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Auszug - 2.Nachtragssatzung zur Niederschlagswassergebührensatzung vom 15.12.2014
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Buchner stellt die Vorlage vor.
Herr Welling fragt an, ob die Beträge fest sind oder eine erneute Anpassung möglich ist.
Dazu erläutert Herr Werner, dass eine Neukalkulation der Gebühren alle drei Jahre stattfindet.
Beschluss:
Die in der 2.Nachtragssatzung zur Niederschlagswassergebührensatzung vom 15.12.2014 festgesetzte Gebühr in Höhe von 0,36 €/m² wird für den Kalkulationszeitraum 2022/2023 nicht verändert.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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