Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Sachstand und weitere Vorgehensweise Wasserschaden
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Wortprotokoll |
Die Verbandsvorsteherin erläutert, dass der Bericht zu dem von Seiten des Gerichts veranlassten gut¬achterlichen Begehungstermins inzwischen vorliegt. Die Richterin geht demnach von Planungsmängeln bzw. –fehlern aus. Die Parteien können sich nun zunächst hierzu äußern. Die Richterin führt weiterhin aus, dass auch freiwillig die Möglichkeit bestünde, sich in einem sog. Güterichter einvernehmlich zu einigen. Scheitere dies, so würde der Prozess „normal“ weitergeführt. Der Zweckverband sieht kaum einen Sinn für einen solchen „Gütetermin“, insbesondere wenn daran auch wieder sämtliche „beigetretene“ Firmen vertreten sind.
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