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Auszug - Bebauungsplan Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der Norderstraße (nördlich), südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße" hier: Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Ortwin Schmidt erhält das Wort und stellt die Vorlage und die Beschlussempfehlung vor. Es kommt zu keiner Aussprache. Sodann lässt der Vorsitzende abstimmen.
Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der „Geschwister-Scholl-Straße, verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der „Geschwister-Scholl-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 21 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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