Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Aufgabenübertragung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Amtsordnung hier: Die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Werner stellt die Vorlage vor.
Herr Hagen Bohn fragt, warum die Aufgabe der Tennishalle gestrichen werden soll. Frau Andresen erklärt, dass die Aufgabe Förderung des Sports erhalten bleibt. Diese muss nur genau definiert werden. Da das Gebäude (Tennishalle) verkauft wurde, muss dies aus der Aufgabendefinition gestrichen werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Osterhorn beschließt die Übertragung der Selbstverwaltungsaufgabe, der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen, gem. § 5 Abs. 1 Nr. 6 AO an das Amt Hörnerkirchen zum 01.08.2021, unter der Bedingung, dass alle anderen amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen ebenfalls an das Amt Hörnerkirchen übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 8 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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