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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - importierte Sitzung  

Amtsausschuss Hörnerkirchen
TOP: Ö 1
Gremium: Amtsausschuss Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 15.12.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t

 

über die Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Hörnerkirchen

am Donnerstag, dem 15. Dezember 2005, im GemeindezentrumLindenhof“,

Bahnhofstr. 25, 25364 Westerhorn

 

 

Beginn:  19.30 Uhr

Ende:                   20.45 Uhr

 

Anwesend:

 

a)  stimmberechtigt

 

              -Amtsvorsteher Harry Unger                                                              

-Thomas Butzlaff                                                                     

-Peter Leisching

-Thomas Grafe

-Ulrich Konkel

-Wolfgang Münster

-Bgm. Johannes Pingel

-Bgm. Friedrich Pommerening                                                                         

-Bgm. Bernd Reimers

-Bgm. Siegfried Winter

 

b)     nicht stimmberechtigt

 

              -Oberamtsrat Bucher vom Amt Hörnerkirchen

    -Amtsangestellter Niss vom Amt Hörnerkirchen als Protokollführer

              -Herr Jessen von den Elmshorner Nachrichten

              -3 Zuhörer

 

Die Mitglieder des Amtsausschusses waren mit Einladung vom 05.12.2005 auf Donnerstag, den 15.12.2005 zu 19.30 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden.

 

Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben worden.

 

Der Vorsitzende stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen Form und Frist der Ladung Einwendungen nicht erhoben wurden.

 

Der Amtsausschuss war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

Die Sitzung war öffentlich.

 

Die Beratung und Beschlussfassung zu dem Tagesordnungspunkt 13 fand in nicht öffentlicher Sitzung statt.

 

 

 

Tagesordnung:

 

1.                 Einwohnerfragestunde (maximal 15 Minuten)

2.                 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.10.2005

3.                 Bericht des Amtsvorstehers

4.              Erlass einer Haushaltssatzung mit Finanzplan und Investitionsprogramm und Stellenplan für das Jahr 2006

5.              Abschluss einer Beihilferückdeckungsversicherung

6.              Durchführung der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde für den Bereich des Amtes Hörnerkirchen

7.              Gemeinsame Erledigung von Sozialleistungsaufgaben mit dem Amt Rantzau und der Stadt Barmstedt 

8.              Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirkes mit der Stadt Barmstedt und dem Amt Rantzau

9.              Strompreisausschreibung für die Vertragslaufzeit ab 01.01.2007

10.              Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Unterhalts- und Fensterreinigung in der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen

11.              Mitteilungen und Anfragen

12.              Einwohnerfragestunde Teil II (maximal 15 Minuten)

 

nicht öffentlich

 

13.              Personalangelegenheiten

 

 

Zu Punkt 1 der Tagesordnung - Einwohnerfragestunde Teil I(maximal 15 Minuten):

 

In der Einwohnerfragestunde werden von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern keine Fragen gestellt.

 

 

Zu Punkt 2 der Tagesordnung - Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.10.2005:

 

Die allen Amtsausschussmitgliedern in Ablichtung zugegangene Sitzungsniederschrift vom 25. Oktober 2005 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.  

 

Abstimmergebnis:  10   dafür

 

 

Zu Punkt 3 der Tagesordnung – Bericht des Amtsvorstehers:

 

Amtsvorsteher Unger berichtet zu Ereignissen und Angelegenheiten, die das Amt seit der letzten Sitzung des Amtsausschusses betroffen haben. Hinsichtlich des Inhalts des Berichtes wird auf den dieser Niederschrift beigefügten Bericht des Amtsvorstehers verwiesen.

 

 

 

 

 

Zu Punkt 4 der Tagesordnung – Erlass einer Haushaltssatzung mit Finanzplan und Investitionsprogramm und Stellenplan für das Jahr 2006:

 

Amtsvorsteher Unger bittet Oberamtsrat Bucher zum Erlass einer Haushaltssatzung mit Finanzplan und Investitionsprogramm und Stellenplan für das Jahr 2006 zu berichten. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 für das Amt Hörnerkirchen liegt den Mitgliedern des Amtsausschusses zur Beratung und Beschlussfassung vor. Herr Bucher erläutert im Einzelnen die wesentlichen Veränderungen einzelner Positionen gegenüber dem Vorjahr. Er erläutert weiter, dass der Amtsumlagesatz geringfügig auf 27,455 % gegenüber 26,82 % des Vorjahres erhöht worden ist.

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt, den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung mit Finanzplan und Investitionsprogramm und Stellenplan für das Jahr 2006 als Satzung zu erlassen.

 

Abstimmergebnis:   10  dafür

  

 

Zu Punkt 5 der Tagesordnung – Abschluss einer Beihilferückdeckungsversicherung:

 

Amtsvorsteher Unger verweist auf die vorliegenden Beschlussvorlage des Amtes Hörnerkirchen zum Abschluss einer Beihilferückdeckungsversicherung. Danach ist das Amt Hörnerkirchen Beihilfeträger für die bei ihm beschäftigten Beamten, pensionierten Beamten und deren Familienangehörigen. Derzeit besteht eine Beihilfeberechtigung für 4 erwachsene Personen.

 

Um das Risiko von erheblichen Beihilfefällen im Krankheitsfall vom Amt Hörnerkirchen abzuwenden, ist der Abschluss einer Beihilferückdeckungsversicherung erforderlich. Bisher bestand eine Beihilferückdeckungsversicherung bei der Union Krankenversicherung mit einem Selbstbehalt. Dies bedeutet, dass nur Beihilfefälle von der Versicherung getragen wurden, wenn der Selbstbehalt von 2.500,-- € je Beihilfeberechtigten überschritten wurde. Dies ist bisher nur im Jahr 2005 in geringfügigem Umfang eingetreten. Der monatliche Gesamtbeitrag belief sich für die vorgenannte Versicherung auf rd. 270,-- €. Die Leistung einer Beihilferückdeckungsversicherung wird von der Union Krankenversicherung ab dem 01.01.2006 nicht mehr angeboten. Insofern wurden Angebote für eine Beihilferückdeckungsversicherung für die Zeit ab 01.01.2006 eingeholt. Angeboten werden nur noch Beihilferückdeckungsversicherungen ohne Selbstbehalt. Dies bedeutet, dass die zu gewährenden Beihilfen in vollem Umfang von der Versicherung getragen werden. Günstigster Anbieter ist die Bayrische Beamtenkrankenkasse mit einem Monatsbeitrag von 416,67 €.

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen beschließt, eine Beihilferückdeckungsversicherung mit einer vollständigen Erstattung der Beihilfeleistungen (ohne Selbstbehalt) mit der Bayrischen Beamtenkrankenkasse abzuschließen.

 

Abstimmergebnis:    10   dafür

     

 

Zu Punkt 6 der Tagesordnung – Durchführung der Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde für den Bereich des Amtes Hörnerkirchen:

 

Amtsvorsteher Unger verweist ebenfalls auf die Beschlussvorlage des Amtes Hörnerkirchen vom 05.12.2005. Der Landrat des Kreises Pinneberg beabsichtigt, die Bauaufsicht auf die Städte, Gemeinden und Ämter im Kreis Pinneberg zu übertragen. Voraussetzung für die Übertragung der Bauaufsicht sind Verwaltungseinheiten, die mindestens 40.000 Einwohner/innen betreuen. Dies bedeutet, dass sich Städte, Gemeinden und Ämter für die Erledigung der vorgenannten Aufgabe zusammenfinden müssen. Sollte dies nicht erfolgen, so verbleibt die Aufgabe beim Kreis Pinneberg.

 

Die Bürgermeisterin der Stadt Elmshorn hat der Stadt Barmstedt, dem Amt Rantzau und dem Amt Hörnerkirchen angeboten, die Aufgaben der Bauaufsicht für sie mit durchzuführen. Ein Gespräch mit der Bürgermeisterin der Stadt Elmshorn hat stattgefunden. Kosten entstehen nicht, da die Aufgabe sich nach Aussagen der Stadt Elmshorn über die Gebühren für Baugenehmigungen finanziert.

 

Ohne Zweifel kann die Stadt Elmshorn die Aufgabe der Bauaufsicht auch für das Amt Hörnerkirchen erfüllen. Zu betrachten ist jedoch, dass gerade im Rahmen der Bebauung im Außenbereich nach § 35 BauGB weitere Behörden (z.B. Untere Naturschutzbehörde, Wasserbehörde usw.) zu beteiligen sind, die beim Kreis Pinneberg verbleiben.

 

Die Stadt Barmstedt favorisiert eine Übertragung an die Stadt Elmshorn. Das Amt Rantzau favorisiert einen Verbleib der Bauaufsicht beim Kreis Pinneberg.

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen beschließt, die Bauaufsicht für den Bereich des Amtes Hörnerkirchen beim Kreis Pinneberg zu belassen und diese vom Kreis nicht auf die Stadt Elmshorn zu übertragen. Der Amtsausschuss spricht sich jedoch positiv für eine generelle Veränderung der Aufgabenübertragung aus und wird den Landrat in seinen Reformbemühungen nach Möglichkeit unterstützen.

 

Abstimmergebnis:    10  dafür 

 

 

Zu Punkt 7 der Tagesordnung – Gemeinsame Erledigung von Sozialleistungsaufgaben mit dem Amt Rantzau und der Stadt Barmstedt :

 

Amtsvorsteher Unger verweist ebenfalls auf die Beschlussvorlage des Amtes Hörnerkirchen vom 05.12.2005. Danach beabsichtigt der Landrat des Kreises Pinneberg, die restlichen, bei den Ämtern und Gemeinden verbleibenden Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch in größeren Verwaltungseinheiten ausführen zu lassen. Dies ist sinnvoll, da die verbleibenden restlichen Aufgaben einen so geringen Umfang haben, dass eine wirtschaftliche Aufgabenerledigung vor Ort nicht mehr erfolgen kann. Der 1. Stadtrat der Stadt Elmshorn hat der Stadt Barmstedt, den Ämtern Rantzau und Hörnerkirchen angeboten, diese Aufgaben im Sozialamt der Stadt Elmshorn gegen eine Kostenerstattung (Personalkosten und Sachkosten) durchführen zu lassen. Ein Gespräch mit dem 1. Stadtrat hat ergeben, dass seitens der Stadt Barmstedt und den Ämtern Rantzau und Hörnerkirchen eine Übertragung der Aufgabe auf die Stadt Elmshorn nicht favorisiert wird.

 

 

Vielmehr favorisieren die Stadt Barmstedt und die Ämter eine Zusammenarbeit im Raum Barmstedt, weil gerade hier ältere und nicht mobile Einwohner/innen auf diese Leistung angewiesen sind. In einem weiteren Gespräch zwischen der Stadt Barmstedt und den Ämtern Rantzau und Hörnerkirchen wurde favorisiert, die Aufgabe einschließlich der Aufgaben des Versicherungsamtes mit der Bezugsfähigkeit des neuen Rathauses der Stadt Barmstedt (01.08.2006) auf die Stadt Barmstedt zu übertragen.

 

Der Bürgermeister der Stadt Barmstedt wurde aufgefordert, die der Stadt Barmstedt entstehenden Kosten (Personal-, Sach-, Raumkosten usw.) zu übermitteln und mitzuteilen. Auf die Abordnung vom Personal aus den Ämtern Rantzau/Hörnerkirchen wurde hingewiesen.

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen beschließt, der Übertragung der beim Amt Hörnerkirchen zu erledigenden Aufgaben nach dem SGB XII einschließlich der Aufgaben des Versicherungsamtes ab dem 01.08.2006 auf die Stadt Barmstedt grundsätzlich und vorbehaltlich des Abschlusses eines öffentlich-rechtlichen Vertrages und der Klärung der Abordnung vom Personal und der Sachkosten zuzustimmen, wobei der Amtsausschuss davon ausgeht, dass als Verhandlungsbasis die Zusammenlegung der Standesamtsbezirke der Stadt Barmstedt sowie dem fusionierten Amt Rantzau/Hörnerkirchen bei dem fusionierten Amt Rantzau/Hörnerkirchen angesiedelt wird, einbezogen wird.

 

Abstimmergebnis:    10  dafür  

 

 

Zu Punkt 8 der Tagesordnung – Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirkes mit der Stadt Barmstedt und dem Amt Rantzau:

  

Amtsvorsteher Unger berichtet, dass nach den Dienstvorschriften die Ämter Rantzau, Hörnerkirchen und die Stadt Barmstedt für ihren eigenen Standesamtsbezirk jeweils 3 Standesbeamte vorhalten müssen, wobei jeweils nur ein Standesbeamter/in die Aufgabe durchführt und die weiteren Standesbeamten nur im Vertretungsfall eingesetzt werden. Mit der Fusion der Ämter Rantzau und Hörnerkirchen werden auch die Standesamtsbezirke der Ämter zusammengelegt. Aus wirtschaftlichen Gründen bietet sich auch eine Zusammenlegung des Standesamtsbezirkes mit der Stadt Barmstedt an.

 

Im Rahmen der Gespräche mit der Stadt Barmstedt hinsichtlich der Übertragung der Restaufgaben nach dem Sozialgesetzbuch auf die Stadt Barmstedt wurde auch die Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirks angesprochen.

 

Herr Bürgermeister Hammermann hat seine Bereitschaft erklärt, die Standesamtsbezirke zusammen zulegen und auch aufgrund der für die Trauungen besseren örtlichen Lage der Amtsverwaltung Rantzau (nähe Kirche) die Aufgabe des Standesamtes auf die Ämter bzw. das fusionierte Amt zu übertragen.

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen beschließt, einer Zusammenlegung der Standesamtsbezirke vorbehaltlich des Abschlusses eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Barmstedt zuzustimmen. Die Aufgabe des Standesamtes wird für den Bereich der Stadt Barmstedt zukünftig bei dem fusionierten Amt Rantzau/Hörnerkirchen angesiedelt.

 

Abstimmergebnis:     10  dafür

 

  

Zu Punkt 9 der Tagesordnung – Strompreisausschreibung für die Vertragslaufzeit ab 01.01.2007:

 

Amtsvorsteher Unger teilt mit, dass gegen ihn und Bürgermeister Bernd Reimers ein Ausschlusstatbestand nach § 22 Gemeindeordnung besteht und übergibt die Verhandlungsleitung an den 1. stellv. Amtsvorsteher, Johannes Pingel. Die Herren Unger und Reimers verlassen den Sitzungsraum. Der 1. stellv. Amtsvorsteher, Johannes Pingel, verweist auf die Beschlussvorlage des Amtes Hörnerkirchen vom 05.12.2005. Mit der im Jahr 2004 erfolgten Strompreisausschreibung wurde die Stromlieferung für die Verbraucher des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden über die Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbH (GeKom) ausgeschrieben. Als wirtschaftlichster Anbieter wurde im Ausschreibungsverfahren die EON Hanse ermittelt. Seitens der Gemeinden und des Amtes wurden daraufhin Stromlieferverträge mit der EON – Hanse für die Laufzeit bis zum 31.12.2006 abgeschlossen. Soweit eine Kündigung bis zum 31.03.2006 durch die EON – Hanse nicht erfolgt, verlängert sich der Stromlieferungsvertrag um ein weiteres Jahr.

 

Aufgrund der Entwicklung der Strompreise auf dem Markt hat die EON – Hanse angekündigt, die Verträge fristgerecht zu kündigen. Eine erneute Ausschreibung für die Zeit ab dem 01.01.2007 ist daher erforderlich.

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen beschließt, die Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbH (GeKom) mit der Ausschreibung der Stromlieferung für das Amt Hörnerkirchen für den Zeitraum 2007/2008 zu beauftragen.

 

Abstimmergebnis:    8  dafür

 

Amtsvorsteher Harry Unger übernimmt wieder den Vorsitz des Amtsausschusses.

 

Der 1. stellv. Amtsvorsteher Johannes Pingel teilt das Abstimmungsergebnis mit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu Punkt 10 der Tagesordnung – Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Unterhalts- und Fensterreinigung in der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen:

 

Amtsvorsteher Unger berichtet, dass die Ausschreibung der Unterhalts- und Fensterreinigung in der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen ergeben hat, dass die Firma Bogdol Gebäudeservice GmbH, Itzehoe, der wirtschaftlichste Anbieter mit einem Angebotspreis von 38.174,95 € / Jahr ist. 19 Reinigungsfirmen haben die Ausschreibungsunterlagen beim Amt abgefordert und ein Angebot abgegeben. Das billigste Angebot lag bei rd. 31.000,-- €, das teuerste Angebot bei rd. 60.000,- €. Nach der Prüfung der Angebotsunterlagen konnten 5 Firmen, die ein günstigeres Angebot als das der Firma Bogdol abgegeben haben, nicht berücksichtigt werden. Hier ergaben sich Gründe für eine Nichtberücksichtigung hinsichtlich der Plausibilität der Angebote. Aufgrund der von den Firmen ermittelten Reinigungsstunden ergab sich teilweise, dass keine zufrieden stellende Reinigung möglich ist. Teilweise waren die Leistungsansätze für die Reinigung mit rd. 400 qm pro Stunde völlig unrealistisch und wich der Stundenverrechnungssatz des Bieters deutlich von seinen Angaben ab.

 

Da die Zuschlagsfrist bereits abgelaufen ist, hat der Amtsvorsteher im Rahmen der Eilentscheidung den Auftrag für die Unterhalts- und Fensterreinigung der Grund- und Hauptschule an die Firma Bogdol Gebäudeservice GmbH vergeben.

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen beschließt, die vom Amtsvorsteher getroffene Eilentscheidung über die Vergabe der Unterhalts- und Fensterreinigung an der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen an die Firma Bogdol Gebäudeservice GmbH, Itzehoe, zu genehmigen.

 

Abstimmergebnis:     10  dafür    

 

 

Zu Punkt 11 der Tagesordnung - Mitteilungen und Anfragen:

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Mitteilungen und Anfragen zur Beratung vor.

 

 

Zu Punkt 12 der Tagesordnung – Einwohnerfragestunde Teil II (maximal 15 Minuten):

 

In der weiteren Einwohnerfragestunde Teil II werden von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern ebenfalls keine Fragen gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                            Amtsvorsteher                                                         Protokollführer

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