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Auszug - Vorbereitung zur Planung des Bebauungsplanes Nr. 15
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Wortprotokoll |
- Die Anwesenden werden anhand einer Tischvorlage über den aktuellen Sach-
stand des B-Planes Nr. 15 „Wohnpark im Grünen“ informiert. Zunächst folgen an-
hand einer Tabelle Information über den Verfahrensstand der Bauleitplanung.
- Im Juni und Juli diesen Jahres wurden diverse Gespräche mit dem Planungsbüro
Butzlaff und Tewes für den aktuellen Stand der Bebauung geführt – Im Ergebnis
wird festgehalten: ein Teil der Bebauung hinter den Grundstücken der Kirche so
wie der Kirchenstraße soll mit sogenannten „Tiny Houses“ erfolgen, daran an
schließend bis an den Kösterpool mit Einzel- bzw. Doppelhausbebauung und im
hinteren Bereich der Grundstücke an der Steinstraße eine dichtere Bebauung mit
Mehrfamilienhäusern mit verschieden großen Wohneinheiten. - Die notwendige Bestandsvermessung (Lampen, Abläufe, Wasserschieber, Hyd-
ranten, Kanalschächte, Einfriedigungen, Hochborde, Tiefborde, Zufahrten, zu-
gänge, Bäume an 0,10 m Durchmesser, Geländehöhe usw.) – ist in Auftrag ge
geben worden. - Das wasserwirtschaftliche Konzept ist ebenfalls in Auftrag gegeben worden an das Ingenieurbüro Sass und Kollegen, der Ingenieurvertrag wurde beidseitig (Gemeinde und Büro) unterschrieben. Ergebnisse liegen noch nicht vor, sind aber wichtig für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss;
- Ein Gespräch mit der unteren Forstbehörde wurde vor Ort wegen des Waldausgleiches der Fläche am Kösterpool geführt, Herr Sürsen hat einen Waldausgleich im Verhältnis 1:1 in Aussicht gestellt.
- Das notwendige Geruchsimmissionsgutachten ( in Form einer Erweiterung des vorhandenen Gutachtens vom B-Plan Nr. 14 – EDEKA) wurde in Auftrag gegeben. Das Gutachten führt zu keinen wesentlichen Einschränkungen in der gewünschten Planung.. Das bodenhygienisches Erkundungskonzept inkl. Bewertung des Altstandortes
Steinstr. 5 und der Altablagerung BHÖ-01, hierbei handelt es sich um den ehe
maligen Schrottplatz aus den 50er Jahren, ist inzwischen fertig gestellt worden.
Hiermit sollen die Auswirkungen der altlastenrelevanten Nutzungen untersucht
und die bodenschutzrechtlich zu formulierenden Verdachtsbestätigungen bzw.
Verdachtsentkräftungen ermöglicht werden. Hierfür sind allerdings weitere, nicht
altlastenspezifische Erkundungen für die Erstellung der Auswirkungsprognose für
die Erschließungs- und Bauphase sowie die anschließende Betriebsphase nach
Fertigstellung notwendig und vorgesehen. - Nach diesen vorbereitenden Maßnahmen sollte zeitnah der Entwurfs- und Ausle-
gungsbeschluss mit der anschließenden Beteiligung der Träger öffentlicher Be
lange sowie die dazugehörende Auslegung und Bürgerbeteiligung gefasst wer-
den, um rechtzeitig den Satzungsbeschluss zu fassen, der wiederum notwendig
ist, damit der Vetrag bis zum 31.12.2021 erfüllt werden kann.
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