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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen und Anfragen  

Digitale Sitzung des Ausschusses für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 31.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
Zusatz: Die Sitzung des Ausschusses für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz findet in digitaler Form statt. Die 3-G-Regeln sind zu beachten!
 
Wortprotokoll

Frau Bremer-Wilms teilt den Sachstand für die Einstellung eines/r Klimaschutzbeauftragte/n gemäß Beratung im Hauptausschuss am 25.01.2022 hin.

 

Frau Döpke informiert, über eine Anfrage an den AZV über Angaben zur Niederschlagswasserabgabe in Bezug auf Gründächer. Dem Ausschuss wurde der Vermerk per Mail zur Verfügung gestellt. 

 

Als Zeitplan wird überlegt, eine Beratung im Bauausschuss am 25.04.2022 und die abschließende Beschlussfassung in der Stadtvertretung am 10.05.2022 einzuplanen.

 

Herr Saß bitte, die Anzahl der Gründächer durch die AZV zu ermitteln.

 

Stellungnahme des AZV vom 04.02.2022:
der AZV hat keine Übersicht über die Anzahl der Gründächer in Barmstedt. Bei der Erhebung der Flächen für die NW-Gebühr wurde diese Abfrage nicht gestellt, da es kein Abzugsfaktor war. Abzüge gibt es derzeit in Barmstedt nur für Speicherbehälter, die ins NW-System auf dem Grundstück installiert sind und so das öffentliche System entlasten.

 

 

Frau Bremer-Wilms informiert über eine frühzeitige Einbindung in die Bauleitplanverfahren zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung. Ziele der Planungen werden der Vorsitzenden dann vorgestellt. Innerhalb einer Frist von 1 Monat kann der Ausschuss Anregungen, Bedenken und Einwendungen äern, die dann entsprechend berücksichtigt und abgewogen werdenssen. Im Anschluss an die Frist wird der Ausschuss informiert, inwieweit die Anregungen berücksichtigt und abgewogen werden.

Der Ausschuss wird dann als Träger öffentlicher Belange in diesen Prozess eingebunden.

Sollte es Einwendungen, Anregungen und Bedenken geben die abgewogen werden,

behält der Ausschuss weiterhin sein Einspruchsrecht bei späteren

Beratungen im Bauleitplanverfahren.

 

Es bestehen keine Bedenken gegen diese Vorgehensweise.

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