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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - importierte Sitzung  

Amtsausschuss Hörnerkirchen
TOP: Ö 1
Gremium: Amtsausschuss Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t

 

über die Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Hörnerkirchen

am Montag, dem 05. März 2007, im RinghotelBokel-Mühle“,

Neel-Greve-Str. 2 , 25364 Bokel

 

 

Beginn:  19.30 Uhr

Ende:                   20.45 Uhr

 

Anwesend:

 

a)  stimmberechtigt

 

              -Amtsvorsteher Harry Unger                                                              

-Thomas Butzlaff             

-Manfred Delfs              

-Thomas Grafe

-Ulrich Konkel

-Peter Leisching

-Bgm. Friedrich Pommerening                                                                         

-Bgm. Bernd Reimers

-Bgm. Kurt Rohde

-Bgm. Siegfried Winter

 

 

b)     nicht stimmberechtigt

 

              -Gemeindevertreter Hans-Jörg Ingwersen, Brande-Hörnerkirchen

    -Gemeindevertreter Werner Harms, Brande-Hörnerkirchen

    -Gemeindevertreter Wolfgang Münster, Bokel

    -Gemeindevertreter Alfred Marx, Westerhorn

    -Oberamtsrat Bucher vom Amt Hörnerkirchen als Protokollführer

 

             

Die Mitglieder des Amtsausschusses waren mit Einladung vom 12.02.2007 auf Montag, den 05.03.2007 zu 19.30 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden.

 

Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben worden.

 

Der Vorsitzende stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen Form und Frist der Ladung Einwendungen nicht erhoben wurden.

 

Der Amtsausschuss war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

Die Sitzung war öffentlich.

 

 

 

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt Amtsvorsteher Unger diese um den Tagesordnungspunkt:

 

4.3.    Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Barmstedt

hier:   Bildung einer Lenkungsgruppe

 

zu erweitern.

 

Abstimmergebnis:    10   dafür

 

 

 

Tagesordnung:

 

1.                 Einwohnerfragestunde (maximal 15 Minuten)

2.                 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.12.2006

3.                 Bericht des Amtsvorstehers

4.                 Zweites Verwaltungsstrukturreformgesetz

4.1.     Zusammensetzung des Amtsausschusses bis zur Kommunalwahl 2008

4.2.              Übertragung der Rechte und Pflichten des Leitenden Verwaltungsbeamten

              im Rahmen der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Barmstedt

4.3.              Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Barmstedt

hier:   Bildung einer Lenkungsgruppe

5.              Schulgesetz 2007

              hier: Auswirkungen für die Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen/ Bildung

                   einer Regionalschule

6.              Energiesparende Maßnahmen im Bereich der Grund- und Hauptschule

6.1.              Einbau neuer Außentüren in der Sporthalle und im Schulgebäude

6.2.              Dämmung der Dachgeschosse

6.3.              Weitere Energiesparmaßnahmen

7.              Anschaffung von Geräten für die Grund- und Hauptschule

8.              Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben

9.              Mitteilungen und Anfragen

10.              Einwohnerfragestunde Teil II (maximal 15 Minuten)

 

 

 

Zu Punkt 1 der Tagesordnung - Einwohnerfragestunde Teil I (maximal 15 Minuten):

 

In der Einwohnerfragestunde werden von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern folgende Fragen gestellt bzw. Angelegenheiten erörtert:

 

1.1.

Bürgermeister Rohde berichtet, dass ihm eine Anfrage hinsichtlich der Darstellung des Wappens der Gemeinde Bokel auf einer privaten Homepage vorliegt. Er fragt nach, wie die anderen Bürgermeister und Gemeinden mit derartigen Anfragen umgehen. Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass seitens des Amtes keine Bedenken bestehen die Wappen auf der betreffenden privaten Homepage abzubilden. Die anderen Gemeinden aus dem Amtsbezirk haben entsprechend Zustimmung signalisiert. Bürgermeister Rohde teilt mit, dass er ebenfalls der Darstellung des Wappens auf der privaten Homepage zustimmt.

Zu Punkt 2 der Tagesordnung - Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.12.2006:

 

Die allen Amtsausschussmitgliedern in Ablichtung zugegangene Sitzungsniederschrift vom 20.12.2006 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.  

 

Abstimmergebnis:     9 dafür1  Enthaltung

 

 

Zu Punkt 3 der Tagesordnung – Bericht des Amtsvorstehers:

 

Amtsvorsteher Unger begrüßt Herrn Bürgermeister Kurt Rohde als neu gewählten Bürgermeister der Gemeinde Bokel im Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen. Des Weiteren begrüßt er Herrn Manfred Delfs als gewähltes Amtsausschussmitglied der Gemeinde Bokel. Des Weiteren richtet Amtsvorsteher Unger seinen Dank an Herrn Wolfgang Münster, der sein Amt als Amtsausschussmitglied der Gemeinde Bokel aufgrund der Situation in der Gemeindevertretung Bokel zur Verfügung gestellt hat. Amtsvorsteher Unger bedankt sich insbesondere für die geleistete Arbeit zur Unterstützung des Fusionsausschusses des Amtes Hörnerkirchen. Herr Münster hat dem Fusionsausschuss als Fachmann für Informations- und Kommunikationstechnologie zur Verfügung gestanden und sehr gute Arbeit geleistet. Amtsvorsteher Unger überreicht als Dank den Teller des Amtes Hörnerkirchen sowie ein Weinpräsent. Herr Wolfgang Münster bedankt sich für die überreichten Präsente.

 

Hinsichtlich des Berichtes des Amtsvorstehers wird auf den dieser Sitzungsniederschrift beigefügten schriftlichen Bericht des Amtsvorstehers verwiesen.

 

 

Zu Punkt 4 der Tagesordnung – Zweites Verwaltungsstrukturreformgesetz:

 

4.1.              Zusammensetzung des Amtsausschusses bis zur Kommunalwahl 2008:

 

Amtsvorsteher Unger verweist auf die Beschlussvorlage des Amtes Hörnerkirchen vom 08.02.2007, die jedem Mitglied des Amtsausschusses vorliegt. Mit dem zweiten Verwaltungsstrukturreformgesetz wird § 9 der Amtsordnung (Zusammensetzung des Amtsausschusses) in der Weise geändert, dass Gemeinden über 1.000 Einwohner/innen weitere Mitglieder in den Amtsausschuss entsenden. Festzustellen ist, dass damit die Zusammensetzung des Amtsausschusses herbeigeführt wird, die bis 1993 Gültigkeit gehabt hat. Zukünftig wird sich der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden sowie aus jeweils einem weiteren Mitglied aus den Gemeinden Brande-Hörnerkirchen und Westerhorn zusammensetzen. Der Amtsausschuss wird demnach zukünftig aus 6 Amtsausschussmitgliedern bestehen. Nach der Regelung des Gesetzes bedeutet dies, dass ohne eine weitere Beschlussfassung des Amtsausschusses dieser in seiner bisherigen Zusammensetzung grundsätzlich nur noch bis zum 31.03.2007 tätig bleibt. Artikel 7 Ziffer 3 des zweiten Verwaltungsstrukturreformgesetzes beinhaltet jedoch eine Übergangsreglung dergestalt, dass der Amtsausschuss mit der Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder beschließen kann, dass er bis zum Ablauf der aktuellen Wahlzeit der Gemeindevertretung nach dem bisherigen Recht zusammengesetzt bleibt. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist von der Amtsverwaltung formuliert worden.

 

Bürgermeister Winter teilt mit, dass er die Zusammensetzung des Amtsausschusses in der derzeitigen Form bis zur nächsten Kommunalwahl für sinnvoll hält und unterstützt den Beschlussvorschlag der Amtsverwaltung.

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen beschließt, dass er abweichend von Artikel 3 Nr. 4 des zweiten Verwaltungsstrukturreformgesetzes bis zum Ablauf der aktuellen Wahlzeit der Gemeindevertretung nach bisherigem Recht zusammengesetzt bleibt.

 

Abstimmergebnis:     10   dafür     

 

 

4.2.           Übertragung der Rechte und Pflichten des Leitenden Verwaltungsbeamten im Rahmen der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Barmstedt:

             

Amtsvorsteher Unger verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage vom 08.02.2007, die jedem Mitglied des Amtsausschusses mit den Sitzungsunterlagen zugegangen ist. Durch die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Barmstedt und die Aufgabe einer eigenen Amtsverwaltung wird der Bürgermeister der Stadt Barmstedt Kraft Gesetzes Leitender Verwaltungsbeamter des Amtes Hörnerkirchen. Nach einer nunmehr getroffenen Regelung im zweiten Verwaltungsstrukturreformgesetz kann der Bürgermeister mit Zustimmung des Amtsausschusses die Rechte und Pflichten des Leitenden Verwaltungsbeamten auf einen Beschäftigten der Verwaltung übertragen, der über die erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde verfügt. Nach dem Vertrag über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Barmstedt wird die Geschäftsführung für das Amt und die Gemeinden dem derzeitigen Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Hörnerkirchen übertragen. Nunmehr hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die Rechte und Pflichten eines leitenden Verwaltungsbeamten mit Zustimmung des Amtsausschusses zu übertragen. Ausgangspunkt ist eine Entscheidung des Bürgermeisters der Stadt Barmstedt.

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen beschließt,

 

a.                 den Bürgermeister der Stadt Barmstedt zu bitten, die Rechte und Pflichten des leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Hörnerkirchen ab dem 01.01.2008 auf den derzeitigen leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Hörnerkirchen, Oberamtsrat Jörg Bucher, nach § 23 Abs. 4 der Amtsordnung zu übertragen,

b.                 der Übertragung der Rechte und Pflichten des leitenden Verwaltungsbeamten ab dem 01.01.2008 auf den derzeitigen leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Hörnerkirchen, Oberamtsrat Jörg Bucher, nach § 23 Abs. 4 der Amtsordnung zuzustimmen.

 

 

Abstimmergebnis:       10  dafür  

 

 

 

 

 

 

4.3.              Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Barmstedt

hier:   Bildung einer Lenkungsgruppe

 

Amtsvorsteher Unger verweist auf die Beschlussvorlage der Amtsverwaltung vom 23.02.2007, die jedem Mitglied des Amtsausschusses zugegangen ist und erläutert den Inhalt der Beschlussvorlage. Nach Abschluss des öffentlich rechtlichen Vertrages über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Barmstedt haben sich die Stadtverwaltung und die Amtsverwaltung mit der Umsetzung und der Zusammenführung der Verwaltungen beschäftigt. Zur Steuerung und Begleitung des Prozesses der Zusammenführung der Verwaltungen soll eine gemeinsame Lenkungsgruppe eingerichtet werden. Die Lenkungsgruppe soll sich aus dem Hauptausschuss der Stadt Barmstedt (7 Personen), dem Bürgermeister der Stadt Barmstedt und dem bisherigen Fusionsausschuss des Amtes Hörnerkirchen zusammensetzen. Des Weiteren weist Amtsvorsteher Unger auf ein vom Amt Hörnerkirchen erarbeitetes Leistungsprofil zur externen Auftragsvergabe für die Erarbeitung eines Gutachtens für die Neuorganisation der Stadtverwaltung hin.

 

Bürgermeister Rohde teilt mit, dass die Gemeinden Bokel und Osterhorn in der Lenkungsgruppe nicht vertreten sind. Herr Wolfgang Münster sollte als Stellvertreter des Bürgermeisters im Amtsausschuss zu Fachfragen auch im Bereich der Lenkungsgruppe weiter herangezogen werden. Amtsvorsteher Unger teilt mit, dass auch in der Vergangenheit schon im Amtsausschuss bestehende Fachkompetenz in die Fusionsverhandlungen mit dem Amt Rantzau einbezogen worden ist. Herr Thomas Grafe vertritt die Auffassung, dass auch Stellvertreter für die Mitglieder der Lenkungsgruppe bestimmt werden sollten.

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt, die bisherigen Mitglieder des Fusionsausschusses Amtsvorsteher Harry Unger, Bürgermeister Siegfried Winter, Bürgermeister Bernd Reimers, LVB Jörg Bucher und als deren Stellvertreter Bürgermeister Friedrich Pommerening und Bürgermeister Kurt Rohde in die mit der Stadt Barmstedt zu bildende Lenkungsgruppe zu entsenden. Weiter beschließt der Amtsausschuss die Gutachterleistung für den Zusammenschluss der Verwaltung extern zu vergeben und nimmt von dem erarbeiteten Leistungsprofil Kenntnis. Der Auftrag soll nach Vorstellung der Anbieter in der Lenkungsgruppe von dieser Vergeben werden, die notwendigen Haushaltsmittel sind bereitzustellen.

 

Abstimmergebnis:     10   dafür

 

 

Zu Punkt 5 der Tagesordnung – Schulgesetz 2007

hier:    Auswirkungen für die Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen / Bildung einer

Regionalschule:

 

Amtsvorsteher Unger berichtet zum Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens in Schleswig-Holstein vom 24. Januar 2007 ( Schulgesetz 2007 ) und zu den Auswirkungen auf die Grund- und Hauptschule in Hörnerkirchen. Er teilt weiter mit, dass in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses von der Schulleitung und der Amtsverwaltung umfangreich zu den Auswirkungen des Schulgesetzes 2007 berichtet worden ist.

 

 

Gespräche mit der Schulleitung, mit dem Schulträger, Stadt Barmstedt, sowie dem Schulrat, Herrn Doppke, haben bereits stattgefunden. Ergebnis der Gespräche insbesondere mit Herrn Schulrat Doppke ist, dass die gesamte Angelegenheit offener und regional von den Schulträgern zu betrachten ist. So wird das Schulamt des Kreises Pinneberg eine Handlungsempfehlung an die Schulträger herausgeben. Dabei wird der Kreis Pinneberg in verschiedene Planungsräume eingeteilt. Amtsvorsteher Unger verteilt eine entsprechende Karte über die Einteilung in die verschiedenen Planungsräume an die Mitglieder des Amtsausschusses. Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass das neue Schulgesetz in 3 Themenbereiche grob aufgeteilt werden kann. Die Neuordnung der Schulkonstruktionen ( Einrichtung von Regionalschulen, Gemeinschaftsschulen usw. ) trifft die Schulträger. Die interne Organisation ( Verhältnis Schüler, Lehrer, Eltern usw. ) betrifft die Schulleitungen und die Lehrerkollegien. Als dritten wesentlichen Punkt sieht das Schulgesetz eine Neuordnung der Finanzströme vor. Zukünftig wird zusätzlich zu den zu zahlenden Schulkostenbeiträgen ein Investitionskostenzuschuss an die Träger der weiterführenden Schulen gezahlt werden müssen. Dieser beläuft sich zunächst auf 125, später auf 150 EURO je Kind je Monat. Begründet ist dies damit, dass der Schulbaufond des Landes Schleswig-Holstein nicht weiter fortgeführt wird. Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass die Schulträger auch die Bildung von größeren Schulverbänden ins Kalkül mit einbeziehen müssen, um gegebenenfalls finanzielle Lasten abfedern zu können. Eine Entscheidung über die Neubildung der Schulen muss bis Ende 2007 erfolgt sein. Die Umsetzung kann ab 2008 erfolgen und muss bis spätestens 2012 abgeschlossen sein.

 

Der Amtsausschuss nimmt von den Ausführungen Kenntnis.

   

 

Zu Punkt 6 der Tagesordnung – Energiesparende Maßnahmen im Bereich der Grund- und Hauptschule:

 

Amtsvorsteher Unger berichtet, dass im Jahr 2005 eine Erstberatung zur Schulbausanierung der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein stattgefunden hat. Der Bericht der Investitionsbank ist seinerzeit dem Amtsausschuss / Schul- und Sportausschuss vorgelegt worden. Mangels finanzieller Mittel ist eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen bisher nicht erfolgt. Derzeit befinden sich in der Rücklage der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen rd. 50.000,- €, die für die Finanzierung derartiger Maßnahmen zur Verfügung stehen. Diesbezüglich hat eine Besichtigung mit dem Architekten Thomas Butzlaff stattgefunden hat.

 

6.1.           Einbau neuer Außentüren in der Sporthalle und im Schulgebäude:

 

Amtsvorsteher Unger berichtet weiter, dass der Einbau neuer Außentüren in der Sporthalle und im Schulgebäude notwendig ist. Die derzeitigen Außentüren stammen noch aus der Bauzeit der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen und verfügen nicht über eine Isolierverglasung. Außerdem lässt das Schließen der Türen sehr zu wünschen übrig, weil die Dichtungen defekt bzw. die Türen verzogen sind. Des Weiteren stellen diese Türen Notausgänge dar, die nicht mehr den derzeitigen Anforderungen entsprechen. Nach Aussagen des Architekten Butzlaff, belaufen sich die Kosten für die Erneuerung der Türen auf ca. 5.000,- € je Element. Insgesamt ist damit von Kosten von rd. 40.000,- € auszugehen. Da die Durchführung der Ersatzbeschaffung durch die Amtsverwaltung nicht erfolgen kann, sollte der Auftrag für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und eines Leistungsverzeichnisses an das Architektur- und Ingenieurbüro Butzlaff + Tewes vergeben werden.

 

Nach der Erstellung des Leistungsverzeichnisses und der Ausschreibung der Maßnahmen wird über die Auftragsvergabe erneut im Schul- und Sportausschuss bzw. im Amtsausschuss entschieden.

 

Beschluss:

Der Schul- und Sportausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, einen Architektenvertrag mit den Architektur- und Ingenieurbüro Butzlaff + Tewes, Brande-Hörnerkirchen über die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses und die Durchführung der Ausschreibung für den Einbau neuer Außentüren im Bereich der Sporthalle und im Schulgebäude abzuschließen. Weiter beschließt der Amtsausschuss, die entstehenden Kosten als überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Ausgaben zu genehmigen.

 

Abstimmergebnis:   9  dafür

 

 

6.2.           Dämmung der Dachgeschosse:

 

Amtsvorsteher Unger berichtet, dass ebenfalls mit dem Architekten Butzlaff eine Besichtigung der Dachböden auf dem ehemaligen Flachdachbau stattgefunden hat. Hierbei ist festgestellt worden, dass seinerzeit der Dachstuhl auf dem Schulgebäude aufgebaut worden ist, ohne dass eine Dämmung stattgefunden hat. Durch eine nachträgliche Dämmung können erhebliche Energiekosten eingespart werden. Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass die Dachfläche eine Größe von rd. 2.000 qm hat, die ohne großen technischen Aufwand gedämmt werden kann. Bevor diese Maßnahme jedoch in Angriff genommen wird, sollten jedoch vorrangig die Außentüren auch im Hinblick auf die notwendigen Fluchtwege saniert werden und der Umfang der Kosten abgewartet werden.

 

Der Amtsausschuss nimmt von dem Sachverhalt Kenntnis.

 

 

6.3.           Weitere Energiesparmaßnahmen:

 

Amtsvorsteher Unger teilt mit, dass Herr Ulrich Konkel als weitere Energiesparmaßnahme die Installation eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach des Gebäudes der Grund- und Hauptschule angeregt hat. Die Errichtung einer derartigen Anlage sollte hinsichtlich der Finanzierung der Kosten und der Einnahmen geprüft werden. Die Installation einer solchen Anlage wäre ein Beitrag zum Klimaschutz. Amtsvorsteher Unger teilt mit, dass der Sachverhalt in Zusammenarbeit mit der Energieberatung der Investitionsbank Schleswig-Holstein vom Amt Hörnerkirchen geprüft wird.

 

Der Amtsausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu Punkt 7 der Tagesordnung – Anschaffung von Geräten für die Grund- und Hauptschule:

 

Amtsvorsteher Unger verweist auf den Antrag der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen auf Anschaffung einer Kapp- und Gehrungssäge. Die Kapp- und Gehrungssäge soll für handwerkliche Leistungen der Hausmeister der Grund- und Hauptschule und für den Werkunterricht zur Verfügung stehen. Amtsvorsteher Unger verweist insbesondere auf die von den Hausmeistern bereits hergestellten Sitzbänke in der Schule. Für weitere handwerkliche Leistungen ist eine Kapp- und Gehrungssäge erforderlich.

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt, eine Kapp- und Gehrungssäge für die Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen anzuschaffen. Vor der Anschaffung ist eine Preisumfrage durchzuführen. Die Anschaffung soll als überplanmäßige Ausgabe genehmigt werden. Die Finanzierung erfolgt durch Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007.

 

Abstimmergebnis:   10   dafür

 

Zu Punkt 8 der Tagesordnung – Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben:

 

Oberamtsrat Bucher verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes Hörnerkirchen vom 08.02.2007. In der Zeit vom 01.01. – 08.02.2007 sind für den Bereich der Grund- und Hauptschule überplanmäßige Ausgaben bei der Sanierung der Spielfläche im Außenbereich der Grund- und Hauptschule sowie bei dem Erwerb von beweglichen Sachen für die Computer der Grund- und Hauptschule entstanden. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben belaufen sich auf rd. 9.200,- €. Die Notwendigkeit der Leistungen der Ausgaben wird von Oberamtsrat Bucher erläutert.

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt, die vorgenannten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 82 Gemeindeordnung zu genehmigen. Die Finanzierung wird im Rahmen des Erlasses einer 1. Nachtragshaushaltssatzung erfolgen.

 

Abstimmergebnis:   10  dafür

 

Zu Punkt 9 der Tagesordnung - Mitteilungen und Anfragen:

 

Es erfolgen folgende Mitteilungen und Anfragen:

 

9.1.

Auf die Informationsveranstaltung der Geschwister-Scholl-Schule über die Änderung des Schulgesetzes und die Auswirkungen am 19. März 2007 um 19.00 Uhr in der Aula der Geschwister-Scholl-Schule wird hingewiesen. Die Einladungen sind an die Bürgermeister, die Mitglieder des Schulausschusses sowie des Amtsausschusses verteilt worden. Neben Herrn Dr. Henning Höppner (MdL) wird Herr Schulrat Michael Doppke über die neuen Schulformen und die anstehende Schulentwicklungsplanung für die Region und den Kreis Pinneberg informieren. Es wird daraufhingewiesen, dass eine Rückmeldung bis zum 15. März 2007 hinsichtlich der Teilnahme erforderlich ist. 

 

9.2.

Auf die Einladung des Abwasserzweckverbandes Pinneberg zum Thema öffentliche und private Abwasseranlagen am 22. März 2007 im Klärwerk Hetlingen wird hingewiesen. Die Einladung ist an den Amtsvorsteher und die Bürgermeister verteilt worden. Eine Rückmeldung bis zum 16. März 2007 für die Teilnahme ist erforderlich.

 

9.3.

Herr Manfred Delfs erkundigt sich nach der Aufteilung der Kosten für den gemeinsamen Flächennutzungsplan der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen. Die Gemeinde Bokel trägt hier mehr als 50% an den angefallenen Kosten. Er teilt weiter mit, dass die Gemeinde Bokel sicherlich durch die Sandabbauflächen den größten Flächenanteil an den Änderungsflächen hat, jedoch die Wertigkeit der Flächen in anderen Gemeinden (Baugebiete / Gewerbegebiete) auch zu berücksichtigen ist. Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass entsprechend der Schlussrechnung des Ingenieurbüros in dem jede Änderungsfläche entsprechend bewertet worden ist, die Abrechnung stattgefunden hat und jederzeit zur Verfügung gestellt werden kann.

 

9.4.

Herr Thomas Grafe erkundigt sich danach, ob eine Ausschreibung des Gasbezuges für das Amt und für die Gemeinden vorgesehen ist. Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass seit Jahren bereits die Stromlieferung über die GeKom ausgeschrieben wird. Es ist davon auszugehen, dass auch demnächst eine Ausschreibung hinsichtlich der Gaslieferung erfolgen wird. Die Öffnung des Gasmarktes ist erst ab dem 01.01.2007 erfolgt. In diesem Zusammenhang weist Oberamtsrat Bucher daraufhin, dass die Konzessionsverträge im Jahr 2009 ablaufen. Derzeit wird ein neues Muster eines Wegenutzungsvertrages vom Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag erarbeitet. Zwei Jahre vor Auslaufen der Konzessionsverträge muss dieses öffentlich bekannt gemacht werden.

 

 

Zu Punkt 10 der Tagesordnung – Einwohnerfragestunde Teil II (maximal 15 Minuten):

 

In der Einwohnerfragestunde Teil II werden von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern folgende Fragen gestellt bzw. Angelegenheiten erörtert:

 

10.1.

Es wird nachgefragt, ob auch Einwohner/innen und Gemeindevertreter/innen an der Informationsveranstaltung der Geschwister-Scholl-Schule teilnehmen können. Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass die Einladung an die Lehrerkollegien, die Klassenelternbeiräte und die Schulträger ergangen ist. Interessierte Gemeindevertreter können an dieser Veranstaltung teilnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

          Amtsvorsteher                                                                   Protokollführer              

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