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Auszug - Jahresrechnung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2008
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zur Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2008 liegen dem Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung die Kassenbelege, der Entwurf der Jahresrechnung vom 09. Januar 2009 und der Schlussbericht der Verwaltung vom 16. April 2009 vor.
Herr Perner legt die dieser Niederschrift beigefügten Prüfbemerkungen der BfB-Fraktion vor.
Herr Scharrel nimmt zu den einzelnen Punkten Stellung.
Bei den wesentlichen Abweichungen handelt es sich insbesondere um die als innere Verrechnungen verbuchten Leistungen des Bauhofes. Die Einsatzgebiete sind bei der Haushaltsplanung nicht vorhersehbar. Von daher wird es immer wieder zu Planabweichungen kommen. Grundsätzlich sollte aber festgelegt werden, ab welchem Betrag es sich um eine wesentliche Änderung handelt, die dann nach § 93 Abs. 1 GO zu erläutern wäre.
Der Rechnungsquerschnitt ist den Unterlagen zum Jahresabschluss beigefügt.
Eine Altersteilzeitrücklage wurde bisher nicht gebildet. Bereits in der Vorlage zum Haushalt 2009 wurde aber darauf hingewiesen, dass dies im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2009 nachgeholt wird.
Die Verrechnungszuschüsse im Bereich der Sportanlagen werden im Rahmen der Umstellung auf die Doppik überprüft. Auswirkungen ergeben sich zurzeit nicht, weil keine Benutzungsentgelte für die Sportstätten erhoben werden.
Der Überschuss im Bauhofbereich ist nach Auffassung der Verwaltung auf eine nicht korrekte Abrechnung der geleisteten Arbeitsstunden zurückzuführen. Im Zuge der in der Vorbereitung befindlichen Zusammenlegung der Bauhöfe der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen und der hiermit verbundenen Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung wird es zu Verbesserungen kommen müssen, weil die Arbeitsleistungen dann nicht mehr nur intern verrechnet sondern mit den Gemeinden aus dem Amtsbezirk auch tatsächlich kassenwirksam abgerechnet werden.
Eine wesentliche Ursache für den Zuschuss im Bereich der Märkte sind die intern verrechneten Arbeitsleistungen des Bauhofes. Auf den vorstehenden Absatz wird insoweit verwiesen.
Nach § 9 Abs. 2 GemHVO dürfen Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung erst beschlossen werden, wenn unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die für die Stadt wirtschaftlichste Lösung ermittelt wurde. Es wurde bisher nicht festgelegt, ab welchem Betrag es sich um eine Investition von erheblicher finanzieller Bedeutung handelt.
Nach § 9 Abs. 3 GemHVO dürfen Ausgaben für Bauten und Instandsetzungen an Bauten erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme, des Grunderwerbs etc. ersichtlich sind. Für die Geschwister-Scholl-Schule liegen entsprechende Haushaltsunterlagen vor. Allerdings ist hier zu berücksichtigen, dass anstelle der ursprünglich geplanten Sanierung jetzt in großen Teilen ein Neubau durchgeführt wird. Die diesbezüglichen Entscheidungen waren innerhalb kürzester Zeit herbeizuführen.
Die Prüfbemerkungen der letzten Jahre wurden beachtet.
Für die Schulbaumaßnahme Geschwister-Scholl-Schule wurde eine Unternehmerrechnung in Höhe von 36.924,97 EUR ausgezahlt (Haushaltsstelle 215000-940000, Anordnungsnummer 7804). Ein Sicherheitsbetrag wurde nicht einbehalten. Nach Auffassung von Herrn Perner können Sicherheitsbeträge auch bei Vorlage von Bürgschaftsurkunden einbehalten werden. Dies wäre ein Beitrag zur Entlastung des Kassenbestandes.
Herr Kahns regt an, eine Regelung zum Verfahren der Vergabe von Ehrengaben zu schaffen. Hierin sollte festgelegt werden, wie bei wiederkehrenden Anlässen wie z. B. Ehe- und Altersjubiläen sowie sonstigen Anlässen wie z. B. Ausstellungen verfahren wird.
Herr Perner stellt fest, dass den Zahlungsanordnungen zur Haushaltsstelle 451200-708000 – Kinder- und Jugenderholung, Fahrtenzuschüsse – keine begründenden Unterlagen beigefügt sind.
Herr Perner hinterfragt die Notwendigkeit der 5 x wöchentlichen Reinigung des Jugendzentrums. Frau Habeck ist der Auffassung, dass dies aufgrund der hier stattfindenden Arbeit mit Kindern erforderlich ist.
Abschließend stellen die Ausschussmitglieder fest, dass sich größere Beanstandungen nicht ergeben haben. Die ausgesprochenen Hinweise und Empfehlungen sollten künftig beachtet werden.
Beschluss:
Der Stadtvertretung wird empfohlen, die Jahresrechnung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2008 gemäß Entwurf vom 09. Januar 2009 mit den vom Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung ausgesprochenen Empfehlungen und Hinweisen zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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Anlagen: | |||||
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1 | Jahresrechnung 2008 - Prüfbemerkungen BfB-Fraktion (329 KB) |
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