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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2023  

Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:38 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 11, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2022-282 Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2023
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Goos stellt die Vorlage vor.

 

Frau Schotte stellt folgende Fragen zum anliegenden Haushaltsplan:

 

  • Auf S. 28 der Anlage merkt Frau Schotte an, dass die beschlossene Erhöhung der Sitzungsgelder bisher nicht verarbeitet wurde. Die Einarbeitung in das Abrechnungsprogramm soll zeitnah erfolgen.
  • Auf S. 51 der Anlage wird gefragt warum der Ansatz für das Notstromaggregat in 2023 aufgelistet ist, wenn es bereits 2022 bestellt wurde. Herr Goos erläutert, dass nur die reine Bestellung in 2022 stattgefunden hat. Lieferung und Zahlung erfolgt in Jahr 2023 und aus diesem Grund ist der Ansatz für 2023 eingeplant.
  • Auf Seite 55 des Haushaltsplanes steht der Satz „Interne Verrechnung mit der Gemeinschaftsschule. Frau Schotte fragt, warum dort keine Verrechnung mit den anderen Schulen stattfindet. Herr Goos sichert zu, diese Frage bis zur Fertigstellung des Protokolls zu beantworten.

 

Antwort: Bei den Produkten zu den jeweiligen Schularten werden in Osterhorn ausschließlich Schulkostenbeiträge abgebildet. Es erfolgt keine interne Leistungsverrechnung mit anderen Schularten. Die Produktbeschreibungen wurden seitens der Verwaltung bereits entsprechend überarbeitet.

 

  • Auf S. 84 sind die Stromkosten mit einer Preissteigerung von 50% angegeben, aber der geplante Ansatz ist geringer als das Ergebnis aus dem Jahr 2021. Reichen die geplanten Gelder dann aus? Herr Goos erläutert dazu, dass im Jahr 2021 verschiedene Konten zusammengeführt wurden. Ab 2023 werden diese Kosten auf mehrere Konten aufgeteilt und dadurch kommt der niedrigere Ansatz auf dem besagten Konto zustande.

 

Weitere Fragen werden nicht gestellt.


Beschluss:

 

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2023 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2026 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 16. November 2022 beschlossen.

 

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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