Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Digitalisierung der Schulen- 1:1 Ausstattung- Bezuschussung durch die Heimatgemeinden
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Reimers stellt die Vorlage vor.
Herr Werner erläutert den Sachverhalt weiter. Die Kosten für eine Ausstattung der Kinder mit Tablets ist im Gesetz nicht geregelt. Daher erfolgt auch keine Erstattung der Kosten vom Land.
Es werden Tablets von der Schule für Kinder gestellt, die keine finanziellen Möglichkeiten haben. Diese Geräte dürfen jedoch nicht mit Nachhause genommen werden, sondern nur in der Schule genutzt werden.
Frau Rubart merkt an, da in anderen Gemeinden / Städten Tablets von der Schule kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt, beim elternfinanzierten Kauf von Tablet-Computern für die Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Gemeinde, die an den Barmstedter weiterführenden Schulen beschult werden, ab 30.03.2021 einmalig folgende Zuschüsse zu gewähren:
- von 100,00 Euro für den Kauf eines Gerätes für das 1. Kind,
- von 125,00 Euro für den Kauf eines Gerätes für jedes Geschwisterkind des 1. Kindes,
- von 100,00 Euro für den Ratenkauf eines Gerätes,
- von 125,00 Euro für den Ratenkauf eines Gerätes für jedes Geschwisterkind des 1. Kindes
Diese Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025.
Die Gemeinde Westerhorn beschließt, pauschal zwei Tablet-Computer – aus dem Pool der Leihgeräte – mit den gleichen Zubehör, wie die elternfinanzierten Geräte auszustatten.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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