Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse
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Wortprotokoll |
Entsprechend § 35 Abs. 3 GO werden die gefassten Beschlüsse, solange nicht überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interssen einzelner entgegenstehen, in der nächsten öffentlichen Sitzung bekanntgemacht. :
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