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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit  

Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 1
Gremium: Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 02.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:04 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgerstube Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 7, 25364 Brande-Hörnerkirchen
 
Wortprotokoll

Die Vorsitzende Frau Sybille Buchner eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Neben den in der Anwesenheitsliste aufgeführten Personen ist niemand anwesend.

 

Frau Buchner stellt die die Beschlussfähigkeit des Finanzausschusses fest. Eine ordnungsgemäße Einladung wird in Frage gestellt, da nicht auszuschließen ist, dass das neue bürgerliche Ausschussmitglied Björn Fiedler möglicherweise keine Einladung erhalten hat. Herr Fiedler wird kontaktiert und erscheint zum TOP „Anschaffung eines Übungsanhängers für die Freiwillige Feuerwehr“.

 

Anmerkung der Verwaltung:

r die Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen am 02.09.2021 wurde es versäumt Herrn Fiedler (neu gewähltes bürgerliches Ausschussmitglied) zur Sitzung
einzuladen.

Herr Fiedler hat mit Verspätung an der Sitzung teilgenommen, alle auf der Tagesordnung genannten Punkte sind im Einvernehmen der anwesenden Ausschussmitglieder behandelt worden.

 

Durch die versäumte Einladung des Herrn Fiedler ist die Sitzung nicht ordnungsgemäß
geladen und gefasste Beschlüsse sind somit nicht wirksam. Da aber während der Sitzung lediglich Empfehlungen für die nächste Gemeindevertretung ausgesprochen wurden, hat die Unwirksamkeit keine direkte Auswirkung. Eine Pflicht zu Widersprüchen gegen die
Beschlüsse wird nicht gesehen. Die Beschlüsse der Gemeindevertretung sind entscheiden.

 

Es wird davon ausgegangen, dass, bei einer erneuten Durchführung der Sitzung, es zu
keinen anderen Ergebnissen kommen wird. Die Bekanntmachung der Sitzung („Einladung der Öffentlichkeit“) ist außerdem ordnungsgemäß erfolgt. Die Gemeindevertretung kann den Beschlussempfehlungen also folgen.

 

Durch die Unwirksamkeit der gefassten Beschlüsse ist es jedoch zu empfehlen die Verpflichtung und Amtseinführung von Herrn Fiedler in der nächsten Sitzung erneut durchzuführen.

 

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