Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Abwasserproblematik/Brüdenwasser; Beantwortung von Fragen durch Herrn Hannemann, Meierei Barmstedt sowie Frau Weissmann, Abwasser Zweckverband Pinneberg
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Wortprotokoll |
Es sind bei der Verwaltung Fragenkataloge der BALL, der SPD, der FWB und der Grünen bis zum 25.08.2022 eingegangen. Diese wurden vorab von der Verwaltung an Frau Weißmann und Herrn Hannemann weitergeleitet.
Herr Hannemann hat den Termin gesundheitsbedingt abgesagt, Frau Weißmann teilt mit, dass Sie die Fragen der Meierei in Abstimmung mit Herrn Hannemann beantwortet.
Anmerkung der Verwaltung: Die von Frau Weißmann nach der Ausschusssitzung eingereichte schriftliche Beantwortung der Fragenkataloge ist der Tagesordnung des AKNN (29.08.2022) als Anlage beigefügt.
Frau Weißmann stellt für den AZV dar, dass in regelmäßigen Gesprächsrunden die Abwasserableitung der Meierei thematisiert, Neuerungen besprochen und ein gleichmäßiger Kenntnisstand über die aktuelle Situation hergestellt wird. Die Fragenkataloge sind bei ihr eingegangen, sie antwortet hierauf, die Fragen werden nicht verlesen.
Sie berichtet, dass die Menge der eingeleiteten Abwässer von der Marktlage abhängt. Zu den Mengen sind im B-Plan keine Festlegungen getroffen, die Mengenfestlegung erfolgt durch die wasserrechtliche Indirektleitergenehmigung. Die Mengen hat der AZV bei der Übertragung der Aufgaben in 2008 übernommen.
Als Schmutzwasser (SW) wurden durchschnittlich 300.000 m³ im Jahr 2018 eingeleitet, bis dahin gab es keine Probleme, jedoch jetzt gibt es Probleme.
Die Meierei hält in Barmstedt den Einleitungsgrenzwert für SW ein, die Grundgebühr richtet sich in Barmstedt nach dem Grad der Verschmutzung. Die Zusammensetzung und die Menge des SW wird überwacht und ohne Wissen der Meierei finden Beprobungen statt, der AZV hat ungehindert Zutritt, die gegenseitige Qualitätssicherung ist gewährleistet; zudem ist die Meierei zur Eigenüberwachung verpflichtet.
Außer CSB (chemischer Sauerstoffgehalt), dies ist ein organischer Summenparameter wurde das RBB mit einer geringen Phosphorbelastung verschmutzt, dies konnte das RBB abbauen. Das Regenrückhaltebecken (RRB) Küsterkamp wird einmal im Monat am Ablauf durch ein Fremdlabor beprobt und die Proben analysiert. Die Ergebnisse werden der Wasserbehörde des Kreises und dem AZV zur Verfügung gestellt. Die Meierei führt Mengenmessungen durch und der AZV auch.
Das Brüdenwasser betreffend kann der AZV keine eigenen Mengenmessungen vornehmen, der AZV bekommt die Protokolle der Meierei. Das Brüdenwasser mischt sich bei Einleitung in das öffentliche Netz mit dem Regenwasser, das an gleicher Stelle eingeleitet wird.
Frau Schölermann fragt, ob es Korrekturen der Mengen gab, anfangs waren es 250.000 m³ und jetzt sind es 200.000 m³ im Jahr.
Herr Kuberzig möchte wissen, ob die Meierei bereits 2004 die Planung für die nächsten 15 Jahre vorgenommen hat.
Frau Weißmann erläutert, dass Produktion und Abwassermengen nicht immer zusammenhängen. Die Meierei hat im Laufe der Zeit den Ablauf der Produktion gewechselt.
Herr Sass ergänzt, dass die Meierei Reinigungsstufen eingebaut hat und in mehreren Vorgängen reinigt. Frau Weißmann berichtet, dass eine Vermischung von Brüdenwasser und SW nicht stattfindet, da im Werk getrennte Systeme sind.
Sie teilt mit, dass es in der Meierei Barmstedt einen Vorfall gegeben hat, dieser jedoch abgeschlossen ist. Es findet keine weitere Einleitung statt, es gibt Umbauten und Auslöser war ein technischer Defekt, es gab einen Kurzschluss, es konnte SW ins Brüdenwasser gelangen. Dies wurde kommuniziert und geahndet.
Herr Heinsen erwidert, dass es keine Kommunikation im AKNN gab. Frau Weißmann sagt, dass diese zwischen der Meierei und der Verwaltung stattgefunden hat. Herr Siefke schlägt vor, dass am Übergabeschacht kontrolliert werden soll, der AZV kann einmal im Monat am Küsterkamp kontrollieren und er fragt, warum es dazu keine genaueren Aufzeichnungen gibt.
Frau Weißmann entgegnet, dass es seit dem letzten Vorfall regelmäßige Kontrollen des Brüdenwassers gibt. Herr Jessen wiederholt, dass Proben genommen wurden, dass der AZV Proben genommen hat. Frau Döpke schlägt vor, dass die Analysenergebnisse der Proben dem Protokoll beigefügt werden.
Herr Heinsen macht deutlich, dass er als Anwohner das Recht hat, geschützt zu werden und dass es der Job des AZV ist, zu kontrollieren und er stellt fest, dass die Öffentlichkeit über den Vorfall nicht informiert ist. Er sagt, dass er mit den Antworten nicht einverstanden ist.
Frau Bremer-Wilms stellt fest, dass es seitdem keinen neuen Vorfall gegeben hat und richtet an den AZV die Frage, wie dies auch zukünftig verhindert werden kann. Laut Frau Weißmann hat die Meierei ihren Produktionsablauf geändert und führt tägliche Kontrollen durch. Frau Schölermann bittet um eine Aussage dazu, womit das Brüdenwasser verschmutzt wurde. Frau Weißmann legt dar, dass dies mit stark verdünnter Milch, mit Bakterien, die nicht in biologische Gewässer gehören, passiert ist, stark verdünnte Milch verfärbt sich bläulich.
Frau Schölermann fragt, ob die Meierei auf eine Vorklärung des SW verzichtet. Frau Weißmann erläutert, dass für das SW die Satzungsgrenzwerte eingehalten werden. Und die Abwässer für die Kläranlage Hetlingen gut abbaubar sind. In Neumünster ist dies etwas Anderes, hier sind die Mengen andere, die Mengen sind kleiner.
Herr Siefke fragt, wie warm Brüdenwasser sein darf; die Antwort lautet 33 °C. Frau Schölermann interessiert, wie stark die Einleitung von Brüdenwasser zur Verschlammung beiträgt. Frau Weißmann antwortet, dass nicht nur die Meierei (mit warmen Wasser) hierzu beiträgt, sondern auch die Bäume und der Abrieb der Straßen. Sie ergänzt, dass die Meierei an den Kosten beteiligt wird. Zu den Gebühren für RW sagt Sie, dass diese zwischen 30 Cent/m³ bis 52 Cent/m³liegen für Privathaushalte, und auch für die Meierei.
Herr Jessen sieht durch die Kunststoffmatten, die an dem Weg zur Krückau im Boden verblieben sind, eine Gefährdung für das Bodengefüge. Für Frau Weißmann ist das Bodengefüge verändert und sie erläutert, dass die Kunststoffmatten im Boden verbleiben müssen.
Sie erläutert ergänzend, dass es beabsichtigt ist, einen Teil des RRB (bis zur Ölsperre) auszubaggern, den Schlamm zu beproben und so die weitere Verwendung zu klären. Zudem ist die Verbreiterung des Weges Küsterkamp erforderlich, um Wartungsarbeiten am neuen Dücker durchführen zu können. Da es sich um einen Wirtschaftsweg handelt, ist hierfür kein Ausgleich erforderlich.
Sie bestätigt Herrn Kuberzig, dass die schriftliche Beantwortung der eingereichten Fragenkataloge von ihr nachgereicht wird. Herr O. Schmidt äußert, dass er zu den Fragen der Fraktionen eine Vorlage erwartet hätte. Frau Schölermann fragt nach der Größe des Betonregenrückhaltebeckens im Erlengrund. Frau Weißmann sagt, dass dies ein Stauraumkanal für den Erlengrund ist, da dort eine zu hohe hydraulische Belastung vorliegt, der Erlengrund bei Starkregen immer unter Wasser steht, dies wird jetzt verhindert. Herr Jessen stellt fest, dass die Fragen und Antworten eine doppelte Abendveranstaltung füllen könnten.
Frau Schölermann stellt fest, dass es keine Weiterentwicklung der Meierei gab, trotz der hohen Produktionszahlen und dass dann auch die Wasserentnahme nicht höher sein darf. Herr Stolten berichtet, dass die Meierei einen eigenen Brunnen hat, die Wassermenge deutlich erhöht ist und auch begrenzt.
Frau Bremer-Wilms fasst zusammen, dass die Abwässer und Brüdenwasser der Meierei sich im erlaubten Bereich befinden und die Meierei bemüht ist, Trinkwasser zu sparen; sie ergänzt, dass man die Meierei weiter im Auge haben wird.
Frau Weißmann betont, dass die Meierei und der AZV für weitere Fragen gern zur Verfügung stehen.
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