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Auszug - Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Eingliederung des Bauhofes des Amtes Hörnerkirchen in den Bauhof der Stadt Barmstedt
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Gottschalk berichtet zum Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages und verweist auf die Vorlage der Verwaltung und den Entwurf des Vertrages. Die nicht der Vorlage beigefügte Kalkulation des Stundensatzes wird als Tischvorlage verteilt. Die Kalkulation hat einen Stundensatz inklusive Maschinen usw. von 35,38 € ergeben.
Herr Gottschalk vertritt die Auffassung, dass § 5 Absatz 1 derart abzuändern ist, dass Weisungen vom Amtsvorsteher, den Bürgermeistern und dem Leitenden Verwaltungsbeamten nicht erteilt werden können. Herr Bucher teilt mit, dass auch nicht daran gedacht war, den Bauhofmitarbeitern/innen Weisungen direkt zu erteilen.
Es wird vorgeschlagen § 5 Absatz 1 wie folgt zu ändern:
In § 5 Absatz 1 werden die Worte „nach den Weisungen“ durch die Worte „auf Anforderung“ und das Wort „und“ durch das Wort „oder“ ersetzt.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung der Stadt Barmstedt dem Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 15. Juni 2009 zwischen der Stadt Barmstedt, dem Amt Hörnerkirchen und den Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn über die Eingliederung des Bauhofes des Amtes Hörnerkirchen in den Bauhof der Stadt Barmstedt mit den folgenden Änderungen zuzustimmen: In § 5 Absatz 1 werden die Worte „nach den Weisungen“ durch die Worte „auf Anforderung“ und das Wort „und“ durch das Wort „oder“ ersetzt.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja- Stimmen:
0 Nein- Stimmen:
0 Enthaltungen:
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De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76