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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufgabenübertragung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Amtsordnung hier: Die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen  

Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 10.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Ehemalige Gaststätte
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
Zusatz: Bitte beachten Sie die Corona-Regeln!
VO/2021-081 Aufgabenübertragung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Amtsordnung
hier: Die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andresen, Bente
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Winter leitet in das Thema ein. Es wird über die Voraussetzungen für eine Übertragung der Selbstverwaltungsaufgabe der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen diskutiert. Herr Winter ist es wichtig, dass die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen besonders in der Planungsphase der neuen Kindertagesstätte beteiligt wird. Außerdem soll ein Ausschuss auf amtsebende gegründet werden, der sich mit dem Thema Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen befasst. An diesen Ausschuss sollen die Kindergartenbeiratsmitglieder von Brande-Hörnerkirchen beteiligt werden.

 

Herr Schaller stimmt dem zu. Herr Harms und Herr Reiner bekräftigt ebenfalls nochmals, dass die Voraussetzung für eine Übertragung, die Bildung eines Ausschusses ist.

 

 


Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt die Übertragung der Selbstverwaltungsaufgabe, der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen, gem. § 5 Abs. 1 Nr. 6 AO an das Amt Hörnerkirchen zum 01.08.2021, unter der Bedingung, dass alle anderen amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen ebenfalls an das Amt Hörnerkirchen übertragen.

Die Definition des Umfangs der Übertragung ist der Anlage "Entwurf des Berichts über die übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen gem. § 5 AO" zu entnehmen.

  1.  Grundlage für eine Übertragung der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen von der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen an das Amt Hörnerkirchen ist, die Bildung eines Fachausschusses auf amtsebende zum Thema Kindertageseinrichtungen.
  2.  Grundlage für eine Übertragung der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen von der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen an das Amt Hörnerkirchen ist, die Bildung einer Planungs-AG für den geplanten Neubau der Kindertageseinrichtung in Brande-Hörnerkirchen. In diesem Ausschuss sollen die Vorsitzenden des Sozialausschusses sowie des Bau- und Wegeausschusses von Brande-Hörnerkirchen vertreten sein. Die Vorsitzenden werden im Vertretungsfall von Ihren Stellvertretern vertreten.
  3. Wenn die Beschlüsse 2 und 3 nicht erfüllt werden, nimmt die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen den Beschluss 1 zurück.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

12

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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