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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 13.1. Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit 13.2. Satzungsbeschluss 13.3. Feststellung des Planungsstandes nach § 33 Baugesetzbuch
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Fock verlässt zur Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal, da er gem. § 22 GO befangen ist.
Herr Kröger trägt den Sachverhalt vor. Er erklärt, dass sich der Bau- und Wegeausschuss intensiv mit dem Bebauungsplan Nr. 3 auseinandergesetzt hat. Der Bebauungsplan wurde bis zum 17.06.2009 öffentlich ausgelegt. Alle vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurden ausführlich diskutiert und abgewägt.
Frau Becker vom Ingenieurbüro Klütz & Collegen erläutert ausführlich die vorgebrachten Bedenken vom Kreis Pinneberg, von der Arbeitsgemeinschaft für Umweltverbände und die Stellungnahme eines Bürgers.
Fragen seitens der Gemeindevertretung werden von Frau Becker beantwortet.
Bürgermeister Münster beantragt, gemäß Empfehlung des Bau- und Wegeausschusses zu beschließen.
Beschluss:
4.1 Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit:
Die Gemeindevertretung Bokel beschließt über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen gemäß Vorschlag des Planungsbüros. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
4.2 Satzungsbeschluss
Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.01.2009 beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Bokel für den Bereich des Grundstückes des Betriebes „L.K.D. Landwirtschaftliche Kommunale Dienstleistungen und Anlagenpflege Hauke Ahsbahs auf dem Flurstück 24/3 der Flur 4, belegen nordöstlich der „Bergstraße“, Nördlich der Straße „Zum Felde“ als Satzung und die Begründung wird gebilligt. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.
4.3 Feststellung des Planungsstandes nach § 33 Baugesetzbuch zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes
Die Gemeindevertretung beschließt, die Vorweg-Genehmigungsreife / den Stand nach § 33 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Bokel festzustellen.
4.1. Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 8
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
4.2. Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 8
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
4.3. Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 8
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
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