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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen und Anfragen  

Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 22.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 11, 25364 Brande-Hörnerkirchen
 
Wortprotokoll

 

Herr Hagen Bohn informiert die Anwesenden unter diesem Tagesordnungspunkt über einige Punkte der letzten Veranstaltung des SHGT:

 

o        Es sind alle schleswig-holsteinischen Gemeinden mit maximal 3.000 Einwohner:innen aufgerufen, sich um den Landes-Preis für den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ zu bewerben. Die Gewinner-Gemeinde 2022 erhält eine Landes-Projekt-Förderung in Höhe von 10.000 Euro. Teilnahmeanträge können Gemeinden bis zum 15. März 2022 beim Organisationsteam des Landes-Wettbewerbs einreichen.

  • Die Förderung von KiTa-Plätzen in Schleswig-Holstein soll von derzeit 3.000 €nftig auf 12.500 € aufgestockt werden.
  • Der Stufenplan für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen wurde angesprochen. Auszug aus der Info-Intern des SHGT: Folgende Elemente des stufenweise aufwachsenden Rechtsanspruches sind hervorzuheben:  Es wird ein bedarfsunabhängiger Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe (also einschließlich  der  Sommerferien  nach  der  vierten  Klasse)  eingeführt. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch wird stufenweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Schulkinder der ersten bis vierten Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung haben.
  • Landesentwicklungsplan

Die Auswertung des Beteiligungsverfahrens zum 2. Entwurf ist abgeschlossen.  Trotz der insbesondere zu den Themen Freiflächen- Photovoltaik und Flächensparziel  zum  Teil  sehr  unterschiedlichen  Stellungnahmen hat  die  Landesplanung  angekündigt,  dass  der  Entwurf  mit  Ausnahme  redaktioneller Änderungen weitgehend unverändert in Kraft treten soll. 

Hierzu ist folgender Zeitplan vorgesehen:

Ende September: 3. Kabinettsbefassung: Abschluss der Bearbeitung

Ende Oktober: Zustimmung zum LEP durch den Landtag

Mitte November:  Beschluss des LEP als  Rechtsverordnung

Dezember: Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt

Spätestens Ende Dezember: In-Kraft-Treten 

  • Bezüglich der Neuregelungen zur Festsetzung der Grundsteuer wird den Gemeinden empfohlen, sich mit dem jeweils zuständigen Gutachterausschuss in Verbindung zu setzen.

 

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