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Auszug - Bebauungsplan Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der Norderstraße (nördlich), südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße" hier: Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Schmidt führt in den Tagesordnungspunkt ein.
Es liegen 2 Bodengutachten vor, die Aufschluss hinsichtlich der der Bestandteile und der Festigkeit des Bodens gebracht haben. Das Teilstück, welches mal aufgefüllt worden ist, soll nicht bebaut werden und ist im B-Plan als Grünfläche berücksichtigt.
Hinsichtlich des Walls zum Schießstand wurde planungsrechtlich geregelt, dass der Wall verlängert wird.
Auch das wasserwirtschaftliche Gutachten liegt vor und gibt keinen Anlass zu Bedenken.
Herr Jessen teilt mit, dass er große Bedenken hinsichtlich eventueller Asbestrückstände im Boden hat. Herr Dieckmann entgegnet, dass auf der Fläche eine Altlast vorgefunden worden ist, diese aber keine Auswirkungen auf Natur, Menschen, Tiere und das Grundwasser hat.
Herr Saß fragt nach, ob der auf dem Grundstück aufgenommene Boden für den Wall verwendet werden kann.
Dies ist nur teilweise möglich und muss im Bedarfsfall geprüft werden, ob der bewegte Boden für den Wall geeignet ist.
Herr Welk fragt, ob das Grundstück zu der Altlast gehört, bei der es in der Norderstraße zu Schadstoffaustritten gekommen ist? Herr Dieckmann teilt mit, dass Austritte nicht bekannt sind. In der Norderstraße wurde eine Bodenaufschüttung von 30cm empfohlen. Hier in diesem Falle ist eine Aufschüttung von 60 cm geplant. Ob das Areal zu der selben Altlast gehört, ist nicht bekannt.
Im Anschluss entwickelt sich eine Diskussion hinsichtlich der Notwendigkeit des Neubaus der Grünen Wolke. Es besteht Einigkeit, dass die derzeitige Unterbringung der Grünen Wolke nicht zumutbar ist und schnellstmöglich eine Verbesserung herbeigeführt werden muss.
Herr Dieckmann versichert, dass nach dem Satzungsbeschluss das bodengeologische Gutachten beauftragt werden kann. Ein Bodenaustausch ist jedoch nicht zu befürchten.
Aufgrund der Entwässerung muss das zu errichtende Gebäude zu 50% mit einem Gründach ausgestattet werden. Die restliche Fläche würde sich für eine PV-Anlage anbieten.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der „Geschwister-Scholl-Straße, verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der „Geschwister-Scholl-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 10 |
Nein- Stimmen: | 1 |
Enthaltungen: |
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Fax: 04123 681-260
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76