Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Indirekteinleiter
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ausschussvorsitzender Meik Kröger weist die Anwesenden darauf hin, dass die Gemeinde Bokel nach § 10 Absatz 1 ihrer Abwasserbeseitigungssatzung seit dem Jahre 2003 verpflichtet, ein Kataster über Indirekteinleitungen in die öffentliche Abwasseranlage zu führen, deren Beschaffenheit erheblich vom häuslichen Abwasser abweicht. Diese Aufgabe wird zurzeit noch nicht erfüllt. Hierfür ist es notwendig, die in Frage kommenden Betriebe in einem Kataster zu erfassen, um dann die bereits bestehenden Angebote durch den WZV Segeberg und den AZV Südholstein zu detaillieren. In diesem Zusammenhang weist Herr Münster auf die bisherige gute Zusammenarbeit mit dem Wegezweckverband Segeberg und den dadurch bestehenden besseren Zugriff auf die Daten hin. Dieses Argument sollte bei der Entscheidungsfindung mit berücksichtigt werden.
In diesem Zusammenhang wird noch einmal an die Milchkammerentwässerung erinnert. Abwässer aus Milchkammern dürfen nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Um dies noch einmal in Erinnerung zu bringen, soll in einem Gemeindebrief darauf hingewiesen werden.
Beschluss:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, einen Beschluss über die Erstellung eines Indirektkatasters zu fassen.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja- Stimmen:
0 Nein- Stimmen:
0 Enthaltungen:
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