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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - importierte Sitzung  

Schul- und Sportausschuss Hörnerkirchen
TOP: Ö 1
Gremium: Schul- und Sportausschuss - Amt Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 05.04.2005 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t

 

über die Sitzung des Schul- und Sportausschusses

des Amtes Hörnerkirchen

am Dienstag, den 05. April 2005,

im Klassenraum der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen,

Schulweg 3, Brande-Hörnerkirchen

 

 

Beginn:  19.30 Uhr

Ende:                   21.25 Uhr

 

Anwesend:

 

a)  stimmberechtigt

 

              -Harry Unger, Vorsitzender                                                             

-Rainer Timm ab TOP Nr. 3                           

-Ulrich Konkel

-Siegfried Winter

                          

b)     nicht stimmberechtigt

 

              -Alfred Marx

              -Bürgermeister Friedrich Pommerening

              -Karin Thum

              -Denise Bostelmann ( Schulsprecherin )

              -Jeanette Geers ( Schulvertreterin )

              -Oberamtsrat Bucher vom Amt Hörnerkirchen als Protokollführer

 

c)  es fehlten

 

-Andrea Hülsen  - entschuldigt  -

-Schulleiterin Harms  - entschuldigt -

 

 

Die Mitglieder des Schul- und Sportausschusses waren mit Einladung vom 24.03.2005 auf Dienstag, den 05.04.2005 zu 19.30 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden.

 

Der Vorsitzende stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen Form und Frist der Ladung Einwendungen nicht erhoben wurden.

 

Der Schul- und Sportausschuss war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

Die Sitzung war öffentlich.

 

 

 

 

 

 

Tagesordnung:

 

1.                 Einwohnerfragestunde (Teil 1)

2.                 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.08.2004

3.                 Bericht des Ausschussvorsitzenden

4.                 Einführung der Verlässlichen Grundschule

5.                 Erlass einer Satzung über die Nutzung des Sportplatzes, der Sporthalle und der Räumlichkeiten der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen

6.                 Zustand des Sportplatzes der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen

7.                               Mitteilungen und Anfragen

8.                 Einwohnerfragestunde (Teil 2)

 

 

 

Zu Punkt 1 der Tagesordnung – Einwohnerfragestunde (max. 30 Minuten):

 

In der Einwohnerfragestunde werden von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern keine Frage gestellt.

 

 

Zu Punkt 2 der Tagesordnung – Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.08.2004

 

Die Sitzungsniederschrift vom 26.08.2004, die jedem Mitglied des Schul- und Sportausschuss in Ablichtung zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.

 

Abstimmergebnis:   3 dafür   

 

 

Zu Punkt 3 der Tagesordnung - Bericht des Ausschussvorsitzenden

 

Ausschussvorsitzender Harry Unger berichtet zu folgenden Angelegenheiten:

 

3.1.

Der Zaun zu den Parkplätzen ist zwischenzeitlich erstellt worden. Weiter sind Kleinfeldtore auf dem Schulhof fest installiert worden.

 

3.2.

Die Endabnahme der Jugendräume in der ehemaligen Lehrerwohnung ist nunmehr durch den Kreis Pinneberg erfolgt. Es mussten noch Kennzeichnungen der Fluchtwege, der Feuerlöscher und die Installation von Panikschlössern erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.3.

Im Rahmen der Schulwegsicherung wurde bei der Verkehrsschau im September 2004 von Bürgermeister Reimers im Bereich der Gärtnerstraße, Westerhorn auf die Einrichtung einer Ampelanlage hingewiesen. Ein Antrag wurde seitens des Amtes Hörnerkirchen gestellt. Eine Aussage hierzu gibt es seitens des Straßenbauamtes und des Kreises Pinneberg noch nicht. Ausschussvorsitzender Unger sagt zu, diesbezüglich nachzufragen. Weiter äußert er sich erschüttert über die Auswertungen des Geschwindigkeitsmessgerätes des Amtes Hörnerkirchen. Im Bereich der Gemeinde Westerhorn von der Apotheke bis zum Ortsausgang / Gärtnerstraße sind Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 120 km/h innerhalb der geschlossenen Ortschaft gemessen worden. Der Durchschnittswert lag im Messzeitraum bei 62 km/h. Festzustellen ist, dass die hohen Geschwindigkeiten schwerpunktmäßig in der Zeit von 11.30 – 13.30 Uhr gefahren werden.

         

3.4.

Ausschussvorsitzender Unger weist daraufhin, dass die Schülervertretung der Grund- und Hauptschule eine Einladung zur Sitzung wenn auch verspätet, erhalten hat.

 

 

Zu Punkt 4 der Tagesordnung – Einführung der Verlässlichen Grundschule:

 

Ausschussvorsitzender Unger und Oberamtsrat Bucher berichten zur Einführung der Verlässlichen Grundschule an der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen. Diesbezüglich hat es bereits im Jahr 2004 eine Information durch Schulrat Doppke im Rahmen einer Amtsausschusssitzung gegeben. Weiter haben 2 Gespräche mit der Schulleitung zur Einführung der Verlässlichen Grundschule stattgefunden. Der Schulträger ist hinsichtlich der Bereitstellung von Schulräumlichkeiten und der Gewährleistung der Schülerbeförderung im Rahmen der Einführung der Verlässlichen Grundschule beteiligt. Eine vorläufige Planung der Schulleitung der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen hat ergeben, dass auch zukünftig ein gemeinsamer Schulbeginn für die Grundschüler aufgrund fehlender Personalkapazitäten an Lehrkräften nicht erfolgen wird. Insofern ist der jetzige Umfang der Schülerbeförderung auch für das Schuljahr 2005 / 2006 ausreichend. Gleiches trifft auf die Räumlichkeiten der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen zu. Frau Thum fragt nach, wie sich eine Verlässlichkeit der Grundschule bei einem weiterhin versetzten Schulbeginn der Grundschule wiederfindet. Ausschussvorsitzender Unger und Oberamtsrat Bucher weisen daraufhin, dass die Organisation der Einführung der Verlässlichen Grundschule ausschließlich in die Zuständigkeit der Schulleitung fällt. Lediglich im Rahmen der Schülerbeförderung und der Schaffung von Räumlichkeiten ist der Schulträger betroffen. Seitens des Amtes Hörnerkirchen wird davon ausgegangen, dass die Verlässliche Grundschule im Rahmen einer Schulkonferenz mit den Vertretern der Schule und der Eltern erläutert wird.

 

 

   

 

 

 

 

 

Zu Punkt 5 der Tagesordnung – Erlass einer Satzung über die Nutzung des Sportplatzes, der Sporthalle und der Räumlichkeiten der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen:

 

Ausschussvorsitzender Unger verweist auf den von der Amtsverwaltung vorgelegten Entwurf einer Satzung des Amtes Hörnerkirchen über die Benutzung des Sportplatzes, der Turn- und Sporthalle, des Gymnastikraumes/Mehrzweckraumes und der weiteren Räumlichkeiten der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen.

 

Oberamtsrat Bucher erläutert eingangs, dass im Rahmen der Prüfung des Amtes Hörnerkirchen durch das Gemeindeprüfungsamtes im Jahr 2003 darauf hingewiesen worden ist, dass aus Gründen der Transparenz und Klarheit und Wahrheit des Haushaltes die Vergünstigungen der kostenlosen Nutzung der vorgenannten Räumlichkeiten buchmäßig darzustellen sind. Dies wird nach Erlass der Satzung in der Form erfolgen, dass den nutzenden Vereinen und Verbänden eine Rechnung auf Basis der Satzung ausgestellt wird, gleichzeitig jedoch eine Gewährung in gleicher Höhe im Rahmen der Sportförderung erfolgt. Dies wird die amtsangehörigen Vereine und Verbände betreffen. Von auswärtigen Vereinen und Verbänden und Nutzern kann auf Grundlage der Satzung eine Nutzungsgebühr erhoben werden. Die derzeitige Leistung des Amtes in Form der Bereitstellung des Sportplatzes, der Halle und der Räumlichkeiten wird buchmäßig überhaupt nicht erfasst und kann bei Erlass der Satzung zukünftig in Form eines Geldbetrages, der intern gebucht wird, in den Haushalten dargestellt werden. Dies kann bei der Beurteilung von Förderanträgen von Vereinen und Verbänden zukünftig zu einer anderen Sichtweise und Diskussion der Vertreter des Amtes und der Gemeinden führen.

 

In Folgendem wird mit den Anwesenden die Satzung erörtert. Folgende Änderungen des Entwurfes der Satzung werden vorgenommen:

 

-                     § 1 Abs. 1 B letzter Satz ist zu streichen, da gelegentlich Flohmärkte in der Halle abgehalten werden.

-                     In § 1 Abs. 2 ist folgender Satz einzufügen „ Die nachmittagliche Nutzung erfolgt in Abstimmung mit der Schulleitung und den weiteren Nutzern“

-                     In § 3 Abs. 4 sind die Worte Rollschuhlauf, Inlineskating, Kunstradfahren, Rhönradfahren zu streichen.

-                     § 3 Abs. 5 ist komplett zu streichen, da derzeit lediglich ein Schlüssel im Umlauf ist, der jeweils nach Nutzung der Halle wieder beim Hausmeister abgegeben wird. Dieses Verfahren soll nicht geändert werden. Die Bezifferung der folgenden Absätze ändert sich entsprechend.

-                     § 3 Abs. 9 ist zu streichen, da es sich bei dem Hallenboden um einen Mehrzweckboden handelt und eine Auslegung mit trittfesten Material auch bei vergangenen Veranstaltungen nicht erfolgt ist.

-                     In § 4 Abs. 2 sind die Worte „und nur über die Umkleideräume“ zu streichen, da ein direkter Zutritt von den Umkleideräumen zur Halle nicht möglich ist. 

-                     § 4 Abs. 9 Satz 1 ist wie folgt zu fassen „ Der Regieraum in der Sporthalle darf nur durch die Übungsleiter oder mit Genehmigung des Schulhausmeisters bzw. des Hallenwartes betreten werden“

-                     § 7 Abs. 2 Ziffer 3, 3.1. ist in der Form zu ändern, dass die Benutzungsgebühr je Stunde für amtsfremde Vereine und Spielgemeinschaften auf 30,- € festgesetzt wird.

 

 

 

Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass einige Schreibfehler zusätzlich noch berichtigt werden und ein überarbeiteter Entwurf der Satzung zur Sitzung des Amtsausschusses am 11.04.2005 vorgelegt wird.

 

Alfred Marx teilt mit, dass Sie nach einer überschlägigen Rechnung die Kosten für den SV Hörnerkirchen für die Nutzung des Sportplatzes, der Halle und der weiteren Räumlichkeiten auf rd. 35.000,-  bis  40.000,- € jährlich belaufen werden.

 

Beschluss:

Der Schul- und Sportausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, den vorliegenden Entwurf einer Satzung des Amtes Hörnerkirchen über die Benutzung des Sportplatzes, der Turn- und Sporthalle, des Gymnastikraumes/Mehrzweckraumes und der weiteren Räumlichkeiten der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen mit dem vorgenannten Änderungen als Satzung zu erlassen. 

 

Abstimmergebnis:    4 dafür

             

 

Zu Punkt 6 der Tagesordnung – Zustand des Sportplatzes der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen :

 

Ausschussvorsitzender Unger berichtet von der Jahreshauptversammlung des SV Hörnerkirchen. Herr Glantz vom SV Hörnerkirchen hat einen Antrag auf Sanierung des Sportplatzes gestellt. Ausschussvorsitzender Unger hat während der Jahreshauptversammlung mitgeteilt, dass aufgrund der schwierigen finanziellen Lage der Gemeinden und des Amtes finanzielle Mittel zur Sanierung des Sportplatzes nicht zur Verfügung stehen. Aus finanzieller Sicht ist derzeit an dem Zustand des Sportplatzes nichts zu ändern. Allein ein Aufbau der Grasnarbe durch verschiedene Dünge- und Mähvorgänge wird ausweislich eines vorliegenden Angebotes sich auf rd. 7.000,- € belaufen. Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass aufgrund der notwendigen Erdbewegungen zum Ausgleich des Platzes sich die Kosten leicht auf mehrere 10.000,- € belaufen könnten. Ausschussvorsitzender Unger teilt mit, dass zunächst ein Gespräch mit dem Verein, Herrn Glantz, zur Sanierung des Sportplatzes geführt werden soll. In diesem Gespräch ist abzuklären, welchen Umfang eine Sanierung des Sportplatzes einnimmt und in welchem Umfang Eigenleistungen sowie finanzielle Mittel evtl. in Form von Sponsoring u.s.w. seitens des Vereines erbracht werden können.

 

Der Schul- und Sportausschuss nimmt hiervon Kenntnis.      

 

 

Zu Punkt 7 der Tagesordnung – Mitteilungen und Anfragen:

 

Es erfolgen folgende Mitteilungen und Anfragen:

 

7.1.

Herr Konkel berichtet von einem schlechten Zustand der Halle nach einer Sportveranstaltung im Februar. Hier soll die Halle stark verschmutzt verlassen worden sein.

 

 

 

7.2.

Herr Konkel spricht die schon diskutierten, von den Jugendlichen gewünschte Skaterbahn als Erweiterung des sportlichen Angebotes an. Nach einem ihm vorliegenden Prospekt belaufen sich die Kosten für eine komplette Skaterbahn auf mehr als 30.000,- €. Er weist jedoch besonders daraufhin, dass einzelne Komponenten bereits für Kosten von 500,- € aufgestellt werden können. Weiter weist er daraufhin, dass der Vorsitzende des Schul- und Sportausschusses einen Arbeitskreis zur Errichtung einer Skaterbahn einberufen wollte. Aussschussvorsitzender Unger sagt zu, diesen Arbeitskreis demnächst einzuberufen.

 

 

Zu Punkt 8 der Tagesordnung – Einwohnerfragestunde (Teil 2):

 

In der Einwohnerfragestunde werden von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern folgende Fragen gestellt und erörtert:  

 

8.1.

Herr Rainer Timm weist daraufhin, dass im Bereich des Sportplatzes Bokel auch nach Durchführung des Osterfeuers ein größerer Haufen Busch liegt, der noch beseitigt werden muss. Alfred Marx sagt zu, dass er die entsprechende Sparte des SV Hörnerkirchen auffordern wird, den Haufen mit Busch zu entsorgen.

 

8.2.

Abschließend weist Herr Timm nochmals auf die Lärmbelästigungen durch Feiern im Tennisheim im Bereich des Sportplatzes Bokel hin. Die Anwohner des angrenzenden Baugebietes sind nicht mehr gewillt, diese ständigen Lärmbelästigungen hinzunehmen. Alfred Marx teilt mit, dass ihm als Vorsitzenden des SV Hörnerkirchen keinerlei Beschwerden diesbezüglich vorliegen. Er wird jedoch nochmal mit der entsprechenden Sparte des Vereines diesbezüglich sprechen.  

 

 

 

 

 

 

                       Ausschussvorsitzender                                                        Protokollführer

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