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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Festlegung von Wertgrenzen hier: Antrag der BFB-Fraktion  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 9
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 23.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2009-358 Festlegung von Wertgrenzen
hier: Antrag der BFB-Fraktion
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Jörg Bucher
Federführend:Strategische Steuerung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Gottschalk berichtet zum Sachverhalt und bittet Herrn Perner, den Antrag der BfB-Fraktion zu erläutern

Herr Gottschalk berichtet zum Sachverhalt und bittet Herrn Perner, den Antrag der BfB-Fraktion zu erläutern. Herr Perner erläutert den Antrag der Fraktion.

Herr Gottschalk stellt fest, dass nach Rücksprache mit der Verwaltung keine Verpflichtung zur Festlegung von Wertgrenzen besteht. Er gibt zu bedenken, dass bei der Festlegung der Wertgrenzen die Flexibilität der Verwaltung verloren geht. Die Verwaltung wird damit soviel kontrolliert, bis sie handlungsunfähig ist.

 

Herr Dr. Thiel hält den Antrag für sinnig. Die Wertgrenzen müssen jedoch erhöht werden.

 

Herr Ortwin Schmidt vertritt die Auffassung, dass eine Selbstbindung nicht vorgenommen werden muss. Die Jahresrechnungen wurden ausreichend erläutert. Die von der BfB-Fraktion beantragte Festlegung der Wertgrenzen ist nicht erforderlich.

 

Herr Schönfelder verweist darauf, dass es im Rahmen der Erläuterung der Jahresrechnung nie Probleme gegeben hat. Er hält die Festlegung von Wertgrenzen ebenfalls für nicht erforderlich.

 

Herr Perner beantragt über die Vorschläge der BfB-Fraktion abzustimmen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Zu 1.

 

Festlegung einer Wertgrenze für die Erläuterung von wesentlichen Abweichungen des Jahresrechnungsergebnisses zu den Haushaltsansätzen im Rahmen der Erläuterung der Jahresrechnung nach § 93 Abs. 1 Satz 2 GO auf 10.000,00 €.

 

Zu 2.

 

Festlegung einer Wertgrenze für die Vorlage von Unterlagen nach § 9 Abs. 2 und 3 GemHVO auf 50.000 €. 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zu 1.

 

1 Ja- Stimmen:             

6 Nein- Stimmen:             

 

Zu 2.

 

0 Ja- Stimmen:             

7 Nein- Stimmen:             

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