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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufgabenübertragung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Amtsordnung hier: Die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen  

Sitzung des Sozialausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 13
Gremium: Sozialausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 17.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2021-081 Aufgabenübertragung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Amtsordnung
hier: Die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andresen, Bente
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Andresen stellt die Vorlage vor.

 

Herr Reiner hält es zum jetzigen Zeitpunkt für problematisch die Selbstverwaltungsaufgabe Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen an das Amt zu übertragen, da das Amt auf diese sensible und wichtige Aufgabe nicht vorbereitet ist. Dennoch wird die Aufgabe an das Amt in absehbarer Zeit übertragen werden müssen. Hierzu soll dann ein Kita- Ausschuss (ggf. schon im Vorwege) gebildet werden der stärker die Belange der Gemeinden berücksichtigt und auch eine entsprechende gewichtige Aussagekraft gegenüber dem Amt hat. Die Besetzung des Ausschusses soll sich nach den Kinderzahlen der einzelnen Gemeinden richten und nicht nach den politischen Gewichtungen.

 

Herr Schütz entgegnet, dass die Übertragung der Trägerschaft Schule auf Amtsebene gut klappt.

 

Herr Winter befürwortet eine Übertragung und ergänzt, dass für die Zustimmung einer Übertragung der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen weitere Bedingungen erfüllt werden müssten.

Es soll ein Kita Ausschuss auf Amtsebene gegründet werden. Dieser soll in Anlehnung an den Schul- und Sportausschuss gebildet werden. Des Weiteren sollen u.a. die Kindergartenbeiratsmitglieder als Mitglieder berücksichtigt werden.

 

Die Planungshoheit für das Bauvorhaben liegt bei der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen. Daher soll im Planungsausschuss neben dem Amtsvorsteher und der Verwaltung die Vorsitzenden des Sozialausschusses und des Bau- und Wegeausschusses von Brande-Hörnerkirchen beteiligt werden.

 

Es wird weiter über eine Aufgabenübertragung diskutiert.

 

 


Beschluss:

Der Sozialausschuss beschließt, das Thema Aufgabenübertragung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Amtsordnung hier: Die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen an die Fraktionen zu verweisen und in der nächsten Gemeindevertretung zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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