Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Aufgabenübertragung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Amtsordnung hier: Die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Werner stellt die Vorlage vor. Herr Reimers befürwortet eine Übertragung der Trägerschaft.
Herr Carstengerdes gibt zu bedenken, welche Auswirkungen eine Übertragung der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen von der Gemeinde auf das Amt hat, wenn die Gemeinde Westerhorn in einigen Jahren eine eigene Kindertageseirichtung bauen wollen würde.
Herr Werner teilt mit, dass eine Rückübertragung von Selbstverwaltungsaufgaben möglich ist.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt die Übertragung der Selbstverwaltungsaufgabe, der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen, gem. § 5 Abs. 1 Nr. 6 AO an das Amt Hörnerkirchen zum 01.08.2021, unter der Bedingung, dass alle anderen amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen ebenfalls an das Amt Hörnerkirchen übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de