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Auszug - Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Barmstedt, dem Amt Rantzau und dem Amt Hörnerkirchen über eine Kooperation im Bereich "Schul-IT"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kahns erteilt Herrn Werner erneut das Wort. Herr Werner teilt auch hier mit, dass es noch der Zustimmung durch das Amt Rantzau und des Amtes Hörnerkirchen bedarf. Er erläutert, dass die umfangreiche Prüfung durch eine Rechtsanwaltskanzlei aus verschiedenen Gründen notwendig war. Zum einen gab es innerhalb der Stadtverwaltung keine freien Personalkapazitäten aufgrund einer Langzeiterkrankung. Auch das Amt Rantzau hatte keine Kapazitäten. Zudem werden bei dem Projekt „Digitalisierung der Schulen“ kostenintensive Investitionen getätigt und hohe Fördergelder angerufen. Rechtsicherheit im verwaltungshandeln ist also absolut notwendig.
Herr Gottschalk fragt nach, da in dem vorgelegten Vertragsentwurf an mehreren Stellen auf das aktuelle Förderprogramm des Landes verwiesen wird, ob es Probleme geben könnte, soweit das Förderprogramm ausläuft oder durch ein anderes ersetzt wird. Die Verwaltung wird diese Frage bis zur Stadtvertretung klären.
Herr Behrens fragt, warum zwei Gemeinden den Vertrag mit unterschreiben. Herr Werner erläutert, dass die Gemeinden als Schulstandortgemeinden von dem Vertrag offiziell Kenntnis erhalten sollen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt den öffentlich-rechtlichen Vertrag über eine Kooperation im Bereich „Schul-IT“ in der vorgelegten Form zu schließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de