Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Mitteilungen und Anfragen
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Wortprotokoll |
Herr Hagen Bohn informiert die Anwesenden unter diesem Tagesordnungspunkt über einige Punkte der letzten Veranstaltung des SHGT:
o Es sind alle schleswig-holsteinischen Gemeinden mit maximal 3.000 Einwohner:innen aufgerufen, sich um den Landes-Preis für den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ zu bewerben. Die Gewinner-Gemeinde 2022 erhält eine Landes-Projekt-Förderung in Höhe von 10.000 Euro. Teilnahmeanträge können Gemeinden bis zum 15. März 2022 beim Organisationsteam des Landes-Wettbewerbs einreichen.
- Die Förderung von KiTa-Plätzen in Schleswig-Holstein soll von derzeit 3.000 € künftig auf 12.500 € aufgestockt werden.
- Der Stufenplan für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen wurde angesprochen. Auszug aus der Info-Intern des SHGT: Folgende Elemente des stufenweise aufwachsenden Rechtsanspruches sind hervorzuheben: Es wird ein bedarfsunabhängiger Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe (also einschließlich der Sommerferien nach der vierten Klasse) eingeführt. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch wird stufenweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Schulkinder der ersten bis vierten Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung haben.
- Landesentwicklungsplan
Die Auswertung des Beteiligungsverfahrens zum 2. Entwurf ist abgeschlossen. Trotz der insbesondere zu den Themen Freiflächen- Photovoltaik und Flächensparziel zum Teil sehr unterschiedlichen Stellungnahmen hat die Landesplanung angekündigt, dass der Entwurf mit Ausnahme redaktioneller Änderungen weitgehend unverändert in Kraft treten soll.
Hierzu ist folgender Zeitplan vorgesehen:
• Ende September: 3. Kabinettsbefassung: Abschluss der Bearbeitung
• Ende Oktober: Zustimmung zum LEP durch den Landtag
• Mitte November: Beschluss des LEP als Rechtsverordnung
• Dezember: Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt
• Spätestens Ende Dezember: In-Kraft-Treten
- Bezüglich der Neuregelungen zur Festsetzung der Grundsteuer wird den Gemeinden empfohlen, sich mit dem jeweils zuständigen Gutachterausschuss in Verbindung zu setzen.
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