunde stellen für einige Einwohner/innen einen Sozialfaktor / Freund usw. dar. Deshalb kommt für ihn eine Erhöhung der Hundesteuer für den 1. Hund nicht in Betracht. Eine Erhöhung des Hundesteuersatzes für den 2. und jeden weiteren Hund stellt für ihn kein Problem dar. Frau Silke Karstensen stellt die Frage, ob auch andere Tiere so z.B. Pferde besteuert werden können. Herr Martin Vollstedt vertritt die Auffassung, dass sich der Vorschlag des Finanzausschusses auf Anhebung der Hundesteuer im Vergleich zu den anderen Gemeinden am unteren Level befindet.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Hundesteuersätze ab dem 01.01.2008 wie folgt festzusetzen:

 

1. Hund                                                           50,-- €

2. Hund                                                        100,-- €

jeder weitere Hund                              150,-- €

 

Die Amtsverwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung eine entsprechende Hundesteuersatzung vorzubereiten.

 

Abstimmergebnis:     5   dafür,    3   dagegen,    1   Enthaltung    

      

 

 

Zu Punkt 13 der Tagesordnung – Kostenbeteiligung der Gemeinde Bokel am Fernradweg „Mönchsweg“:

 

Bürgermeister Rohde berichtet über ein Schreiben der Lenkungsgruppe Mönchsweg vom 29. Juni 2007. Die Lenkungsgruppe Mönchsweg erwartet von der Gemeinde Bokel nach dem Kostenschlüssel zur Finanzierung des Mönchsweges einen jährlichen Beitrag von 450,-- €, zunächst für die kommenden 3 Jahre. Bürgermeister Rohde teilt mit, dass sich der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 20. August 2007 mit dem Sachverhalt beschäftigt hat und verweist auf Punkt 7 der Sitzungsniederschrift.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, sich nicht an den Kosten des Fernradwanderweges „Mönchsweg“ zu beteiligen.

 

Abstimmergebnis:     9    dafür

 

 

Zu Punkt 14 der Tagesordnung – Kommunalwahl am 25.05.2008

hier: Übertragung von Aufgaben auf das Amt Hörnerkirchen/Bildung eines gemeinsamen Gemeindewahlausschusses, Bestellung eines Gemeindewahlleiters:

 

Bürgermeister Rohde verweist auf den Beschlussvorschlag des Amtes Hörnerkirchen vom 23. August 2007. Er berichtet zum Sachverhalt, dass die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie des Gemeindewahlleiters und stellv. Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf den vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss vorgesehen ist.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel beschließt, gemäß Gemeinde- und Kreiswahlgesetz die Aufgaben auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen. Dieser Beschluss beinhaltet auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie des Gemeindewahlleiters / stellv. Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss.

 

Abstimmergebnis:    9    dafür

 

 

Zu Punkt 15 der Tagesordnung - Mitteilungen und Anfragen:

 

Es erfolgen folgende Mitteilungen und Anfragen:

 

15.1.

Herr Manfred Delfs berichtet aus der Sitzung des Naherholungs- und Umweltsausschusses hinsichtlich der Nachnutzung der Sandflächen. Zwischenzeitlich haben verschiedene Ortsbegehungen des Sandabbaugebietes stattgefunden. Die Stiftung Naturschutz hat großes Interesse an einer langfristigen Anpachtung des Geländes. Diesbezüglich soll eine Vorstellung der vorgesehenen Maßnahmen durch die Stiftung Naturschutz gegenüber der Gemeinde Bokel erfolgen. Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.    

 

 

Zu Punkt 16 der Tagesordnung – Einwohnerfragestunde Teil II (max. 15 Minuten):

 

In der Einwohnerfragestunde werden von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern folgende Fragen gestellt bzw. Angelegenheiten erörtert:

 

16.1.

Frau Bettina Münster teilt mit, dass hinsichtlich der Befestigung des Seitenstreifens in der Austraße zu grobes Material eingebracht worden ist.

 

16.2.

Herr Hauke Ahsbahs erläutert die notwendige Wegekantensanierung in der Gemeinde Bokel. Diese soll in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Bau- und Wegeausschusses, Meik Kröger, erfolgen.  

 

 

 

 

 

 

 

 

                              Bürgermeister                                                         Protokollführer

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