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Auszug - Stellenplan 2023 - Änderungsanträge zu Stellen zur Bearbeitung von Wohngeldanträge; hier: befristete Delegation der Entscheidungskompetenz auf den Hauptausschuss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kahns (Vorsitzender Hauptausschuss) stellt das geplante Vorgehen kurz vor. Er beschreibt, dass die Verwaltung im Moment den tatsächlichen Bedarf an Arbeitskräften für die Bearbeitung der Wohngeldfälle zum Jahresanfang 2023 aufgrund der Änderung des Wohngeldrechtes nicht absehen kann. Eine schnelle Reaktion auf gestiegenen Arbeitskraftbedarf ist jedoch erforderlich, damit Antragsteller schnellstmöglich eine Entscheidung und Hilfe erhalten können.
Das Gremium weicht von dem Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend ab, als dass die Frist am 31.03.2023 ausläuft und nicht bereits am 31.01.2023.
Beschluss:
Der Hauptausschuss wird ermächtigt - befristet bis 31.03.2023 - den Stellenumfang für die Bearbeitung von Wohngeldanträgen festzulegen. Daraus zusätzlich abgeleitete Stellen dürfen unverzüglich ausgeschrieben und besetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 20 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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