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Auszug - Bericht der Ausschussvorsitzenden
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Wortprotokoll |
- Frau Buchner berichtet über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des § 2 b Umsatzsteuergesetz. Zum 01.01.2023 werden gemäß § 2 b Umsatzsteuergesetz auch Kommunen grundsätzlich als umsatzsteuerpflichtig angesehen. Die Verwaltung hat daher alle Umsätze in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen auf deren mögliche Umsatzsteuerpflicht geprüft. Das Ergebnis wurde mit einem beauftragten Steuerberatungsbüro abgeglichen. Danach sind in Brande-Hörnerkirchen im Jahr 2023 keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze in Höhe von 22.000,- € zu erwarten.
Mit dieser Einschätzung könnte die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nehmen. Hiernach würde keine Umsatzsteuerpflicht und keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung entstehen, solange der Betrag in Höhe von 22.000,- € nicht erreicht würde.
Seit dem 17.11.2022 liegen von verschiedenen Seiten (DGStB und SHGT) Informationen vor, dass es ernsthafte Absichten gibt, die sog. Optionsfrist für das Wirken des Umsatzsteuerrechts für öffentliche Körperschaften ("§2b UStG) um weitere zwei Jahre zu verlängern. Die Informationslage ist dazu die, dass an einem solchen Gesetzesentwurf gearbeitet wird.
Nach einer kurzen Diskussion spricht sich der Finanzausschuss dafür aus, das mögliche Optionsrecht für weitere zwei Jahre in Anspruch zu nehmen.
- Frau Buchner berichtet außerdem über die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung aus dem Monat November 2022.
- Darüber hinaus berichtet Frau Buchner über den aktuellen Sachstand zum Neubau einer Kindertagesstätte für das Amt Hörnerkirchen.
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