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Auszug - Anfragen, Anregungen und Mitteilungen
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Wortprotokoll |
Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV
Ab 9. August 2021 fand eine Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund statt. Prüfungszeitraum war vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020. Geprüft wurde hinsichtlich des Gesamt-sozialversicherungsbeitrages und der Künstlersozialabgabe.
Die durchgeführte Prüfung führte im gesamten Prüfzeitraum zu keinen Feststellungen hinsichtlich des Gesamtsozialversicherungsbeitrages. Auch die durchgeführte Prüfung der Zahlung der Künstlersozialkasse führte im gesamten Prüfzeitraum zu keinen Feststellungen. Herr Merker weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dies insbesondere auf die genaue Arbeit von Frau Susanne Besuch in der Personalabrechnung zurück zu führen sei.
Der Zweckverband nimmt die Ausführungen wohlwollend zur Kenntnis.
Prämien für ungeplantes Einspringen
In Ergänzung zu Top 14 der Sitzung am 14.09.2020, Top 14 der Sitzung vom 10.12.2020 und Top 13 der Sitzung vom 21.07.2021 ist folgendes auszuführen.
Betrachtungszeitraum Januar bis November 2021:
Zur Berechnung der Kosten der durch Mitarbeiter/innen erbrachten eingesprungenen Dienste ist anzumerken, dass hierfür die mit den Kassen ab 01.06.2021 vereinbarten durchschnittlichen Gehälter angesetzt wurden, bereinigt um Jahressonderzahlung, ca. LOB, BG-Beiträge und Schwerbehindertenausgleichsabgabe. Überstundenzuschläge und Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sind hierin als Durchschnittsgröße enthalten. Für die Zeitarbeitskräfte wurden die aktuell geltenden Preise angesetzt, für die Hauswirtschaft geschätzt, da hier aufgrund der Einspringregelung noch keine Zeitarbeitskräfte eingesetzt werden mussten.
Zur Erinnerung:
Die Problematik des Einspringens in Dienste von Mitarbeiter(inne)n bei Ausfällen stellt eine permanente Schwierigkeit dar, insbesondere, da es sich i.d.R. um kurzfristige Ausfälle handelt und für die Mitarbeiter/innen, die sowieso bereits im Schichtdienst arbeiten, ein zusätzliches Einspringen i.V.m. ihrer persönlichen Planung, eine nicht unerhebliche Belastung darstellt.
Dies führt dazu, dass eigene Mitarbeiter/innen in diesen Sondersituationen nicht einspringen können oder wollen und in diesen Fällen teure Leiharbeitnehmer von Leasingfirmen eigesetzt werden müssen. Im Falle, dass eigene Mitarbeiter/innen einspringen, führt dies zu Mehrarbeit bzw. Überstunden, die in der Regel nicht in Freizeit abgegolten werden können, was wiederum an anderer Stelle „ein Loch reißt“.
Durch das Prämiensystem, wird ein Anreiz geschaffen, solche Dienste zu übernehmen. Der Wert für einen eingesprungenen Dienst beträgt 5 bis 10 Euro pro kurzfristigem Einspringen. Bei Erreichen von 40 Euro (bis max. 50 € ab 2022) erhält der/die Mitarbeiter/in einen Gutschein (z.B. REWE oder Tanken), der Steuer- und SV-frei ist.
Beschluss:
Die Regelung für Prämien für ungeplantes Einspringen wird beibehalten. Sie endet, sobald eine tarifliche Regelung für die Vergütung der zusätzlichen Belastung durch “ungeplantes” Einspringen zum Tragen kommt bzw. die Regelung zur steuer- und sozialversicherungsfreien Gewährung von Sachzuwendungen an Mitarbeitende (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG und § 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV) entfällt.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 14
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Dank an die Mitarbeiter/innen des Seniorenheimes
Frau Döpke (Verbandsvorsteherin) bedankt sich im Namen des Zweckverbandes bei den Leitungskräften des Hauses, hier Frau Diane Ahrens (Pflegedienstleitung), Frau Heike Harder (Hauswirtschaftsleitung, abwesend) und Herrn Christoph Merker (Heimleitung und Geschäftsführung) für die im Jahr 2021 geleistete Arbeit und das gezeigte Engagement und bittet darum, den Dank auch an die Mitarbeiter/innen des Seniorenheimes weiterzuleiten.
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