Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Baumpflege an der Wassermühle aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht
|
Wortprotokoll |
Die Vorsitzende stellt den Sachverhalt anhand der Vorlage dar.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Baumpflege sämtliche im Lageplan dargestellten Bäume beinhaltet.
Herr Saß gibt zu bedenken, dass eine Empfehlung der Forstbetriebsgemeinschaft besteht, Kastanien nicht zu beschneiden, da bei diesen Bäumen die Gefahr besteht, dass sie dann krank werden.
Stellungnahmen der UNB und der Forstbetriebsgemeinschaft sind nachstehend aufgeführt. .
Weiterhin ist anzugeben, ob nur ein Baum Habbitatbaum wird und ob es sich um die Nr. 1 oder 15 handelt.
Hinweis der Verwaltung:
Der Habbbitatbaum wird die Nr.15. Nr. 1 ist nicht mehr zu retten und muss gefällt werden. Nachpflanzungen laut Empfehung der Fortbetriebsgemeinschaft mit Erlen erfolgen. Die übrigen Bäume müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit bearbeitet werden.
Stellungnahme Herr Thieme, UNB:
Kastanien gehören tatsächlich zu den schlecht abschottenden Baumarten und vertragen daher größere Schnitt nicht besonders gut. Nicht wirklich zwingend notwendige Schnitte (z.B. aus ästhetischen Gründen oder in Bereichen ohne Verkehrserwartung) sollten daher unterlassen werden, um den Baum nicht unnötig zu schwächen.
Die Verkehrssicherheit muss aber gewährleistet sein. Ihre Kastanienreihe an der Wassermühle ist ein beliebtes Ausflugsziel und ich gehe davon aus, dass viele Menschen unter diesen Bäumen spazieren gehen. Sie haben ja bereits eine Beurteilung durch die Fa. Thomsen erhalten, in der auf einige Verkehrsgefährdungen durch die Bäume hingewiesen wird (Totholz, Bruchgefahr durch Höhlungen...). Diese Gefährdungen sollten in Ihrem Interesse und dem aller Besucher beseitigt werden.
Bei der Wahl des ausführenden Unternehmens sollte auf entsprechende Qualifikationen geachtet werden, denn Fachleute der Baumpflege wissen um die "Empfindlichkeit" von Kastanien und berücksichtigen diese. Außerdem sollte bei den Gesprächen mit dem Personal darauf hingewiesen werden, dass einzig Verkehrssicherheit und Erhalt der Bäume im Vordergrund stehen, sodass z.B. Einkürzungen von Kronenteilen nur dann erfolgen, wenn diese für die Stand- oder Bruchsicherheit relevant sind und nicht aus ästhetischen Gründen.
In vielen Fällen kann die Verkehrssicherheit auch wiederhergestellt werden, indem nur geringfügige Einkürzungen vorgenommen werden und zusätzlich Kronensicherungen eingebaut werden. Dies stellt häufig eine mögliche Alternative zu stärkeren Einkürzungen dar. Fachkundige Baumpfleger informieren Sie gern über solche Möglichkeiten.
Stellungnahme Herr Rosenow, Forstbetriebsgemeinschaft:
Vielen Dank für den Ortstermin am 10.2.2022, als Ergebnis empfehle ich Ihnen als erstes die Maßnahmen des Gutachtens aus 2017 von Herrn Thomsen durchzuführen, damit sie die Verkehrssicherheit am öffentlichen Weg gewährleisten können. Als weitere Maßnahme empfehle ich Ihnen dringend, regelmäßig die Begutachtungen weiterzuführen.
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de