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Auszug - Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Abwasserzweckverband Pinneberg zum Betrieb des Klärschlammzwischenlagers
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgermeister Wolfgang Münster trägt den Sachverhalt vor und führt aus, dass der Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Abwasserzweckverband Pinneberg zum Betrieb des Klärschlammzwischenlagers vom 17.04.2009 durch den Entwurf vom 04.05.2009 überarbeitet wurde. Die Änderungen sind im neuen Entwurf unterstrichen und beziehen sich ausschließlich auf den Punkt 8 des Vertrages. Die neue Formulierung lautet wie folgt:
Unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Gemeinde Bokel ihr Einvernehmen erteilt und die Genehmigung für das Zwischenlager Bokel durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) erteilt wird, verzichtet der AZV auf etwaige Amtshaftungsansprüche gegenüber der Gemeinde Bokel, im Hinblick auf die bisherige Versagung des Einvernehmens (aufschiebend bedingter Erlassvertrag). Nach Erteilung des Einvernehmens durch die Gemeinde Bokel und Erteilung der Genehmigung durch das LLUR wird der AZV den derzeit beim Landgericht Itzehoe anhängigen Rechtsstreit zur Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen (Az. 12 AR 16/09) sowie den derzeit beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht anhängigen Rechtsstreit zur Durchsetzung der Genehmigung (Az. 12 A 57/06) in der Hauptsache für erledigt erklären. Die Gemeinde Bokel wird sich jeweils der Erledigungserklärung anschließen.
Bürgermeister Münster erklärt, dass sich der AZV mit der Formulierung des Entwurfes vom 17.04.2009 lediglich dazu verpflichtet hätte, den beim Landgericht anhängigen Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären.
Bürgermeister Münster führt weiterhin aus, dass das durch demokratische Wahlen entstanden Mehrheitsverhältnis zum jetzigen Zeitpunkt nicht gewahrt ist, da Herr Rolf Kirst noch nicht anwesend ist. Er erklärt, dass er die Abstimmung um ein paar Minuten verschieben würde und bittet um das Verständnis der UWB.
Herr Rainer Timm erklärt, dass es nicht an der UWB liegt, dass das Mehrheitsverhältnis zum jetzigen Zeitpunkt nicht gewahrt ist und sieht keinerlei Veranlassung, die Abstimmung nicht durchzuführen.
Bürgermeister Münster erklärt daraufhin, dass die Bokeler Runde sich beraten möchte und unterbricht die Sitzung der Gemeindevertretung um 19.50 Uhr für 10 Minuten.
Herr Rolf Kirst betritt um 19.58 Uhr den Sitzungssaal. Bürgermeister Münster setzt die Sitzung um 20.00 Uhr fort.
Frau Bettina Münster erklärt, dass sich die UWB mit Äußerungen zu diesem Thema in der Vergangenheit zurückgehalten hat, da allgemein bekannt war wie die UWB zu dieser Thematik steht. Die Gemeindevertretung ist auch in der Zusammensetzung der alten Legislaturperiode nie gegen den AZV gewesen. Die UWB hat lediglich gefordert, über die Betriebslaufzeit des Klärschlammzwischenlagers zu diskutieren. Die UWB ist der Meinung, dass diese an die Laufzeit des Sandabbaus gekoppelt werden sollte. Die UWB stand der Verlängerung der Verträge mit dem AZV nie im Wege. Frau Münster stellt weiterhin klar, dass die UWB die Beratungen nie genutzt hat, um den AZV schlecht darzustellen. Die UWB möchte auch in Zukunft mit dem AZV zusammenarbeiten.
Herr Rainer Timm führt aus, dass die UWB den Sitzungssaal geschlossen verlassen wird. Nach seiner Auffassung hat dieser Ablauf nichts mit der Demokratie zu tun. Herr Timm erklärt außerdem, dass er mit sofortiger Wirkung sein Amt und sein Mandat niederlegt. Er führt aus, dass seine Entscheidung nicht nur aus dem Verlauf der heutigen Sitzung erwachsen ist. Es liegen Beschlusslagen der Gemeindevertretung Bokel vor, die nicht ausgeführt wurden. Nach seiner Auffassung wird damit gegen geltendes Recht verstoßen. Er kann mit diesem Zustand nicht leben und tritt daher zurück.
Um 20.05 Uhr verlassen alle 4 Mitglieder der UWB den Sitzungssaal.
Herr Thomas Rohde erläutert, dass er diese Situation sehr bedauert. Er führt aus, dass es auf Landes- und auf Bundesebene durchaus üblich ist, dass das durch demokratische Wahlen entstanden Mehrheitsverhältnis in einem Parlament von allen Fraktionen akzeptiert wird. Er hätte sich gewünscht, dass sich auch die UWB an diese ungeschriebene Regel hält.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den der Niederschrift beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag (Entwurf Stand 04.05.2009) zum Weiterbetrieb des Klärschlammzwischenlagers in der Gemarkung Bokel, Flurstück 10/1, Flur 7, mit dem Abwasserzweckverband-Pinneberg, Hetlingen, abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja- Stimmen: 5
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
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