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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufgabenübertragung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Amtsordnung hier: Die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen  

Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 08.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 11, 25364 Brande-Hörnerkirchen
Zusatz: Bitte beachten Sie die Corona-Regeln!
VO/2021-082 Aufgabenübertragung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Amtsordnung
hier: Die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andresen, Bente
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Werner stellt die Vorlage vor.

Herr Hagen Bohn fragt, warum die Aufgabe der Tennishalle gestrichen werden soll. Frau Andresen erklärt, dass die Aufgabe Förderung des Sports erhalten bleibt. Diese muss nur genau definiert werden. Da das Gebäude (Tennishalle) verkauft wurde, muss dies aus der Aufgabendefinition gestrichen werden.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Osterhorn beschließt die Übertragung der Selbstverwaltungsaufgabe, der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen, gem. § 5 Abs. 1 Nr. 6 AO an das Amt Hörnerkirchen zum 01.08.2021, unter der Bedingung, dass alle anderen amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen ebenfalls an das Amt Hörnerkirchen übertragen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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