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Auszug - Prämien für ungeplantes Einspringen
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Wortprotokoll |
In Verbindung mit der Fragestellung zu Top 14 von Herrn Schmidt aus der Sitzung am 14.09.2020, hinsichtlich der ausgezahlten Stunden an Mitarbeiter/innen für „eingesprungene Dienste“ ist vergleichend Folgendes zu betrachten.
Betrachtungszeitraum Januar bis Juni 2020:
a. Prämienwert (Gutscheine) für Einspringen Jan - Jun 2020: 1.360,00 €
b. Kosten für Zeitarbeitskräfte Jan - Jun 2019: 59.929,22 €
Kosten für Zeitarbeitskräfte Jan - Jun 2020: 29.296,53 €
Verringerung der Kosten: -30.632,69 €
c. Ausgezahlte eingesprungene Dienste Jan - Jun 2020: 19.719,87 €
Kosten für vorgenannte eingesprungene Dienste
bei Einsatz entsprechender Zeitarbeitskräfte: 45.469,68 €
Mehrkosten bei Einsatz Zeitarbeit: 25.749,81 €
Zu c. ist anzumerken, dass die Auszahlung der geleisteten Stunden für eingesprungene Dienste sich zwar auf die Liquidität auswirkt, aller Voraussicht nach aber nicht auf das Ergebnis, da davon ausgegangen werden muss, dass diese zusätzlichen Stunden bei Nichtauszahlung nicht in Freizeit abgegolten werden könnten (vgl. Überstundenrückstellung 2019 mit bereits 2.717,99 Std. und 2018 mit bereits 2.260.42 Std.) und somit entsprechend bewertet in die Rückstellung für Überstunden / Mehrarbeit einfließen würden.
Bei der Berechnung zu c. wurde sowohl die Tarifsteigerung für eigene Mitarbeiter/innen ab März 2020 berücksichtigt, als auch die Preisanhebung für Zeitarbeitskräfte ab Mai 2020. Bei eigenen Mitarbeitern wurden anfallende Überstunden- und Nachtzuschläge eingerechnet, bei Zeitarbeitskräften die anfallenden Nachtzuschläge. Vernachlässigt wurden aus Gründen der Vereinfachung bei beiden Personengruppen etwaige Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschläge. Bei eigenem Personal wurden SV-/AV-Beiträge pauschal mit SV/AV 20,315% und VBL 7,45% eingerechnet.
Die Mitglieder des Zweckverbandes nehmen dies zur Kenntnis.
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