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Auszug - Indirekteinleiterüberwachung hier: Übertragung der Aufgabe und Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgermeister Münster trägt den Sachverhalt vor. Er erläutert, dass fast alle Haushalte ihr Abwasser direkt in die Kanalisation einleiten. Laut Abwassersatzung dürfen bestimmt Stoffe nicht im Abwasser enthalten sein. Ist dies der Fall müssen Geräte eingesetzt werden, die das Abwasser indirekt in die Kanalisation einleiten. Die Indirekteinleiterüberwachung ist den Gemeinden im Jahre 2003 übertragen worden. Die Gemeinde Bokel hat im Jahre 2005 die Satzung entsprechend geändert. Die Überwachung wurde bisher nicht in Auftrag gegeben.
Für die Überwachung ist zunächst die Erstellung eines Katasters erforderlich, um festzustellen wer das Abwasser indirekt einleitet. Des Weiteren ist eine Überwachung mindestens einmal pro Jahr erforderlich.
Herr Kröger führt aus, dass sich der Bau- und Wegeausschuss intensiv mit dieser Thematik auseinander gesetzt hat. Er erklärt, dass ein erhöhter Fettgehalt die mögliche Ursache für die zu geringen Sauerstoffwerte sein könnte. Die Indirekteinleiterüberwachung muss daher zwingend eingeführt werden. Diesbezüglich wurden Angebote vom Abwasserzweckverband (AZV) und vom Wegezweckverband (WZV) eingeholt. Die Angebote sind nur begrenzt vergleichbar, da noch nicht bekannt ist, wie viele Indirekteinleiter es in Bokel gibt. Der Vorteil beim Angebot des AZV ist, dass die Kosten direkt mit den Betreibern abgerechnet werden. Beim WZV muss die Gemeinde hierfür einen Grundbetrag zahlen. Er vermutet, dass die Kosten beim AZV geringer sein werden.
Bürgermeister Münster ergänzt, dass der WZV für Katastererstellung eine Gebühr von 300,- EUR jährlich erhebt. Dies ist insbesondere für große Gemeinden, bei denen eine regelmäßige Katasteranpassung erforderlich ist, von Vorteil. Beim WZV wäre die Gemeinde für die Überwachung der Gebühren zuständig.
Das Angebot des AZV sieht es vor, dass die Gemeinde die Kosten für die Erstellung des Katasters selbst aufbringt. Die Überwachung der Indirekteinleiter erfolgt hingegen direkt zwischen dem Betreiber der Anlage und dem AZV.
Nach einer eingehenden Diskussion kommt die Gemeindevertretung Bokel zu folgenden Beschlüssen:
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt, die Aufgabe der Indirektleiterüberwachung an den Wegezweckverband (WZV) zu übertragen und entsprechende Verträge abzuschließen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt, die Aufgabe der Indirektleiterüberwachung an den Abwasserzweckverband (AZV) zu übertragen und entsprechende Verträge abzuschließen.
1. Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 4
Nein- Stimmen: 5
Enthaltungen: 0
2. Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 5
Nein- Stimmen: 4
Enthaltungen: 0
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