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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - importierte Sitzung  

Amtsausschuss Hörnerkirchen
TOP: Ö 1
Gremium: Amtsausschuss Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 13.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t

 

über die Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Hörnerkirchen

am Montag, dem 13. Dezember  2004, im Gemeindezentrum „Lindenhof“,

Bahnhofstr. 25, 25364 Westerhorn

 

 

Beginn:  19.30 Uhr

Ende:                   21.35 Uhr

 

Anwesend:

 

a)  stimmberechtigt

 

              -Amtsvorsteher Harry Unger                                                             

-Thomas Butzlaff                                                                                                  

-Jens Fischer in Vertretung für Peter Leisching

-Thomas Grafe

-Ulrich Konkel

--Wolfgang Münster

-Johannes Pingel

-Friedrich Pommerening                                                                         

-Bernd Reimers

-Siegfried Winter

 

b)     nicht stimmberechtigt

 

              -Oberamtsrat Bucher vom Amt Hörnerkirchen

    -Amtsangestellter Niss vom Amt Hörnerkirchen als Protokollführer

    -Frau Meike Kamin von der Presse

    -6 Zuhörer  

 

 

Die Mitglieder des Amtsausschusses waren mit Einladung vom 01.12.2004 auf Montag, den 13.12.2004 zu 19.30 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden.

 

Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekanntgegeben worden.

 

Der Vorsitzende stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen Form und Frist der Ladung Einwendungen nicht erhoben wurden.

 

Der Amtsausschuss war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

Die Sitzung war öffentlich.

 

 

 

 

 

 

Tagesordnung:

 

1.                 Einwohnerfragestunde (maximal 15 Minuten)

2.                 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.09.2004

3.                 Bericht des Amtsvorstehers

4.                 Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Pinneberg mbH/ PKSA

hier: Bereitstellung von Beschäftigungsplätzen

5.                 Umstellung auf das Verfahren DZ-Net der Firma Dataport

           hier: Endgültige Kostenermittlung

6.                 Billigung der Kalkulation und Festlegung eines Verrechnungsstundensatzes für den Einsatz der Amtsarbeiter

7.                 Einrichtung einer Geschäftsstelle für den SV Hörnerkirchen im Amtshaus

hier: Kostenermittlung und Entwurf eines Vertrages

8.                 Teilnahme des Amtes Hörnerkirchen an der ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalyse II (LSE) für die Tourismusregion „Grüne Mitte Holsteins“

9.                 Erstellung eines Ortsplanes für das Amt Hörnerkirchen mit Einbindung in die Homepage durch die Firma Hartmann-Plan

10.             Erlass einer II. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004

11.             Erlass einer Haushaltssatzung mit Investitionsprogramm für das Jahr 2005

12.                           Mitteilungen und Anfragen

13.             Verabschiedung eines ausgeschiedenen Amtsausschussmitgliedes

14.             Einwohnerfragestunde Teil II (maximal 15 Minuten)

 

 

Zu Punkt 1 der Tagesordnung - Einwohnerfragestunde (maximal 15 Minuten):

 

In der zunächst vorgesehenen Einwohnerfragestunde waren keine Wortmeldungen zu verzeichnen. 

 

 

Zu Punkt 2 der Tagesordnung - Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.09.2004:

 

Die allen Amtsausschussmitgliedern in Ablichtung zugegangene Sitzungsniederschrift vom 30. September 2004 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.  

 

Abstimmergebnis:  9 dafür, 1 Enthaltung

 

 

Zu Punkt 3 der Tagesordnung – Bericht des Amtsvorstehers:

 

Amtsvorsteher Unger berichtet zu folgenden Angelegenheiten:

 

3.1.

Der in der letzten Sitzung des Amtsausschusses gewählte Schiedsmann Hans–Christian Stehn ist vom Amtsgericht Elmshorn mit Schreiben vom 24.11.2004 bestätigt worden. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

 

 

 

3.2.

In seiner Sitzung am 30.09.2004 hat der Amtsausschuss beschlossen, sich nicht an den Kosten für die Regionale Radwanderroute „Mönchsweg“ zu beteiligen. Dies wurde der Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise mitgeteilt. Die Koordinierungsgruppe hat daraufhin die Entscheidung getroffen, den Routenverlauf zu ändern. Die Radwanderroute wird künftig direkt von Wulfsmoor nach Mönkloh führen. Es wird bedauert, dass damit die Kirche in Brande-Hörnerkirchen nicht mehr von der Routenführung erfasst wird.

 

3.3.

Am 11.08.2004 besuchte der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Ole Schröder das Amt Hörnerkirchen. Themen waren der Bürokratieabbau und die Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz IV. Weiter wurde die Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel in der Gemeinde Westerhorn angespochen, da die Schülerbeförderung aufgrund mangelnder Kapazitäten geändert worden ist. Herr Schröder bot hierzu seine Unterstützung an. Dr. Ole Schröder überreichte dem Amt, wie allen anderen Behörden bei seinen Besuchen, eine Stilfibel „Flotte Schreiben vom Amt“.

 

3.4.

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Ernst Dieter Rossmann und der Landtagskandidat Thomas Neddermeyer besuchten das Amt Hörnerkirchen am 16.11.2004. Themen des Besuches waren wiederum die Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz IV. Dr. Rossmann und Herr Neddermeyer erkundigten sich nach der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten, sogenannten „1,00 €-Jobs“ im Amtsgebiet. Wir konnten ihnen mitteilen, dass zusammen mit der Kirchengemeinde insgesamt 7 Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Ein Kooperrationsvertrag wurde mit der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft des Kreises Pinneberg abgeschlossen.

Weiter konnten Herrn Rossmann und Herrn Neddermeyer mitgeteilt werden, dass ein Großteil der Anträge auf Arbeitslosengeld II vom Amt Hörnerkirchen aufgenommen und zentral in Datenverarbeitungsanlage der Argentur für Arbeit eingegeben und berechnet worden sind.

Dr. Rossmann und Herr Neddermeyer zeigten  sich sehr erfreut über die sehr gute Betreuung der Antragsteller im Amt Hörnerkirchen.

Bis zum heutigen Zeitpunkt sind ca. 60 Anträge aufgenommen, eingegeben und berechnet worden.

Weiter wurde den Anwesenden die Problematik zur Errichtung einer Fussgängerbedarfsampel in Westerhorn erläutert. Dr. Rossmann sagte der Gemeinde ebenfalls seine Unterstützung zu.

Seitens des Amtes wurde die Verwaltungsstrukturreform angesprochen. LVB Bucher teilte mit, dass es Hinweise gibt, dass die Verwaltungsstrukurreform auf Ebene der Landeregierung schon beschlossene Sache ist und die fertigen Pläne in der Schublage liegen. Es wird wohl nur noch die Landtagswahl abgewartet. Herr Neddermeyer nahm hierzu Stellung und teilte mit, dass mit seiner Zustimmung eine zwangsweise Verwaltungsstrukurreform nicht erfolgen würde. Die besondere geografische Lage der einzelnen Verwaltungen muss auf jeden Fall Berücksichtigung finden.

 

3.5.

Am 07.10.2004 fand die Mitgliederversammlung des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages in der Gemeinde Bilsen statt. Seitens des Amtes nahmen der Amtsvorsteher, die Bürgermeister und der LVB teil.

Der neue Geschäftsführer des SHGT Dr. Bülow stellte sich den Anwesenden vor. Themen waren

Ø      die Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz IV,

Ø      die Änderung der Amtsordnung (Amtsdirektor/ Amtsbürgermeister),

Ø      die Einführung der doppischen Buchführung (Doppik).

 

Landrat Dr. Grimme teilte mit, dass der Kreis Pinneberg mit der Agentur für Arbeit einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung der Arbeitsgemeinschaft nunmehr abgeschlossen hat.

Zur Kreisumlage teilte Landrat Dr. Grimme mit, dass 94 % des Aufkommens der Kreisumlage für staatliches Handeln gebunden sind. Im Bereich der Selbstverwaltung ist kaum noch Handlungspielraum vorhanden.

 

3.6.

Am 25.10.2004 fand eine Vorstandssitzung des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, Kreisverband Pinneberg, in Hetlingen im Verwaltungsgebäude des Abwasserzweckverbandes statt. Vom Amt Hörnerkirchen nahmen Amtsvorsteher Unger und LVB Bucher an der Vorstandssitzung teil. Thema war u.a. die Einführung der Doppik. Festgestellt wurde, dass hinsichtlich der Erfassung und Bewertung der kommunalen Vermögenswerte Abstimmungsbedarf besteht. Die Einführung der Doppik birgt ein hohes Maß an Verwaltungsaufwand.

 

Herr Teichmann vom Fachdienst Regionalplanung des Kreises Pinneberg gab einen Überblick über das Europaanpassungsgesetz Bau und der damit verbundenen Novellierung des Baugesetzbuches. Zukünftig müssen bei Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen nicht unbedingt Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden. Ein Umweltbericht kann in den meisten Fällen ausreichend sein.

 

3.7.

Am 06.12.2004 fand beim Kreis Pinneberg ein Evaluierungsgespräch zwischen dem Kreis und den Gemeinden/ Ämtern statt. Vom Amt Hörnerkirchen haben Amtsvorsteher Unger und LVB Bucher daran teilgenommen. Bei dem Gespräch geht es um das Verteilungsverfahren der Refinanzierung der vom Kreis zu tragenden Kosten im Rahmen der Arbeitsmarktreform Hartz IV. Der Kreis hat die Kosten für die Wohnung und die Heizkosten zu zahlen. Da die Gemeinden Sozialhilfekosten einsparen geht es um die Refinanzierung aus den  Gemeinden. Zur Debatte stehen:

 

Ø      eine Finanzierung ausschließlich über die Kreisumlage

Ø      eine spitze Verteilung auf die Kommunen

Ø      eine Kombination aus beiden Möglichkeiten

 

Weitere Abstimmungsgespräche werden Anfang 2005 stattfinden.

 

 

Zu Punkt 4 der Tagesordnung – Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Pinneberg mbH / PKSA

hier:  Bereitstellung von Beschäftigungsplätzen:

 

Amtsvorsteher Unger verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes Hörnerkirchen. Danach werden im Rahmen der Einführung des Arbeitslosengeldes II bzw. Hartz IV von der Arbeitsgemeinschaft zwischen dem Kreis Pinneberg und der Agentur für Arbeit Arbeitsstellen gesucht, um Arbeitssuchenden Gelegenheit zu geben, einer Tätigkeit nachzugehen. Die Arbeitsstellen werden von Maßnahmenträgern zur Verfügung gestellt. Ein Maßnahmenträger im Kreis Pinneberg ist die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft des Kreises Pinneberg (BQG). Ab 01.01.2005 tritt die Nachfolge der BQG die PKSA an.

Mit der BQG/ PKSA wurde seitens des Amtes Hörnerkirchen und der Kirchengemeinde Hörnerkirchen ein Kooperationsvertrag abgeschlossen.

Insgesamt sind vom Amt und der Kirche 7 Arbeitsstellen an die BQG gemeldet worden. Eine Erweiterung der Anzahl der Arbeitsstellen ist  jederzeit möglich.

Für das Amt wurden 2 Stellen im Bereich der Amtsarbeiter und 2 Stellen im  Bereich der Schule zur Unterstützung des Hausmeisters gemeldet.

In der Kirchengemeinde ist ein Einsatz im Bereich der Kindergärten vorgesehen. Dem Amt bzw. der Kirche entstehen Kosten nur in der Form, dass die Arbeitsstellen der Berufsgenossenschaft gemeldet werden müssen und hier geringfügige Beiträge anfallen.

Ein Einsatz weiterer Arbeitsstellen ist jederzeit denkbar.

Dies kann z.B. in folgenden Bereichen erfolgen:

 

Ø      Schulbücherei/ Gemeindebücherei

Ø      Einführung der Verlässlichen Grundschule

Ø      Geschäftsstelle des SV Hörnerkirchen

Ø      Einrichtung eines Amtsarchives

Ø      Verwaltungstätigkeiten

 

Voraussetzung ist, dass die Tätigkeiten gemeinnützig und zusätzlich sind. Ein Einsatz im privaten Bereich, wo eine Gewinnerzielungsabsicht besteht ist nicht möglich. Weiter dürfen die Tätigkeiten nicht in Konkurrenz zu der Beschäftigung von Arbeitnehmern und der Vergabe von Aufträge stehen.

Es darf sich nur um Tätigkeiten handeln, die sonst nicht oder nicht in dem Umfang ausgeführt würden.

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt, den mit der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Pinneberg (BQG/PKSA) am 23. November 2004 abgeschlossenen Kooperationsvertrag zu genehmigen.

 

Abstimmergebnis:   10  dafür

 

 

Zu Punkt 5 der Tagesordnung – Umstellung auf das Verfahren DZ-Net der Firma Dataport

hier:  Endgültige Kostenermittlung:

 

Amtsvorsteher Unger verweist ebenfalls auf die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes Hörnerkirchen und weist daraufhin, dass in der letzten Sitzung der Amtsausschuss der Umstellung der EDV-Anlage des Amtes auf das Verfahren DZ-Net der Firma Dataport zugestimmt hat.

Voraussetzung der Umstellung ist die erfolgreiche Durchführung einer DZ-Net-Werkstatt, die Vorlage eines endgültigen Angebotes durch Dataport und die Besichtigung einer vergleichbaren Anlage durch die Amtsverwaltung.

Am 25. November 2004 haben sich die Herren Rubart und Bucher in Appen die EDV-Anlage angesehen und mit den Mitarbeitern diesbezüglich gesprochen. Die Gemeinde Appen ist von der Grösse her vergleichbar mit dem Amt Hörnerkirchen und hat im Oktober auf das Verfahren DZ-Net umgestellt.

Die Umstellung hat problemlos funktioniert. Bei der Nutzung von DZ-Net ergeben sich ebenfalls keinerlei Probleme. Der vorhandene kommunale Landesnetzanschluss ist völlig ausreichend. Die Gemeinde Appen nutzt im wesentlichen die gleichen Verfahren wie das Amt Hörnerkirchen. Es konnte festgestellt werden, dass die Verfahren auch über die Systemarchitektur DZ-Net komfortabel funktionieren.

 

Es liegt nunmehr ein endgültiges detailliertes Angebot der Firma Dataport vor. Die Werkstatt hat ergeben, dass sich keine grossen Abweichungen gegenüber dem vorläufigen Angebot ergeben werden.

 

Eine Umstellung auf DZ-Net ist für das 1. Quartal 2005 vorgesehen.

 

Ergänzend wird mitgeteilt, dass der Kreis Pinneberg kurzfristig eine Lösung für die Kommunen für ein Geoinformationssystem realisieren wird. Für die ersten 2 Jahre wird der Kreis Pinneberg die Kosten hierfür übernehmen.

Mit dem Geoinformationssystem können die aktuellen Karten des Katasteramtes genutzt werden.

Voraussetzung hierfür ist ein Anschluss an das kommunale Landesnetz und damit an das virtuelle Kreisnetz.

Herr Butzlaff sprach sich dafür aus, die Verwaltung möge untersuchen, welches Einsparpotenzial  hinsichtlich der Einsparung von Personalkosten gesehen wird und zumindest die Kosten nach Möglichkeit auf Dauer zu reduzieren.

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt, umgehend einen kommunalen Anschluss an das Landesnetz zu beantragen. Weiter beschließt der Amtsausschuss, mit der Firma Dataport einen Vertrag auf Basis des vorliegenden Angebotes abzuschließen. Die Anregung von Herrn Butzlaff wird positiv aufgenommen.

 

Abstimmergebnis:   10  dafür

 

 

Zu Punkt 6 der Tagesordnung – Billigung der Kalkulation und Festlegung eines Verrechnungsstundensatzes für den Einsatz der Amtsarbeiter:

 

Amtsvorsteher Unger verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes Hörnerkirchen. Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung/ Gemeindehaushaltsverordnung ist der Amtsbauhof des Amtes Hörnerkirchen als eine kostenrechnende Einrichtung zu führen. Bisher waren die Kosten des Amtsbauhofes (Personal- und Sachkosten) im Einzelplan 0 Allgemeine Verwaltung veranschlagt. Auf Basis eines Verrechnungsstundensatzes von 18,00 €, der seit Jahren Bestand hat, wurden die Kosten entsprechend dem Einsatz der Amtsarbeiter auf die Gemeinden verteilt und die jeweilige Erstattung im Amtshaushalt abgesetzt.

Im Haushalt 2005 wurde im Einzelplan 6 Bau-, Wohnungswesen und Verkehr eine kostenrechnende Einrichtung gebildet. Alle Einnahmen und Ausgaben, die den Amtsbauhof betreffen, sind hier veranschlagt.

Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2005 werden die Leistungen der Amtsarbeiter für das Amt und die Gemeinden auf Basis des neu kalkulierten und vom Amtsausschuss beschlossenen Verrechnungsstundensatz in Rechnung gestellt und entsprechend gebucht.

Das Verfahren entspricht den gesetzlichen Vorschriften und ist sowohl für die Amtsarbeiter, die Verwaltung und die Gemeinden transparenter.

Mit den Amtsarbeitern wurden die Änderungen bereits besprochen. Wie bisher, werden auch zukünftig detaillierte Stundennachweise geführt.

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt, die vorliegende Kalkulation des Verrechnungsstundensatzes für die Amtsarbeiter zu billigen und den Verrechnungsstundensatz ab 01.01.2005 auf 26,- € inkl. Maschineneinsatz festzusetzen.

 

Abstimmergebnis:   10  dafür

 

 

Zu Punkt 7 der Tagesordnung – Einrichtung einer Geschäftsstelle für den SV Hörnerkirchen im Amtshaus

hier: Kostenermittlung und Entwurf eines Vertrages:

 

Amtsvorsteher Unger berichtet, dass in der letzten Sitzung der Amtsausschuss im Grundsatz der Einrichtung einer Geschäftsstelle des SV Hörnerkirchen im Amtshaus zu gestimmt hat. Die Kosten für die Umbaumaßnahmen( Einbau eines Dachfensters, Einbau eines Heizkörpers) werden sich auf maximal 1.000,- € belaufen.

 

Die Verlagerung des Archives des Amtes wird in Eigenleistung mit Unterstützung des SV Hörnerkirchen erfolgen.

 

Der Entwurf eines Mietvertrages mit dem SV Hörnerkirchen lag den Mitgliedern des Amtsausschusses bereits vor.

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt, den beigefügten Entwurf eines Mietvertrages mit dem SV Hörnerkirchen mit einer kleinen redaktionellen Änderung abzuschließen.

 

Die Kosten für die Umbaumaßnahmen werden vom Amt Hörnerkirchen getragen.

 

Abstimmergebnis:    10  dafür 

 

 

Zu Punkt 8 der Tagesordnung – Teilnahme des Amtes Hörnerkirchen an der ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalyse II (LSE) für die Tourismusregion „Grüne Mitte Holsteins“:

 

Amtsvorsteher Unger verweist hierbei wieder auf die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes Hörnerkirchen. Am 23.10.2004 hat zur Vorbereitung der Ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalyse II (LSE II) eine Werkstatt in Kellinghusen stattgefunden. An der Werkstatt haben Vertreter der folgenden Ämter, Gemeinden und Städte teilgenommen:

 

Amt Aukrug

Amt Bad Bramstedt-Land

Amt Hörnerkirchen

Amt Kaltenkirchen-Land

Amt Kellinghusen-Land

Amt Rantzau

Amt Rickling

Stadt Bad Bramstedt

Stadt Kellinghusen

 

Die Stadt Barmstedt konnte leider keine Vertreter mobilisieren, die an der Werkstatt teilnehmen würden.

Für das Amt Hörnerkirchen nahmen folgende Personen an der Vorbereitungswerkstatt teil:

                           

Anneka Saß, Planerin/ SV Hörnerkirchen

                            Alfred Marx, SV Hörnerkirchen

                            Thomas Butzlaff, Amt Hörnerkirchen

                            Wolfgang Rubart, Amt Hörnerkirchen

                            Jörg Bucher, Amt Hörnerkirchen

 

Dem Amt Hörnerkirchen sind für die Teilnahme an der Vorbereitungswerkstatt 178,57 € an Kosten entstanden.

In der Vorbereitungswerkstatt sind in verschiedenen Arbeitsgruppen mögliche Projekte erarbeitet worden, die im Rahmen der Förderung des Tourismus realisiert werden könnten. Wie die Vorbereitungswerkstatt ergeben hat, ist die Durchführung einer LSE II aufgrund der erarbeiteten Projekte durchaus sinnvoll. Für das Amt Hörnerkirchen wurde die Errichtung eines Sport- und Freizeitzentrums platziert und im Protokoll festgehalten. Im Rahmen der LSE II werden die Projekte auf Ihre Realisierung hin geprüft. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 0,60 € je Einwohner. Für das Amt Hörnerkirchen sind dies Kosten von rund 2.600 €. Die Mittel sind im Entwurf des Haushaltes 2005 bereits berücksichtigt worden.

 

Ob eine Realisierung von Projekten erfolgt, bedarf weiterer Beschlüsse.

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt, sich an der ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalyse II (LSE) zu beteiligen.

 

Abstimmergebnis:   10 dafür

 

 

Zu Punkt 9 der Tagesordnung – Erstellung eines Ortsplanes für das Amt Hörnerkirchen mit Einbindung in die Homepage durch die Firma Hartmann - Plan:

 

Amtsvorsteher Unger berichtet, dass die Firma Hartmann – Plan sich bereits mehrfach beim Amt Hörnerkirchen um die Realisierung eines Amtsplanes beworben hat. Weiter hat sich die Firma Intermedia um die Realisierung einer neuen Amtsbroschüre beworben. Kosten werden dem Amt sowohl für den Amtsplan und die Amtsbroschüre nicht entstehen. Finanziert wird die Erstellung und Verteilung des Planes bzw. der Broschüre durch Anzeigen der Firmen im Amtsbereich.

Bisher wurde der Amtsplan in Eigeninitiative erstellt. Hierbei handelt es sich um den bekannten Amtsplan, der jedoch den Ansprüchen einer masstablichen Karte nicht entspricht.

Im Jahr 2004 wurde ein neuer Internetauftritt des Amtes Hörnerkirchen realisiert. Als nächstes sollte ein Amtsplan realisiert werden, der auch im Internetauftritt des Amtes platziert wird. Die Neuauflage der Amtsbroschüre sollte noch nicht erfolgen. Die Gewerbetreibenden dürfen mit derartigen Projekten nicht zu stark beansprucht werden.

Das Amt Hörnerkirchen verfügt als einziges Amt im Umfeld noch nicht über einen Amtsplan der Firma Hartmann.

Die Firma Hartmann-Plan ist sicher, dass im Amtsgebiet und in der näheren Nachbarschaft eine ausreichende Anzahl von Werbern gefunden werden.

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt, von der Firma Hartmann – Plan im Jahr 2005 einen Amtsplan für das Amt Hörnerkirchen erstellen zu lassen und durch ein Empfehlungsschreiben zu unterstützen. Die Erstellung einer Amtsbroschüre soll im Jahr 2005 nicht erfolgen.   

 

Abstimmergebnis:    10 dafür

 

 

Zu Punkt 10 der Tagesordnung – Erlass einer II. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004:

 

Amtsvorsteher Unger verweist ebenfalls auf die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes Hörnerkirchen. Danach ist die Liquidität der Amtskasse durch die ständige Inanspruchnahme von Kassenkrediten stark eingeschränkt. Seit geraumer Zeit beläuft sich der in Anspruch genommene Kassenkredit der Amtskasse Hörnerkirchen auf durchschnittlich 800.000 €. Kassenkredite sind jedoch keine Finanzierungsmittel. Sie sollen vielmehr die ständige Zahlungsfähigkeit der Gemeinden und des Amtes gewährleisten. Bei einer ständigen Inanspruchnahme des Kassenkredites in einer derartigen Grössenordnung kann hiervon keine Rede mehr sein. Vielmehr ist zu vermuten, dass die Finanzierung von Investitionen über Kassenkredite erfolgt ist. Der Leiter der Amtskasse und der Leitende Verwaltungsbeamte haben die Jahresrechnungen des Amtes und der Gemeinden rückwirkend bis zum Jahr 1999 betrachtet, um die Gründe für eine derart starke Inanspruchnahme der Kassenkredite darzustellen.

Der Kassenkredit der Amtskasse Hörnerkirchen teilt sich auf das Amt und die amtsangehörigen Gemeinden wie folgt auf:

 

Stand: 02.08.2004

             

Der Anteil des Amtes Hörnerkirchen an dem Kassenkredit begründet sich wie folgt:

 

1.

Zur Vermeidung der Obdachlosigkeit einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft hat das Amt Hörnerkirchen seit Jahren eine Wohnung angemietet und die Personen in diese Wohnung eingewiesen. Entsprechend dem abgeschlossenen Mietvertrag hatte das Amt die Mieten zu zahlen. Zahlungen von den eingewiesenen Personen waren nicht zu verzeichnen, so daß sich bis zum Ende des Jahres 2003 ein Kasseneinnahmerest von rund 16.500 € angesammelt hat. Im Frühjahr 2004 wurde der Mietvertrag gekündigt. Die eingewiesenen Personen haben sich ohne Beteiligung des Amtes eine andere Wohnung gesucht. Die Miete wird nicht vom Amt gezahlt.

 

2.      

Aus der Jahresrechnung 2003 ergibt sich im Vermögenshaushalt ein Soll-Fehlbetrag von rund 35.500 €. Dieser Fehlbetrag ist dadurch entstanden, dass Investitonen des Amtes nicht finanziert worden sind (z.B. über eine Darlehnsaufnahme). Insbesondere handelt es sich um folgende Investitionen:

Ø      Zuschuß an die Kirchengemeinde für die Erweiterung des Kindergartens/ Kirchenstrasse um eine weitere Gruppe

(20.000 €)

Ø      Bau von Jugendräumen in der ehemaligen Lehrerwohnung

(25.000 €)

 

 

Zur Finanzierung der Investitionen hätte im Jahr 2003 eine Kreditaufnahme von rund 35.500 € erfolgen müssen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Kreditaufnahme noch im Haushaltsjahr 2004 nachzuholen.

Die Kreditaufnahme wird im Rahmen der II. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen berücksichtigt.             

             

Beschluss:

Der Amtsausschuss nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis. Der Amtsausschuss beschließt, zur Finanzierung der Investitionen bzw. des Soll-, Fehlbetrages aus dem Vermögenshaushalt des Jahres 2003 einen Kredit in einer Größenordnung von 35.500,- € aufzunehmen. Weiter beschließt der Amtsausschuss den vorliegenden Entwurf einer II. Nachtragshaushaltsatzung als Satzung zu erlassen.

 

Abstimmergebnis:     9  dafür,  1 Enthaltung

 

 

Zu Punkt 11 der Tagesordnung – Erlass einer Haushaltssatzung mit Investitionsprogramm für das Jahr 2005:

 

Amtsvorsteher Unger verweist hierbei auf die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes Hörnerkirchen. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 für das Amt Hörnerkirchen liegt den Mitgliedern des Amtsausschusses zur Beratung und Beschlussfassung vor. Im Entwurf für das Jahr 2005 ergeben sich gegenüber den Vorjahren wesentliche Änderungen, die im Einzelnen in der Beschlussvorlage aufgeführt sind. Hinsichtlich der Kassenkredite (Seite 3 der Haushaltssatzung) wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite in Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde auf 1.000.000,- € festgesetzt. Kassenkredite in den Haushalten der Gemeinden werden zusätzlich nicht festgesetzt. Die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite bedarf im vorliegenden Fall der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, da die genehmigungsfreie Summe (50% der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes sind 700.000,- €) überschritten wird. Die Kommunalaufsichtsbehörde hat die Genehmigung in einem Abstimmungsgespräch zugesagt.

 

Es erfolgte eine ausführliche Sachdiskussion, in der Herr Wolfgang Münster aus Bokel den Einwand vortrug, dass die finanzielle Perspektivlosigkeit des eigenen Gemeindehaushaltes ihm zu schaffen mache. Daher forderte er den Amtsvorsteher und den leitenden Verwaltungsbeamten auf, verstärkt zu prüfen, ob eine Zusammenarbeit oder Zusammenlegung des Amtes Hörnerkirchen mit dem Amt Rantzau oder dem Amt Elmshorn-Land zu Kostenersparnissen führen würde und um  ernsthaftes Potential einsparen zu können. Amtsvorsteher Unger entgegnete, dass mit dem Amt Rantzau bereits ständig Gespräche über eine Zusammenarbeit geführt werden und die Überlegungen, einen gemeinsamen Standesbeamtsbezirk zu bilden, ein erster Schritt sei.           

 

 

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt, den Entwurf der Haushaltssatzung 2005 mit Haushaltsplan, Investitionsprogramm und Stellenplan als Satzung zu erlassen.

 

Abstimmergebnis:     8  dafür,  1 Gegenstimme ,  1 Enthaltung

 

 

Zu Punkt 12 der Tagesordnung –  Mitteilungen und Anfragen:

 

Amtsvorsteher Unger stellt fest, dass keine Angelegenheiten zu diesem Tagesordnungspunkt zu beraten sind.

 

 

Zu Punkt 13 der Tagesordnung – Verabschiedung eines ausgeschiedenen Amtsausschussmitgliedes:

 

Amtsvorsteher Unger teilt mit, dass unter diesem Tagesordnungspunkt Herr Gustav Heine für sein langjähriges, ehrenamtliches Engagement für das Amt Hörnerkirchen gedankt und als Ausschussmitglied verabschiedet werden sollte. Herr Heine kann jedoch aus Krankheitsgründen nicht an dieser Sitzung teilnehmen.

 

 

Zu Punkt 14 der Tagesordnung – Einwohnerfragestunde Teil II(maximal 15 Minuten):

 

Herr Hans-Jörg Ingwersen aus Brande-Hörnerkirchen gibt nochmals zu bedenken, dass eine Zusammenlegung von Ämtern auch den Verlust der Erreichbarkeit und der Nähe zum Bürger zur Folge hätte und er einen Rückzug der Einwohner aus dem Ehrenamt in folge einer Zusammenlegung befürchtet. Herr Ingwersen brachte die Idee ins Spiel, dann doch lieber aus den 4 amtsangehörigen Gemeinden eine Großgemeinde zu machen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                  Amtsvorsteher                                                                       Protokollführer

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