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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufgabenübertragung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Amtsordnung hier: Die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen  

Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Westerhorn, Bahnhofstraße 25
Zusatz: Bitte beachten Sie die Corona-Regeln!
VO/2021-083 Aufgabenübertragung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Amtsordnung
hier: Die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andresen, Bente
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Werner stellt die Vorlage vor. Herr Reimers befürwortet eine Übertragung der Trägerschaft.

Herr Carstengerdes gibt zu bedenken, welche Auswirkungen eine Übertragung der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen von der Gemeinde auf das Amt hat, wenn die Gemeinde Westerhorn in einigen Jahren eine eigene Kindertageseirichtung bauen wollen würde.

 

Herr Werner teilt mit, dass eine Rückübertragung von Selbstverwaltungsaufgaben möglich ist.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt die Übertragung der Selbstverwaltungsaufgabe, der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen, gem. § 5 Abs. 1 Nr. 6 AO an das Amt Hörnerkirchen zum 01.08.2021, unter der Bedingung, dass alle anderen amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen ebenfalls an das Amt Hörnerkirchen übertragen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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