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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen der Bürgermeisterin  

Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:23 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
 
Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin berichtet über folgende Themen:

 

Zuständigkeitsfinder SH

Die Stadt Barmstedt hat im März begonnen das Ortsrecht im Modul „Kommunalrecht Schleswig-Holstein“ elektronisch zu erfassen. Es wird nun schrittweise neben der Homepage und dem Zuständigkeitsfinder auch über das Rechtsportal juris abrufbar sein.

Dieses Projekt setzen wir mit einer Studentin der Rechtswissenschaften im Rahmen eines Verwaltungs-Pflichtpraktikums um. Die Stadt Barmstedt ist damit nach der Stadt Quickborn erst die zweite Gemeinde im Kreis Pinneberg die diesen Service anbietet. Schleswig-hol-steinweit sind erst 10% der Gemeinden so digital aufgestellt.

 

 

cherei Standortsuche Neubau

Bis Mitte des Jahres soll eine Entscheidung durch den Hauptausschuss getroffen werden.

 

Hierzu regt Herr Hansen eine gemeinsame Sitzung von Bauausschuss und Kulturausschuss an.

 

 

Kreisumlage

Aufgrund der umfangreichen Zuweisungen des Landes im Rahmen des Finanzausgleichs werden beim Kreis erhebliche Mehrerträge erwartet. Eine Kreistagsfraktion hat daher bereits eine Senkung der Kreisumlage um 2,5 % im Kreistag beantragt. Das würde einen Minderaufwand in Höhe von ca. 335.000 € bedeuten.

Die bisher vorliegenden Finanzdaten des Kreises deuten auf eine weitere Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Kreises - aus den dortigen Abschlüssen früherer Jahre - hin. Derzeit laufen Gespräche, wie dies berücksichtigt werden kann.

 

Hierzu ergänzt Herr Schmidt, dass eine Fraktion des Kreistages auch mit den Gemeinden im Austausch ist.

 

 

Fehlbetragsprüfung für das Haushaltsjahr 2020

Die Fehlbetragsprüfung für das Haushaltsjahr 2020 verzögert sich krankheitsbedingt voraussichtlich um 2-3 Monate.

 

 

Gesetzesänderung neue Eingruppierung

Am 18. März 2022 ist die Landesverordnung zur Änderung der Kommunalbesoldungsverordnung und der Stellenobergrenzenverordnung für Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte vom 2. März in Kraft getreten. Die betroffenen Beamtinnen und Beamte sind entsprechend in ein Amt einer anderen Besoldungsgruppe überzuleiten.

 

 

Stundenpensum Bauhof während des Orkans im Februar

Zur Beseitigung der Sturmschäden nach dem Orkan Ende Februar hat das Team des Bauhofes insgesamt 151 Stunden benötigt.

 

Hierzu merkt Herr Saß kritisch an, dass die Bäume im Stadtgebiet in der Vergangenheit kontrolliert wurden und gefährdete Bäume bepunktet wurden. Umgefallen seien nun jedoch ausschließlich Bäume ohne Punkt.

 

Herr Schmidt teilt mit, dass an der Krückau nach dem Sturm eine Attraktion natürlichen Ursprungs entstanden sei. Der bereits für Mutproben genutzte Baum, sollte umgehend beseitigt werden.

 

 

Bekanntmachung Kreis Pinneberg

Neubau Feuerwache: im Rahmen einer Ausschreibung wird ein Architekturro gesucht.

 

 

Überwachung ruhender Verkehr

In der Sitzung des Hauptausschusses am 25.01.2022 wurde die Verwaltung beauftragt eine Kooperation mit dem Kreis Pinneberg zur Überwachung des ruhenden Verkehrs abzuschließen. Eine Kooperationsvereinbarung sollte 35% Bußgelderstattung beinhalten.

Am 27.02.2022 wurde vom Kreis Pinneberg eine Mustervereinbarung übersandt. Diese beinhaltet aber lediglich eine Bußgelderstattung von 20%. Eine Nachfrage vom Kreis hat ergeben, dass bei Neukooperation immer nur 20% erstattet werden. Je nach Bearbeitungsaufwand und Fallzahlen können Nachverhandlungen zur Erhöhung der Erstattungen stattfinden.

Es besteht nun die Möglichkeit eine Kooperation mit 20% Bußgelderstattung abzuschließen und je nach Entwicklung der Fallzahlen mit dem Kreis Pinneberg neu über die Erstattung zu verhandeln. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Aufgabe durch eine strukturelle Anpassung mit 5h/Woche vom Ordnungsamt mit erledigt wird. Hierbei wird kein zusätzliches Personal beschäftigt und es kommt zu einer anteiligen Refinanzierung der Stelle.

 

Auf Nachfrage des Herrn Schmidt erklärt Frau Döpke, dass auch Verwarngelder (bis 40 EUR) im Kooperationsvertrag mitgemeint sind.

 

Es gibt erkennbar keine Gegenrede gegen den Vorschlag, die Aufgabe durch eigenes Personal erledigen zu lassen.

 

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