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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Eingliederung des Bauhofes des Amtes Hörnerkirchen in den Bauhof der Stadt Barmstedt  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 14.07.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2009-361 Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Eingliederung des Bauhofes des Amtes Hörnerkirchen in den Bauhof der Stadt Barmstedt
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz ScharrelBezüglich:
VO/2008-230
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Gottschalk berichtet zum Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages und verweist auf die Vorlage der Verwaltung und den Entwurf des Vertrages

err Gottschlk berichtet zum Sachverhalt und verweist auf die Vorlage der Verwaltung.Die nicht der Vorlage beigefügte Klkulation wird als Tischvorlage verteilt. Nach der Kalkulation kostbeträget der Stundesatz 35,38 €.hhhHerr Gottschalk berichtet zum Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages und verweist auf die Vorlage der Verwaltung und den Entwurf des Vertrages. Die nicht der Vorlage beigefügte Kalkulation des Stundensatzes wird als Tischvorlage verteilt. Die Kalkulation hat einen Stundensatz inklusive Maschinen usw. von 35,38 € ergeben.

Herr Gottschalk vertritt die Auffassung, dass § 5 Absatz 1 derart abzuändern ist, dass Weisungen vom Amtsvorsteher, den Bürgermeistern und dem Leitenden Verwaltungsbeamten nicht erteilt werden können. Herr Bucher teilt mit, dass auch nicht daran gedacht war, den Bauhofmitarbeitern/innen Weisungen direkt zu erteilen.

Es wird vorgeschlagen § 5 Absatz 1 wie folgt zu ändern:

 

In § 5 Absatz 1 werden die Worte „nach den Weisungen“ durch die Worte „auf Anforderung“ und das Wort „und“ durch das Wort „oder“ ersetzt. 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung der Stadt Barmstedt dem Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 15. Juni 2009 zwischen der Stadt Barmstedt, dem Amt Hörnerkirchen und den Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn über die Eingliederung des Bauhofes des Amtes Hörnerkirchen in den Bauhof der Stadt Barmstedt mit den folgenden Änderungen zuzustimmen: In § 5 Absatz 1 werden die Worte „nach den Weisungen“ durch die Worte „auf Anforderung“ und das Wort „und“ durch das Wort „oder“ ersetzt. 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja- Stimmen:             

Nein- Stimmen:             

Enthaltungen:             

Kontakt & Öffnungszeiten

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Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

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