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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - § 2b Umsatzsteuergesetz: Vortrag und Diskussion zu den für die Stadt Barmstedt relevanten Bereichen  

Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 26.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2022-071 § 2b Umsatzsteuergesetz: Vortrag und Diskussion zu den für die Stadt Barmstedt relevanten Bereichen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Grüntz, Jan-Hendrik
2. Knaak, Peter
3. Höppner, Manfred (Steuerberater)
Bezüglich:
VO/2022-075
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll

Herr Kahns leitet in das Thema ein und verweist auf den Hauptausschuss vom 19.04.2022. Zugleich begrüßt er Herrn Höppner von der TREUCOM GmbH, welcher als Steuerberater für die Verwaltungsgemeinschaft tätig ist.

 

Herr Höppner hält seinen Vortrag zum Thema Umsatzsteuer § 2b mit dem Schwerpunkt der Hallennutzungsgebühren. Der Vortrag wurde allen Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern per Mail zur Verfügung gestellt.

 

Herr Thiel fragt nach, ob die Nutzungsgebühren aktiv von den Vereinen fließen müssen. Dies bestätigt Herr Höppner und weist auf den wirtschaftlichen Nutzen hin.

 

Herr Gottschalk möchte wissen, ob die Schulanteile an den Bewirtschaftungskosten von der wirtschaftlichen Nutzung getrennt werden müssen. Auch dies kann Herr Höppner so
bestätigen, da der Schulsport eine hoheitliche Maßnahme darstellt und somit steuerfrei ist.

 

Herr Kahns bittet Herrn Höppner um eine Einschätzung, was bei der Sportförderung zu
beachten ist. Herr Höppner erklärt hierzu, dass eine Sportförderung in beliebiger Höhe
gezahlt werden kann. Es ist jedoch darauf zu achten, wie man den Buchungstext formuliert.

 

Herr Dr. Thiel merkt an, dass die Personalkosten in der Verwaltung für den Mehraufwand beachtet werden müssen. Er weist darauf hin, dass noch offen ist, ob die Nutzungsentgelte weiter erhoben oder abgeschafft werden. Derzeit sind diese ausgesetzt.

Herr Höppner erklärt hierzu, dass der Verwaltungsaufwand möglichst klein gehalten werden soll. Dies könne man unter anderem dadurch erreichen, indem man am Anfang eines jenen Jahres einen Belegungsplan aufstellt und nach diesem auch abrechnet.

 

Herr Gottschalk fragt abschließend, wie sich das Thema auf die Fehlbedarfszuweisung auswirken wird. Herr Höppner erklärt, dass sich die Finanzlage der Stadt nicht verschlechtert, sondern sogar verbessern wird. Herr Maier ergänzt noch, dass die Sportförderungen
mittlerweile zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehören. Eine Anmerkung bei der Fehlbedarfsprüfung wäre daher nicht zu erwarten.

 

Herr Kahns bedankt sich bei Herrn Höppner und schließt den Tagesordnungspunkt.     

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