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Auszug - Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Schütz trägt den Sachverhalt vor. Herr Schütz merkt außerdem an, dass die Buchstaben des § 4 der Hauptsatzung in der Synopse nicht in der richtigen Reihenfolge dargestellt sind.
Herr Reiner fragt, ob die Möglichkeit der Durchführung von Sitzungen per Videokonferenz auch für Ausschusssitzungen greift, da der Paragraf 35 der Gemeindeordnung zur Regelung der Öffentlichkeit von Sitzungen explizit nur von Gemeindevertretungen spricht.
Herr Goos erklärt, dass in der Gemeindeordnung eine Formulierung zu finden ist, die besagt, dass die Vorschriften, die für Gemeindevertretungen gelten auch auf Ausschüsse Anwendung finden. Herr Goos sagt zu, diese Regelung nachzulesen.
Anmerkung der Verwaltung
Die entsprechende Regelung ist im § 46 (12) der Gemeindeordnung zu finden. Ferner regelt der § 46 (8) der Gemeindeordnung, dass auch die Sitzungen der Ausschüsse öffentlich sind.
Nach einer kurzen Diskussion stimmt der Finanzausschuss über folgenden Beschlussvorschlag ab:
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt die als Anlage vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen. Die Neufassung ist der Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Hauptsatzung vom 01.09.2018 tritt mit Bekanntmachung der neuen Hauptsatzung außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 6 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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