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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - importierte Sitzung  

Gemeindevertretung Bokel
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeindevertretung Bokel Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.09.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Gemeinde Bokel Bokel, den 15

Gemeinde Bokel                                                                                 Bokel, den 15.09.2003

 

 

 

N i e d e r s c h r i f t

 

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bokel

am Montag, dem 15. September 2003, im Ringhotel „Bokel – Mühle am See“,

Neel-Greve-Str. 2, 25364 Bokel

 

 

Anwesend:

Herr Bürgermeister Johannes Pingel als Vorsitzender                  

Herr Manfred Delfs                                                                              Beginn:  20.00 Uhr

Herr Gustav Heine

Frau Silke Karstensen                                                                         Ende:     23.10 Uhr

Herr Meik Kröger

Herr Kurt Rohde                                                                      

Herr Wilhelm Schnoor

Herr Hans-Christian Stehn

 

Entschuldigt fehlt:

Herr Rainer Timm

 

Ferner anwesend:

6 Zuhörer

Frau Kamin von der Barmstedter Zeitung

 

Protokollführer:

Oberamtsrat Neumann

 

 

 

Herr Bürgermeister Pingel eröffnet um 20.00 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bokel. Er stellt fest, dass die Gemeindevertreter am 01.09.2003 ordnungsgemäß zur heutigen Sitzung eingeladen worden sind. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

 

Einwände gegen die nachstehende Tagesordnung werden nicht erhoben; diese gilt damit einstimmig als genehmigt:

 

Tagesordnung

 

 

1.     Protokollgenehmigung

 

2.     Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen

 

3.     Haushaltsrechnung 2002

 

4.     Erlaß der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003

 

5.     Entschädigungsverordnung für Freiwillige Feuerwehren

 

6.     6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes

 

7.     7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes

hier:  Auswertung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange

 

8.     Abwasserbeseitigung im Bereich der Gemeinde Bokel

hier:  Überprüfung der Öl- und Fettabscheider

 

9.     Bericht des Bürgermeisters

a.)    Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 – Fasanenweg –

b.)    Sanierung der Brücke Neel- Greve- Straße

c.)     Nachrüstung der Grundstücke im Aussenbereich

 

10. Sanierung von schadhaften Entwässerungsleitungen – Lindenstraße –

 

11. Meldung von Straßen- und Wegeinstandsetzungen an den Wegeunterhaltungsverband Pinneberg

 

12. Änderungen von Grünflächen u.ä.

 

13. Verschiedenes

 

14. Grundstücksangelegenheiten

 

 

Von der Möglichkeit einer Einwohnerfragestunde wird von den anwesenden Zuhörern kein Gebrauch gemacht. Das Tagesordnungsprogramm wird wie folgt abgewickelt:

 

 

1.     Protokollgenehmigung

 

Das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.06.2003 wird einstimmig genehmigt.

 

 

2.     Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen

 

Die Gemeindevertretung genehmigt einstimmig folgende Haushaltsüberschreitungen:

 

I   Haushaltsjahr 2002

 

a)   9000.8100  – Gewerbesteuerumlage                                                          =   6.500,00 EUR

 

b)   4540.9500  – Kostenbeteiligung Kindergarten                                 =   3.482,81 EUR

 

c)       7003.9600  – Nachrüstung der Grundstücke

       im Aussenbereich                                                                =   3.000,00 EUR

 

 

II  Haushaltsjahr 2003

 

a)   4540.7000  – Zuschuss an den Kindergarten                                 =  9.661,11 EUR

 

b)   8800.5400 –  Bewirtschaftungskosten                                                            =   1.970,91 EUR

 

c)   3600.9600 –  Dorferneuerung                                                                          =      837,25 EUR

 

d)      7003.9600 –  Nachrüstung der Grundstücke

                            im Aussenbereich                                                                          =   4.000,00 EUR

 

e)   8150.9600 –  Wasserversorgung                                                                          =   4.177,85 EUR

 

 

 

3.     Haushaltsrechnung 2002

 

Die Gemeindevertretung nimmt davon Kenntnis, dass die Haushaltsrechnung 2002 mit folgendem Ergebnis abschließt:

 

A.  Verwaltungshaushalt

 

Gesamteinnahmen                                                                                    =                              614.817,46  EUR

Gesamtausgaben                                                                                    =                              614.817,46  EUR

 

 

B.  Vermögenshaushalt

 

Gesamteinnahmen                                                                                    =                                112.881,07 EUR

Gesamtausgaben                                                                                    =                                135.887,34 EUR

 

 

Der Fehlbetrag des Vermögenshaushaltes beträgt demnach 23.006,27 EUR.

 

Die Gemeindevertretung nimmt davon Kenntnis, dass die Haushaltsrechnung 2002 am 13.08.2003 stichprobenmäßig geprüft worden ist. Sie beschließt einstimmig die vorliegende Haushaltsrechnung 2002 gemäß § 94 Abs. 3 Satz 2 GO.

 

 

4.     Erlaß der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003

 

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003 erlassen:         

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

1.    im Verwaltungshaushalt

       die Einnahmen vermindert um                                                      9.200 EUR

       und damit der Gesamtbetrag

       des Haushaltsplanes einschließlich

       der Nachträge gegenüber bisher                                              640.800 EUR

       nunmehr festgesetzt auf                                                           631.600 EUR

 

       die Ausgaben vermindert um                                                        9.200 EUR

       und damit der Gesamtbetrag

       des Haushaltsplanes einschließlich

       der Nachträge gegenüber bisher                                              640.800 EUR

       nunmehr festgesetzt auf                                                           631.600 EUR

 

2.        im Vermögenshaushalt

   die Einnahmen erhöht um                                                        14.600 EUR

   und damit der Gesamtbetrag

   des Haushaltsplanes einschließlich

   der Nachträge gegenüber bisher                                              55.400 EUR

   nunmehr festgesetzt auf                                                           70.000 EUR

 

   die Ausgaben erhöht um                                                          14.600 EUR

   und damit der Gesamtbetrag

   des Haushaltsplanes einschließlich

   der Nachträge gegenüber bisher                                              55.400 EUR

   nunmehr festgesetzt auf                                                           70.000 EUR

 

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

 

1.     der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen                von bisher 0 EUR auf 11.600 EUR

 

2.     der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

     ermächtigungen                                                     von bisher 0 EUR auf          0 EUR

 

3.     der Höchstbetrag der Kassenkredite                     von bisher 0 EUR auf          0 EUR

 

§§ 3-4

entfallen

 

Stimmenverhältnis:  einstimmig

 

 

5.   Entschädigungsverordnung für Freiwillige Feuerwehren

 

Die Gemeindevertretung wird davon unterrichtet, dass der Innenminister am 22.04.2003 eine neue Entschädigungsverordnung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren erlassen hat. Die Gemeindevertretung beschließt hierzu einstimmig, dass die zu gewährenden Entschädigungssätze einschließlich des Auslagenersatzes gemäß der Landesverordnung zu gewähren sind.

 

 

6.     6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes

 

Die Gemeindevertretung nimmt davon Kenntnis, dass die 6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn gemäß Erlass des Innenministeriums vom 12.06.2003 mit Hinweisen bzw. Ergänzungsnotwendigkeiten genehmigt worden ist. Diese Änderungen bzw. Ergänzungen der Planzeichnung bzw. des Erläuterungsberichtes werden einstimmig inhaltlich gebilligt.

 

 

 

7.   7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes

      hier:  Auswertung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange

 

Die Gemeindevertretung wird davon unterrichtet, dass die an dem Verfahren der 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes beteiligten Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnahmen abgegeben haben. Nachdem die 6. Flächennutzungsplanänderung rechtsverbindlich geworden ist, sollte die 7. Änderung zügig weiter betrieben werden. Es würde sich anbieten, dass der von den 4 amtsangehörigen Gemeinden beschlossene Planungsumfang aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen in einem gemeinsamen Arbeitsgespräch einer genauen Überprüfung unterzogen wird, bevor in das weitere Verfahren eingestiegen wird. Die Gemeindevertretung spricht sich insofern einstimmig dafür aus, dass eine gemeinsame Arbeitssitzung der beteiligten Gremien der 4 amtsangehörigen Gemeinden nach der Sommerpause terminlich vereinbart wird. Ziel sollte es sein, dass diese Bauleitplanung ohne zeitliche Verzögerungen weiter durchgeführt wird.

 

 

 

8.  Abwasserbeseitigung im Bereich der Gemeinde Bokel

     hier:  Überprüfung der Öl- und Fettabscheider

 

Die Gemeindevertretung wird über einen Vermerk bezügl. des Bau’s und Unterhaltung von Vorrichtungen zur Abscheidung von Benzin, Ölen u.a. aus dem Abwasser (Abscheider) inhaltlich unterrichtet. Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, dass eine kurzfristige Überprüfung durch den Vertreter der Gemeinde Bokel gemeinsam mit dem Bauausschussvorsitzenden und einem Mitarbeiter der Amtsverwaltung der Grundstücke vorgenommen wird, bei denen zu vermuten ist, dass ein entsprechender Abscheider vorhanden sein muß.

 

Für den Bereich der Gemeinde Bokel ist davon auszugehen, dass ein Grundstück hiervon betroffen ist.

 

Die Gemeindevertretung spricht sich einstimmig dafür aus, dass die Frage der künftigen Überprüfung entsprechender Öl- und Fettabscheider dem Amtsausschuss zur Entscheidung übertragen wird, damit sichergestellt ist, dass eine amtsbezogen gleiche Regelung getroffen wird.     

 

 

 

9.     Bericht des Bürgermeisters

a)     Änderung des B – Planes Nr. 2 – Fasanenweg - 

 

Herr Bürgermeister Pingel gibt die Information, dass die vorgesehene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 – Fasanenweg – zusätzliche Änderungsnotwendigkeiten in dem der Gemeindevertretung bereits bekannten Umfang beinhalten wird. Der entsprechende Planungsauftrag ist an das Ingenieurbüro Klütz & Collegen bereits erteilt worden, wobei sich die damit verbundenen Gesamtkosten nicht verändern werden. Nach Vorlage der Planungsunterlagen werden diese der Gemeindevertretung zur Billigung vorgelegt.

 

 

b)     Sanierung der Brücke Neel-Greve-Straße

 

Die Gemeindevertretung ist über den Sachstandsbericht insbesondere im Hinblick auf die Änderung der Staugenehmigung durch die Wasserbehörde des Kreises Pinneberg bereits im Vorwege schriftlich unterrichtet worden. Es ist zur Zeit nicht zu erkennen, welche Möglichkeit der Brückensanierung oder deren Stillegung für die Gemeinde Bokel zur Ausführung kommen wird. Nach Klärung sämtlicher offenen Fragen werden sich die gemeindlichen Gremien erneut mit diesem Thema befassen müssen. Herr Bürgermeister Pingel gibt die Empfehlung an den Bau- und Wegeausschuss, noch Ende Oktober dieses Jahres eine erneute Zustandsüberprüfung der Brücke vorzunehmen.  

 

 

c)     Nachrüstung der Grundstücke im Aussenbereich

 

Die Gemeindevertretung wird davon unterrichtet, dass lediglich von zwei Grundstückseigentümern die Planunterlagen für die Nachrüstung der Grundstücke im Aussenbereich noch nicht unterzeichnet zurück gegeben worden sind. Sowohl die Kostenfrage für die jeweilige Einzelnachrüstung als auch die Frage, ob die Anlagen privat oder gemeindlich betrieben werden sollen, sind noch nicht abzuschließend zu klären. Zur Zeit können noch keine endgültigen Entscheidungen getroffen werden. Im Falle, dass nachgerüstete Hauskläranlagen von der Gemeinde betrieben werden, müsste im Übrigen das gemeindliche Satzungsrecht entsprechend geändert werden.      

 

 

10.   Sanierung von schadhaften Entwässerungsleitungen – Lindenstraße -

 

Nach einer Sachdiskussion beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, dass ein Lösungsvorschlag für die Sanierung der schadhaften Entwässerungsleitungen Lindenstraße von den beiden Fachausschüssen als Empfehlung für die Gemeindevertretung zu erarbeiten ist, da dieser für die Investitionsplanung im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2004 zu berücksichtigen ist. 

 

 

11.   Meldung von Straßen- und Wegeinstandsetzungen an den   

  Wegeunterhaltungsverband Pinneberg

 

Die Gemeindevertretung erhält Kenntnis darüber, dass folgende Wegestrecken für Instandsetzungen an den Wegeunterhaltungsverband Pinneberg gemeldet worden sind:

 

1.                 Glückstädter Straße in Richtung Osterhorn

 

2.                 Bergstraße ab Haus Nr. 5 bis Kreuzung „Zum Felde“

 

3.              Heerstraße – Wirtschaftsweg von der K 2 bis Glückstädter Straße

 

In Verfolg des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 17.07.2003 ist die Gemeindevertretung nach einer ausführlichen Sachdiskussion mit 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen damit einverstanden, dass § 3 der Verbandssatzung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg antragsgemäß geändert wird.

             

 

12.    Änderungen von Grünflächen u.ä.

 

Nach einer Bereisung des Naherholungs- und Umweltausschusses ist der Gemeindevertretung die Empfehlung gegeben worden, die Pflanzbeete im Einmündungsbereich Mühlenstraße/Lindenstraße neu zu gestalten. Die straßenbegleitenden Anpflanzungen sollen erhalten bleiben. Die zurückliegenden Beete oder Teile davon sollen als Rasenfläche hergestellt werden, um den Unterhaltungsaufwand für diese Grünflächen künftig zu reduzieren. Als Ersatz sollen 2 bis 3 hochstämmige Bäume bzw. Büsche gepflanzt werden.

 

Die Gemeindevertretung nimmt von dieser Empfehlung Kenntnis und ist einstimmig damit einverstanden, dass diese Arbeiten ausgeführt werden.     

 

 

13.    Verschiedenes

 

a)

Von einem Zuhörer wird erneut angesprochen, dass eine hohe Buchenhecke im Einmündungsbereich Schulstraße/Lindenstraße zu einer Gefahrenstelle geworden ist. Diese Hecke müsste so schnell wie möglich zurückgeschnitten werden. Obwohl es verschiedene gleichartige Fälle im Bereich der Gemeinde Bokel gibt, soll der betreffende Grundstückseigentümer so schnell wie möglich erneut durch den Bürgermeister angesprochen werden, um zu erreichen, dass dieser den Heckenrückschnitt kurzfristig durchführt. Sollte in diesem konkreten Fall keine Bereitschaft für die Durchführung dieser Arbeiten bestehen, werden dann gemäß Aussage des ltd. Verwaltungsbeamten des Amtes ordnungsbehördliche Schritte eingeleitet.

 

b)

Die Gemeindevertretung wird davon unterrichtet, dass der Winterdienst wie in den vorherigen Jahren durchgeführt wird.

 

c)

Auf Nachfrage erhält die Gemeindevertretung Kenntnis darüber, dass der Amtsausschuss in seiner letzten Sitzung als Nachfolger des leitenden Verwaltungsbeamten Detlef Neumann Herrn Jörg Bucher bestellt hat.

 

 

Im Anschluss erfolgt eine kurze Einwohnerfragestunde, in der insbesondere zu haushaltsrechtlichen Fragen eines Zuhörers näher eingegangen wird.

 

 

Danach verlassen die Zuhörer und die Pressevertreterin den Sitzungsraum, so dass der nachfolgende Tagesordnungspunkt unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten werden kann.  

 

 

 

 

14. Grundstücksangelegenheiten

a)

Die Gemeindevertretung wird davon unterrichtet, dass Herr Horst Wilck an einer grundstücksvertraglichen Regelung für eine Sandabbaufläche interessiert ist. Bei Abschluss eines entsprechenden notariellen Grundstücksvertrages müsste diese Fläche für die anstehende 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes sowie für den Landschaftsplan berücksichtigt werden. Die Gemeindevertretung nimmt hiervon zustimmend Kenntnis.

 

b)

Die Gemeindevertretung ist mit der Errichtung eines Buswartehäuschens im Fasanenweg gemäß einem vorliegenden Plan einverstanden. Dieses Buswartehaus wird von den Anliegern in Eigenleistung errichtet, so dass der Gemeinde hierfür keine Kosten entstehen.

 

Stimmenverhältnis:  einstimmig

 

c)

Die Gemeindevertretung wird darüber informiert, dass die Firma Elbe – Recycling der Gemeinde Bokel einen Vertragsentwurf für die Bereitstellung von Standorten für Recycling – Container vorgelegt hat. Auch die GAB ist daran interessiert, mit der Gemeinde eine entsprechende vertragliche Regelung zu treffen. Nach einer kurzen Sachdiskussion wird der Bürgermeister einstimmig ermächtigt, die für die Gemeinde Bokel wirtschaftlichste Lösung herbeizuführen.  

 

d)

Die Gemeindevertretung wird davon unterrichtet, dass die Firma JaGe Net GmbH an der Errichtung einer Wasserski - Anlage auf dem Bokeler Mühlenteich interessiert ist. Hier wird auf einen vorliegenden Vermerk des Fachdienstes Umwelt – Wasserbehörde – des Kreises Pinneberg vom 01.08.2003 verwiesen, der den Gemeindevertretern inhaltlich bekannt ist. Die Gemeindevertretung stellt hierzu einstimmig fest, dass zum heutigen Zeitpunkt eine Entscheidung zu diesem Vorhaben aus Sicht der Gemeinde noch nicht zu treffen ist. 

 

 

 

 

 

 

 

 

        Vorsitzender                                 Protokollführer                              Mitglied             

             

 

 

 

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