Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Mitteilungen des Bürgermeisters
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Wortprotokoll |
3.1. Weihnachtshilfswerk 2006
Zum Weihnachtshilfswerk 2006 ist ein Spendenbetrag von 4.735,48 EUR eingegangen. Der Verkauf von Punsch und Stollen in der „Weihnachtshütte“ brachte einen zusätzlichen Erlös von 429,37 EUR. Insgesamt standen somit 5.164,85 EUR zur Verfügung. Das Geld wurde an Empfänger von Grundsicherung (Personen über 65 Jahre und Personen, die nicht mehr erwerbsfähig sind oder sein können) verteilt. Die Bedürftigen haben einen Betrag von 60,00 EUR pro Person erhalten. Bürgermeister Hammermann dankt allen Spenderinnen und Spendern, die das Weihnachtshilfswerk erst möglich gemacht haben.
3.2. Grundsteuerbescheide 2007
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B der Stadt Barmstedt haben sich nicht geändert, so dass Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2007 nicht erteilt werden.
Für alle Objekte, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung (auch Dauerbescheiderteilung) nicht geändert haben, wird deshalb durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BStBl. I S. 586) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2007 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Für die bis zu dieser Bekanntmachung erteilten Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2007 sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten.
Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2007 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen bzw. mit einem Viertel des Jahresbetrages jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2007 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2007 in einem Betrag am 01. Juli 2007 fällig.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen diese Steuerfestsetzung kann deshalb innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Bürgermeister der Stadt Barmstedt, Kämmerei, Am Markt 1, 25355 Barmstedt, Zimmer 20, erhoben werden.
3.3. Versorgung der Schulabgänger/innen 2007
Die Stadtjugendpflege hat in vorstehender Angelegenheit Rücksprache mit den Schulleitungen der Geschwister-Scholl-Schule und der Chemnitzschule gehalten. Übereinstimmend wurde mitgeteilt, dass halbwegs verlässliche Aussagen über die Versorgung der Schulabgänger/innen erst nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse sowie der Vergabe von Schulplätzen erfolgen kann. Sobald die Daten im April vorliegen, wird die Umfrage zur Versorgung der Schulabgänger/innen umgehend durchgeführt.
3.4. Bürger- und Ratsinformationssystem „ALLRIS“
Am 08. Januar 2007 wurde das neue Bürger- und Ratsinformationssystem „ALLRIS“ in Betrieb genommen. Dadurch wird im Internet neben mehr kommunalpolitischer Transparenz durch die öffentlichen Bürgerinformationssysteme insbesondere eine weitaus verbesserte Informationsbereitstellung für die Gremien angeboten. Das Bürgerinformationssystem ist in die Homepage der Stadt Barmstedt www.barmstedt.de eingebunden. Die Bürgerinnen und Bürger können sich insbesondere über die Zusammensetzung der Gremien, die anstehenden Sitzungstermine, die Tagesordnungen, die öffentlichen Beschlussvorlagen und die öffentlichen Sitzungsprotokolle informieren. Ausschließlich für die Mitglieder der Stadtvertretung stehen im Ratsinformationssystem zusätzlich die nichtöffentlichen Vorlagen und Protokolle zur Verfügung. Darüber hinaus kann auch Einblick in Vorlagen genommen werden, die noch nicht auf der Tagesordnung einer Sitzung stehen.
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Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
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