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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Sachstand und weitere Vorgehensweise Wasserschaden  

Sitzung der Verbandsversammlung Zweckverband ´Alters- und Pflegeheim´ Barmstedt
TOP: Ö 13
Gremium: Verbandsversammlung Zweckverband "Alters- und Pflegeheim" Barmstedt / Rantzau Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 10.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
Zusatz: Bitte beachten Sie die Corona-Regeln!
VO/2020-413 Sachstand und weitere Vorgehensweise Wasserschaden
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Merker, Christoph
Federführend:Verbandsvorsteherin   
 
Wortprotokoll

Am Freitag, dem 20.11.2020, hat nach mehrfachen Verschiebungen der Termin mit dem Gutachter Kempien vom Institut für Bauphysik, HH (und dessen Kollegen Herrn Maaß), der durch das Gericht bestellt wurde, stattgefunden. Insgesamt waren es 17 Teilnehmer/innen.

 

Von Seiten des Zweckverbandes nahmen Frau Döpke (Vorsitzende) Herr Karstens (2. Stv. Vorsitzender), der Anwalt des Zweckverbandes Herr Hachten und der Gutachter Herr Siemens teil. Von Seiten des Seniorenheimes Barmstedt/Rantzau nahm Herr Merker teil.

Sowohl der Architekt Herr Petry (Architekten BBO) und dessen Anwalt sowie diverse Vertreter der der Klage beigetretenen Firmen und deren Anwälte waren bei der Begehung zugegen.

 

Die Begehung fand im Außenbereich um das Haus, dem Innenhof und im Innenbereich an wenigen ausgewählten Punkten statt.

 

Der Gutachter gab an, dass er vermutlich im Februar das Gutachten erstellt haben würde. Nach dem nunmehr stattgefundenen Termin, müsse er die gesamten Akten und eingereichten Unterlagen würdigen und einbeziehen. Der Gutachter machte klar, dass es nicht um die Beurteilung einzelner Mängelkomponenten ginge, sondern im Wesentlichen um den Gesamtbau, wie z.B. die Höhenlage des Gebäudes i.V.m. den angrenzenden Feuchtgebieten. Für eine weitergehende Terminierung sei das Gericht zuständig, auch müssten ggf. noch entstehende Fragen der Parteien und des Gerichts im Zusammenhang mit dem durch ihn zu erstellenden Gutachten beantwortet werden.

 

Auf Nachfrage führt Frau Döpke aus, dass der Gutachter keine Tendenzen erkenn ließ, in welche Richtung sein Gutachten gehen könnte.

 

 

 

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