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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bericht der Verwaltung zur Umsetzung von Festsetzungen im Grünordnungspläne wie auch Bebauungsplänen  

Sitzung des Ausschusses für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz Barmstedt
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 29.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
 
Wortprotokoll

Herr Kiepert berichtet, dass sich zu diesem Grundproblem bereits viele Kommunen Gedanken gemacht haben. Der Kreis erteilt die Baugenehmigungen, jedoch werden von den Eigentümern die Vorgaben (u.a. bei Neubauten ein Verbot von Schottergärten, vorgeschriebene Anpflanzungen) häufig nicht eingehalten. Es stellt sich die Frage, wie das kontrolliert werden soll. Er berichtet von der Stadt Elmshorn, hier haben Nachbarn sich gegenseitig kontrolliert, dies hat zu erheblichen Problemen geführt. Aus seiner Sicht kann die Verwaltung nur reagieren, wenn Beschwerden bei ihr eingereicht werden.

Herr Jessen bezeichnet es als schwaches Bild, dass Vorgaben im Grünordnungsplan festgesetzt, jedoch nicht umgesetzt werden; und das in einem bürokratischen Land. Er spricht den REWE Parkplatz an, hier sind im B-Plan Bäume vorgegeben, die es bis heute nicht gibt; dies hat die Barmstedter Zeitung aufgenommen und darüber berichtet.  Es sagt:“ume haben in Barmstedt keine Lobby und das wird leider so bleiben“.

Herr Kiepert widerspricht und berichtet, dass er zum REWE-Parkplatz Gespräche geführt hat und dass die Begrünung des Parkplatzes ganz klar auf der To-do-Liste steht.

Herr O. Schmidt berichtet, dass Barmstedt und Umgebung ein Baumschulgebiet ist und dass viele Maßnahmen umgesetzt werden. Er gibt zu bedenken, dass es zum REWE-Parkplatz wegen der Umfahrung seit Jahren Umplanungen gibt. Herr Sass ergänzt, dass er privat jedes Jahr zwei Bäume pflanzt.

Frau Bremer-Wilms fasst zusammen, dass Verstöße gegen die Festsetzungen der B-Pläne oder Grünordnungspläne an die Verwaltung weitergeleitet werden können.

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