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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Digitalisierung der Schulen- 1:1 Ausstattung- Bezuschussung durch die Heimatgemeinden  

Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 14.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 11, 25364 Brande-Hörnerkirchen
Zusatz: Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Regeln!
VO/2021-169 Digitalisierung der Schulen- 1:1 Ausstattung- Bezuschussung durch die Heimatgemeinden
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Werner, Sven
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Werner stellt die Vorlage vor und erläutert den Sachverhalt.

Er erklärt, dass es die Möglichkeit gibt den Beschlussvorschlag dahingehend abzuändern, dass die Förderung auch für Kinder möglich ist, die an einer auswertigen Schule beschult werden. In den anderen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen ist diese Änderung des Beschlussvorschlages angedacht.

 

Frau Trzinka berichtet, dass viele Kinder der Gemeinde die weiterführenden Schulen in Horst oder Elmshorn besuchen. Dazu sagt Herr Möller, dass eine Änderung des Beschlussvorschlages sinnvoll ist, damit diese Kinder nicht schlechter gestellt werden. Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass die Änderung in den Beschluss aufgenommen wird.

 

Herr Möller fragt an was mit der Zahlung der Förderungen passiert, wenn die Stadt Barmstedt Fehlbetragskommune werden sollte. Dazu erklärt Herr Werner, dass dies derzeit nicht zu befürchten ist.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Osterhorn beschließt, beim elternfinanzierten Kauf von Tablet-Computern für die Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Gemeinde, die weiterführenden Schulen beschult werden, ab 30.03.2021 einmalig folgende Zuschüsse zu gewähren:

 

  • von 100,00 Euro für den Kauf eines Gerätes für das 1. Kind,
  • von 125,00 Euro für den Kauf eines Gerätes für jedes Geschwisterkind des 1. Kindes,
  • von 100,00 Euro für den Ratenkauf eines Gerätes,
  • von 125,00 Euro für den Ratenkauf eines Gerätes für jedes Geschwisterkind des 1. Kindes

 

Diese Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025.

Der Beschluss gilt für alle Schülerinnen und Schule der Gemeinde Osterhorn, unabhängig davon in welchem Ort die weiterführende Schule besucht wird

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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